Spam per Cold Call durch die ArenoNet

Aus einem Kommentar zu dem Beitrag Der Spammer reagiert:

Die Firma ArenoNet ist permanent durch telefonische Kaltaquise aufgefallen.

Bezeichnend auch, daß mir am 17.9.05 anläßlich eines von mir gehaltenen Vortrages zum Thema „Spam und unerlaubte Werbung – anwaltliches Vorgehen und Stand der Rechtsprechung“ vor Rechtsanwaltskollegen in den Räumen der Rechtsanwaltskammer Berlin u.a. mehrfach die Fa. ArenoNet als besonders penetrante Kaltaquiriererin benannt wurde, wobei das Vorgehen jedesmal identisch war: die Domain Rechtsanwalts.com wurde umfangreich vorgestellt und der Besuch des Außendienstmitarbeiters für den nächsten Tag angekündigt.

Es gibt mehrere Beiträge von Rechtsanwaltskollegen, die sich an einer Mailingliste der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg beteiligen, die ebenfalls derartig belästigt wurden. Es gibt über 20 weitere Beiträge der Kollegen, die sich in geradezu sarkastischer Weise mit der Leistung und den Preisen der Fa. ArenoNet beschäftigen.

Wir haben sowohl einstweilige Verfügungen auf Unterlassen gegen die Firma AreniNet erwirkt, die im Widerspruchsverfahren von Herrn Christian Schebitz als endgültige Regelung anerkannt worden sind.

Zudem hat von Herr Christian Schebitz sich auch strafbewehrt meiner Kollegin gegenüber zur Unterlassung verpflichtet.

Wegen eines Verstoßes gegen das Unterlassungsgebot der einstweiligen Verfügung wurde im Jahre 2005 ein Ordnungsgeld gegen ihn vom LG Berlin beschlossen.

Aktuell (April 2009) hat er abermals gegen das Verbot verstoßen und mußte an meine Kollegin eine Vertragsstrafe i.H.v. 5.001,00 € zahlen.

Treffenderweise sollte also die Firma areNOnet heißen…

Ich glaube, da hat sich Herr Christian Schebitz von der ArenoNet GmbH ganz böse verspekuliert. Macht man aber auch nicht, einen Rechtsanwalt erst zuspammen und dann auch noch anlügen. Das ist unhöflich, meinen Sie nicht, sehr geehrter Herr Schebitz?

Dieser Beitrag wurde unter Unerwünschte Werbung veröffentlicht.

26 Antworten auf Spam per Cold Call durch die ArenoNet

  1. 1
    Lexus says:

    Wie war es noch mal mit der Katze und der Maus?

  2. 2
    A.N. says:

    Wer zuletzt lacht…

  3. 3
    dpms says:

    Sehr gut, Carsten!

    Immer feste drauf auf diese blöden Spammer. Scheinst ja genau den richtigen erwischt zu haben.

  4. 4
    das ich says:

    Erinnert mich an RA Steinhöfel der uns von den bescheuerten FaxSpammern befreit hat: http://steinhoefel.de/0190_fax.htm
    Danke nochmal dafür;-)

  5. 5

    Nur um die Tatsachen richtig zu stellen: Die ArenoNet GmbH hat einmal 2005 und 2009 – aus Versehen – ein zweites Mal bei RA Handschumacher angerufen. Ich lasse dahingestellt ob man das als „permanent“ bezeichnen kann.

    Es wurde auch niemals ein „Ordnungsgeld“ gegen die ArenoNet erlassen!

    [strafrechtlich relevante Äußerungen gelöscht. crh]

    Schade auch, dass die selbsternannten Fachleute den Begriff „Spam“ nicht richtig einordnen können. Die Arenonet hat zu keiner Zeit auch nur eine einzige Spam-Email versandt! In 12 Jahren nicht! Und wer einen Blog freigibt, muss damit rechnen das Menschen da was reinschreiben (und nochmal: wir waren es nicht! Aber manche unserer Kunden wissen auch, wie sie Ihre Platzierungen bei Google optimieren können…)

    Im Übrigen ist es im B2B Bereich statthaft und völlig legal potentielle Kunden anzurufen, wenn unterstellt werden kann, dass die Kunden das wünschen. Wenn wir seit 12 Jahren auf dem Markt erfolgreich tätig sind, d. h. renommierte Kanzleien jahrelang bei uns sich präsentieren, und die Rechtsanwälte, welche nicht angerufen werden wollen unterhalb des Promillebereiches liegen, dann frage ich mich was noch mehr dafür sprechen kann, dass Rechtsanwälte unseren Anruf wünschen!? Selbst die Wettbewerbszentrale hatte dagegen nichts vorzutragen!

    [Werbung (erneuter Spam) gelöscht. crh]

    Das – ob dieser Erfolge – manchen der Neid ins Gesicht (die Zeilen) geschrieben steht, kann ich zwar nicht verstehen (weil ich so nicht bin), toleriere es aber gerne.

    Nicht tolerierbar dagegen ist es, wenn Rechtsanwälte (sogen. Volljuristen) gezielt Unwahrheiten lancieren um einem Unternehmen oder sogar einer Privatperson Schaden zuzufügen. So geschehen über diesen Blog! Damit werden Gesetze übertreten, die ich mit allen Mitteln in Anspruch nehmen werde!

  6. 6

    Oh, Herr Schebitz, Sie haben alleine bei uns mehr als zweimal angerufen. Aber das sind ja nur Petitessen…;-)

    Viel interessanter finde ich, daß Sie das gegen Sie erlassene Ordnungsgeld LG Berlin, Beschluß vom 22.9.05, 16.O.495/04)nicht bezahlt haben. Haben Sie etwa die 5 Tage Ersatzfreiheitsstrafe abgesessen? Wie war es denn im Knast?

    Da Sie aber hier so schamlos weiterlügen, kann ich meine Akten gerne offen legen. Darf ich? Dann kann ja hier der geneigte Leser beurteilen, ob meine Tatsachenbehauptungen der Wahrheit entsprechen. Oder versuchen Sie doch gerichtlich gegen mich vorzugehen. Dann werden wir ja sehen, wer die Unwahrheit sagt.

    Da fällt mir gerade bei Sichtung der Akten auf, daß Sie zwar das Ordnungsgeld, nicht aber die Anwaltskosten bezahlt haben. Also werden wir uns wohl wieder mal vor Gericht wiedersehen …

  7. 7

    Entweder lügt Herr Schebitz wirklich oder er hat etwas vergessen:

    Gegen die Schuldnerin wird wegen einmaliger Zuwiderhandlung gegen die in der einstweiligen Verfügung des Landgerichts Berlin vom 03.09.2004 enthaltene Unterlassungsverpflichtung, nämlich es zu unterlassen, mit dem Rechtsanwalt Bert Handschumacher, Grunewaldstraße 53, 10825 Berlin per Telefon unter dessen Rufnummer 030/85* , 030/85* oder 0172/86* Kontakt aufzunehmen, ohne dass dessen Einverständnis vorliegt oder zu vermuten ist,

    gemäß § 890 Abs. 1 ein Ordnungsgeld von 250,00 EUR, ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, für je 50,00 EUR ein Tag Ordnungshaft verhängt.

    Quelle: Ordnungsgeldbeschluß des LG Berlin vom 22.09.2005, 16 O 495/04

    Das wird er uns schon noch erklären, der Herr Schebitz.

  8. 8
    Trop says:

    Mit so einem Scheiß beschäftigen sich hochbezahlte Anwälte? Macht aber Spaß zu lesen.

  9. 9
    Christian says:

    Ob es clever ist, ausgerechnet die eigene Kundschaft zu beschimpfen? In einem Blog, dessen Leserschaft zu einem großen Teil aus netzaffinen Rechtsanwälten besteht?

    Wir gönnen uns in besonders penetranten Fällen auch den Spaß, Spammer in Anspruch zu nehmen. Nach diesem Auftritt von Herrn Schebitz werden wir die Abmahnung im Fall der Fälle nicht selbst machen, sondern einen Kollegen beauftragen, schon der Kosten wegen…

  10. 10
    isi says:

    Popcorn! :)

  11. 11
    dpms says:

    Die Kostenentscheidung des Bestrafungsverfahren finde ich interessant. SW(Bestrafung)=1/2*SW(eV)

    Puh, beim Anblick des Teams der Aeronet-Gruppe…[Selbstzensur]… Die sympathischen Gesichter sehe ich bei Redaktion und IT.

    http://www.rechtsanwalt.com/1730-text-das-team.html

  12. 12
    Bert Grönheim says:

    Sommerloch jetzt auch schon in den Blogs? Ansonsten eine amüsante Lektüre. Wie meine Oma immer zu sagen pflegte: wer sich verteidigt, klagt sich an.

  13. 13

    Erstaunlich, dass ausgerechnet in einem juristischen Blog die „Verteidigung“ als „Selbstanklage“ bezeichnet wird – wie weit kommt würde denn unser Rechtsstaat kommen, wenn alle Menschen so denken würden!? Für mich jedenfalls gilt, bis zur Verurteilung, die Unschuldsvermutung.

    Tatsächlich hatte ich die 250 € Ordnungsgeld vergessen… dreimal dürfen sie raten warum…

    Und: ich habe noch niemals meine Kunden beschimpft!
    Warum auch? RA Hoenig und RA Handschumacher sind keine rechtsanwalt.com Kunden!
    Anwälte die so handeln, wie Handschumacher und Hoenig, färben leider das suboptimale Image der Anwaltschaft überproportional ein. Und dagegen gehe ich vor – im Sinne meiner Kunden, den rechtschaffenden Rechtsanwälten.

    Bislang konnte durch diese beiden Konsorten für Spamming durch unser Haus kein einziges Indiz, geschweige denn ein Beweis vorgelegt werden! Nur heiße Sommerloch-Luft!

    Wie weit kommen wir denn, wenn Rechtsanwälte aus Neid Ihren eigenen Blog als Dreckschleuder verwenden verwenden dürfen und darüber ungestraft Lügen verbreiten. Man möge mir auch nur eine einzige Spammail vorlegen, die aus unserem Haus stammt – ich werde für immer Schweigen!

    Und was ist es denn sonst, wenn nicht „Straßen-Spam“ – wenn ein Anwalt ein Schrottfahrzeug (siehe Fotos auf der der Website von RA Hoenig) auf die ohnehin zugeparkten Straßen Berlins stellt, weil sonst niemand zu ihm kommen möchte?! Offensichtlich hat er ja zu wenig Mandanten, denn sonst würde er an Stelle von Blogeinträgen Schriftsätze diktieren und Geld verdienen… Wie Bert Grönheim schon schreibt… Sommerloch…

  14. 14

    Danke Herr Schebitz, dass Sie hier erklären, was Spam ist und was nicht.

    Angesichts der Vehemenz, mit der Sie hier zu einem angeblichen mutmaßlichen Einverständnis Ihrer Spamopfer vortragen, könnte man auf die Idee kommen, Sie hätten echt bloß keinerlei Ahnung von der Materie. Da Sie sich aber auf eine Abmahnung durchaus fix strafbewehrt unterwerfen bzw. gerichtliche Verfügungen nicht angreifen und dennoch bei anderen Anwälten frech weiterspammen (auch Telefonwerbung wird seit Jahren so genannt, Herr Experte!) ist sonnenklar, dass Sie einfach nur dreisterweise versuchen, die Leute für blöd zu verkaufen.

    Jeder, der gegen Sie und Ihre Gurkengesellschaft wegen Spam vorgeht, sollte das bei Gericht vortragen. Ich hoffe, es platzt einem Richter endlich mal so richtig der Kragen.

  15. 15
    egal says:

    Kein kluger Spruch der Oma…

  16. 16
    le D says:

    Süßes Popcorn, Salziges Popcorn, vegetarisches Popcorn… :-D Großes Kinde liebe Leute.

    Es sind ganz offensichtlich zwei Punkte streitig: Ist die Wanne „Straßenspam“ und was ist eigentlich Spam..

    Ring frei zur Runde …. Ach egal, weitermachen!

    Schönes WE allseits!

  17. 17

    Tatsächlich hatte ich die 250 € Ordnungsgeld vergessen.

    Ha, Sie haben fünf Tage im Knast verbracht!? Herr Schebitz, dann sind Sie jetzt VORBESTRAFT? Gestehen Sie!!

  18. 18
    eborn says:

    Wer sich selbst als Visionär bezeichnet, leidet vielleicht eher unter Halluziantionen oder Doping.

  19. 19
    Klaus says:

    Zitat: „(und nochmal: wir waren es nicht! Aber manche unserer Kunden wissen auch, wie sie Ihre Platzierungen bei Google optimieren können…)“

    Das ist eine Aussage, die zu Spekulationen einlädt. Was wäre, wenn ein Web-Seiten-Betreiber seinen Kunden einen Leitfaden zur „Google-Optimierung“ zukommen lässt? Unter anderem könnte dort stehen: „Melden Sie sich bei möglichst vielen Blogs an und hinterlassen Sie einen Kommentar mit einem Link auf unsere Seite.“

  20. 20

    Zitat: „Anwälte die so handeln, wie Handschumacher und Hoenig, färben leider das suboptimale Image der Anwaltschaft überproportional ein. Und dagegen gehe ich vor – im Sinne meiner Kunden, den rechtschaffenden Rechtsanwälten.“

    Ich höre schon die Rosinante wiehern. Don Quichotte reitet zur Attacke!

    Übrigens, Herr Schebitz, Ihre Salamitaktik, erst zu lügen und dann scheibchenweise das zuzugeben, was nicht mehr bestritten werden kann, überzeugt nicht.

  21. 21
    das ich says:

    „Offensichtlich hat er ja zu wenig Mandanten, denn sonst würde er an Stelle von Blogeinträgen Schriftsätze diktieren und Geld verdienen […]!

    Na vielleicht müssen Sie Freitags immer bis 5 Uhr absitzen um die „genannten 5 Tage“ nachzuholen? Ansonsten sind hier alles Freiberufler die auch mal einen schönen Abend geniessen dürfen wenn sie fix Ihre Arbeit gemacht haben.
    RA Handschumacher z.B hat heute, dank ihenen gemerkt, dass er ja noch seine Kosten von Ihnen erstattet zu kriegen hat…da kann man schonmal früher Schluss machen ,-)

    Aber danke für Ihre erheiternde, wenn auch sehr „einfache“ Verteidigung lieber Herr Schebitz… Erfahrungsgemäss werde sie den Kürzeren ziehen.
    Ich frage mich nur was Ihre „echten Kunden“ dazu sagen?
    Halten sie uns auf dem Laufenden;-) (Aber nicht per Mail oder Telefon;)

  22. 22

    Zitat: „Aber manche unserer Kunden wissen auch, wie sie Ihre Platzierungen bei Google optimieren können…“

    Sie aber auch, Herr Schebitz, immerhin hat Ihr erheiternder Auftritt hier diesen Blog auf Platz 4 des Google-Rankings zu „ArenoNet“ katapultiert.
    Herzlichen Glückwunsch!

  23. 23

    So, und nun nochmals vielen Dank für diese optimale Möglichkeit http://www.rechtsanwalt.com und seine Rechtsanwälte wieder noch weiter vorne zu bringen! Mindestens zwei Anwälte konnten zeigen was sie (nicht) draufhaben und das Sommerloch wurde erheiternd gefüllt. Viel Spaß allerseits weiterhin!

  24. 24
    Christian says:

    Och menno – weitermachen!!!

    Das ist besser als jedes Drehbuch – das Team: (ZITAT)
    „Der Dipl.-Jurist studierte IT-Recht und ist damit der richtige Mann für uns, was Verträge und neue Geschäftsmodelle (sic!) angeht.“

    Ich hab noch einen:
    „…seit 6 Jahren kontaktiert sie Kunden ausschließlich über das Telefon…“ – Die nette Dame müssten doch einige hier kennen ;-)

    Ich hoffe, dass Herr S. auch einmal in den zweifelhaften Genuss kommt, dass etliche Telefonate täglich mit sich privaten Krankenversicherungen, Sparpotential von Druckerpatronen oder -ach da könnte nunmehr ein sachlicher Grund für Interesse an Anrufen bestehen- anwaltlicher Beratung für Unterlassungsansprüche beschäftigen.

  25. 25
    Jonathan says:

    „…färben leider das suboptimale Image der Anwaltschaft überproportional ein. …“

    Ist dass das Resultat des Kurses „Rhetorik für fehlenden Inhalt“? ;-)

  26. 26

    […] solange er die Vertragsstrafen und Kosten für die Abmahnungen noch zahlen kann, kann’s den Bespammten Recht […]