Strafsache gegen Emmely

Ich hab’s geahnt, daß aus dem öden arbeitsrechtlichen Thema am Ende doch noch etwas Ordentliches würde:

Emmely, die gekündigte Berliner Kassiererin Barbara E., gerät unter Druck. Nachdem ein Münchner Rechtsprofessor sie als „notorische Lügnerin“ bezeichnet und strafrechtliche Konsequenzen gefordert hatte, erwägt die Berliner Staatsanwaltschaft nun ein Ermittlungsverfahren. Der Vorwurf: Sie soll in ihrem – erfolglosen – Kündigungsschutzprozess erwiesenermaßen die Unwahrheit gesagt haben.

Quelle: Tagesspiegel

Auf die Hauptverhandlungen durch die Instanzen der Strafjustiz bin ich gespannt. Vor allem aber auf den Kollegen, der Emmely bereits erfolgreich durch das Arbeitsgericht begleitet hat.

Dieser Beitrag wurde unter Strafrecht veröffentlicht.

7 Antworten auf Strafsache gegen Emmely

  1. 1
    Tom Paris says:

    Der Aufsatz von Rieble in der NJW 2009, 2101 war, auch wenn er unter der Rubrik „Forum“ erschienen ist, ungewohnt unsachlich. Eine Partei unter Nennung des vollen Vor- und Zunamens als „notorische Lügnerin“ und „überführte Straftäterin“ sowie Herrn Thierse als Bundestagsvizepräsidenten als „Ostsandmännchen“ zu bezeichnen, ist zumindest eine neue Qualität der Auseinandersetzung. Nebenbei wird Juristen mit anderer Auffassung bescheinigt, nicht zu jenen zu gehören, die scharf nachdenken; dem Richter am LAG Berlin Klueß wird Ahnungslosigkeit attestiert, usw.

    Ein unterhaltsamer und in der Sache sicher auch nicht ganz falscher Beitrag, aber überflüssig polemisch.

  2. 2

    Ostsandmännchen

    Das hat was! ;-)

    BTW: Heute morgen habe ich einen Spiegel-Jounalisten über Herrn Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) als Kät’n Blaubär sprechen hören. Auch nicht schlecht.

  3. 3
    Bürger says:

    Auf Spiegel Online hat es dann noch Käptn Iglo geschaft :)

    (Als Bildunterschrift – ich finde nur gerade nicht mehr genau wo)

    Aber die wollen die Kassierin doch nicht allen ernstes jetzt noch wegen Falschaussage anklagen???

  4. 4
    Ernst says:

    Danke, Tom Paris, für diese Einschätzung! Der Beitrag, dank Tagesspiegel nun webweit bekannt, ist eine Unverschämtheit. Herr Professor als beamteter Hochschuldozent vermag die ganze Aufregung um die Unverhältnismäßigkeit einer 1,30€-Kündigung nicht zu verstehen. Das Existenzvernichtende sieht er nicht. Süffisant setzt erähnt er nur, dass Frau Emme — deren Klarnamen er aller Gewohnheit zuwider sogar sehr oft nennt — nun wohl keinen Job mehr erhalten wird.
    Der Arbeitgeber mache ja nur von seinem Recht Gebrauch, eine zukünftige Zusammenarbeit auszuschließen, nachdem das Vertrauen nun zerstört sei. Ein schlichtes Austauschverhältnis. Nicht anders als die Entscheidung, ab morgen bei Shell zu tanken statt wie bisher bei Aral.
    Wie anders dagegen bei Beamten! Bei Ihnen muss es Abmahnungen geben und Lohnkürzungen und Degradierungen, und erst zuletzt die Trennung.
    Die Ignoranz ist erstaunlich. Auch gegenüber den Besonderheiten des Arbeitsrechts und der Lebenswelten, die es regelt. All das unter dem Schirm von Art. 5 Abs. 3 GG.
    Nur am Rande sei bemerk, dass Prof. Rieble das Thema verfehlt: Interessanter als eine Beschimpfung der Arbeitnehmerin wäre die Analyse des offenbar fehlenden Justizverständnisses gewesen. Wie kann ein „im Namen des Volkes“ gesprochenes Urteil auf so wenig Verständnis stoßen, beim BILD-Leser nicht anders als beim immerhin Bundestagsvizepräsidenten? Welche Kommunikationsschwächen bestehen, und wie könnten sie überwunden werden? Ist das so verstandene Arbeitsrecht noch unser Recht? Oder ist das Urteil doch einfach falsch?
    Auf all diese Fragen findet Prof. Rieble eine Antwort, die den Leibhaftigen gleich zweimal beim Namen nennt: MARX, und VER.DI. Eine Schmähschrift, die die weitgehende Beachtung wahrlich nicht verdient.

  5. 5
    Ernst says:

    @admin: Bitte „Leible“ in „Rieble“ ändern, danke. Diese doofen Vertipper.

      Done! chr
  6. 6
    fil says:

    wurde bei der Milliardenpleite der Berliner Bank eigentlich schon jemand verurteilt ?

    In Wuppertal haben Abgeordnete straflos Meineide schwören können, weil das nur bei Gerichten und was weiss ich, aber nicht bei Untersuchungsausschüssen strafbar ist.

  7. 7
    fil says:

    Eigentlich fehlen noch staatsanwaltschaftliche Ermittlungen zur Frage, was sonst mit verlorenen Pfandbons passiert.