St. Nimmerlein

Mein Mandant hat ein Supersonderangebot in erster Instanz angenommen, das ihm der Strafrichter gemacht hat. Gegen den Willen der Staatsanwaltschaft. Das war mutig von dem Richter oder er wußte eben, was sonst auf ihn zugekommen wäre.

Die Staatsanwaltschaft meint aber schon, man soll den Fall in seinen Einzelheiten detailliert erörtern. Deswegen hat sie Berufung eingelegt. Das war weniger erfreulich für den Mandanten.

In dem ersten Termin im Januar zeigte sich die Vorsitzende Richterin der Berufungskammer not amused, daß die Staatsanwaltschaft immer noch nicht einlenken wollte. Deswegen sollten zu dem nächsten Termin im Mai eine zweistellige Anzahl an Zeugen geladen werden.

Dieser Termin wurde nun abgesagt. Die Abladung enthielt einen Zusatz:

Der Kammer stehen keine zeitnahen Termine zur Durchführung der Berufungshauptverhandlung zur Verfügung. Die Kammer kann das Verfahren frühestens am 25. November 2009 verhandeln.

Na denn, dann reservieren wir mal den Termin im Herbst. Dem Mandanten kann’s in diesem Fall ausnahmsweise mal recht sein. Die Staatsanwaltschaft wird kochen.

Dieser Beitrag wurde unter Richter, Staatsanwaltschaft veröffentlicht.

8 Antworten auf St. Nimmerlein

  1. 1
    doppelfish says:

    Na, mal sehen, was die StA bis November zusammenköchelt. Nicht, daß es noch jemandem schlecht bekommt …

  2. 2
    egal says:

    Warum kochen? Für den Angeklagten ist es doch sehr misslich. Fast ein halbes Jahr länger im Ungewissen. Dem Staatsanwalte ist es doch wurscht, ob er nun verurteilt wird am Ende oder nicht. Die Strafe in Form des langen Verfahrens hat der Angeklagte ja dann bekommen und wenn dann über 153 & Co. verhandelt wird kurz vor Weihnachten, hat der Angeklagte 1 Jahr seines Lebens für so einen Mist verschwendet. Super Deal ;)

  3. 3
    Susanne says:

    Die StA hat ebenfalls das Recht, Rechtsmittel einzulegen. Über den zweifelhaften Sinn und Zweck eines Rechtsmittels kann man – wie auch bei Rechtsmitteln des Angeklagten – immer streiten. Wenn das LG aber nicht zügig einen Verhandlungstermin anberaumt, ist das jedenfalls nicht der StA anzulasten.

  4. 4
    Bärbel says:

    Da der Angeklagte im ersten Prozess gut weggekommen ist, ist es wahrscheinlich, dass der zweite Prozess etwas schlechter für ihn läuft.

    Ein verlängertes Strafverfahren kann da nur positiv sein, weil es wiederum strafmildernd ist.

    Einfach Nerven behalten, der Mandant soll sein Leben leben und abwarten. Wenn er keine Nerven hat, soll er sich in Zukunft an Gesetze halten. ;)

  5. 5
    Rockafella says:

    Warum kein Deal, sondern ein Urteil? Warum Berufung durch die StA? Hätte sie gern einen (höheren?) Deal gemacht? Mutig war das Gericht, weil es ein Urteil gesprochen hat und sich auf keinen Deal eingelassen hat? Sind wir schon so weit?

  6. 6

    @ So richtig verstanden haben Sie das ganze System noch nicht, oder?

  7. 7
    Gulia says:

    RA Carsten R. Hoenig
    Die alle Kriminalität komm aus Armut, Missbrauch von Sozialleistungen, aus Opfer sollen Täter gemacht werden, und 1 euro Zwangsarbeit! Ich schreibe nicht hier, wann war die Zwangsarbeit, sie wissen das Perfekt alles. Polizei arbeit nur mit geplante Sache, welche bestelt Sozialsystem, habe in 10 Jahre Kind nach Deutschland gebrach, habe kein Täter gebracht, Polizei soll die Menschen suchen welche Spurlos Verschwunden, oder sie haben viele ungeklärte Täter, hier geht in Trick, welche machen die Polizei, Politik – Recht – Geselschaft.

  8. 8
    Peter says:

    Hey Guila, wie geht?
    Sie sollten ein Buch schreiben … ich würd’s kaufen