Sonntagsarbeit verboten

Arztpraxen dürfen sonntags nicht mehr öffnen. Die Senatsgesundheitsverwaltung habe sie darauf hingewiesen, dass Arztpraxen nicht unter die Ausnahmeregelung des Arbeitsschutzgesetzes fielen, teilte die Kassenärztliche Vereinigung mit. Ausnahmen gelten nur für Not- und Rettungsdienste und Krankenhäuser.

berichtet die taz.

Ich frage mich, ob diese Beamten und Gewerkschaftler auch uns Anwälten verbieten wollen, am Sonntag zu arbeiten?

Dieser Beitrag wurde unter Allgemeines (Kanzlei) veröffentlicht.

3 Antworten auf Sonntagsarbeit verboten

  1. 1
    Tilman says:

    Videoläden waren einige Jahre auch sonntags zu. (Damals meinte die Politik, Videos würden unsere Jugend „verderben“, ähnlich wie damals „Comics“ und „Rockmusik“ und heute „das Internet“ oder „Killerspiele“)

  2. 2

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  3. 3
    doppelfish says:

    Wollen? Bestimmt.