Auf Regensburg-Digital ist die Stellungnahme der Rechtsanwälte der Hinterbliebenen zu lesen:
[…] Anwaltskollege Tronicsek spricht davon, dass die Staatsanwaltschaft […] die einseitig „ergebnisorientierten Ermittlungen” des Landeskriminalamts einfach fortgesetzt habe. Die Erklärung der Staatsanwaltschaft bezeichnet er […] als „nicht stichhaltig”.
Rechtsanwalt Tronicsek malt hinsichtlich der Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens allerdings schwarz:
All zu viel Hoffnung, dass diese Beschwerde erfolgreich sein wird, hegt Tronicsek nicht. „Ich gehe davon aus, dass die Einstellung des Verfahrens mit dem Generalstaatsanwalt abgestimmt war, vermutlich auch mit dem Ministerium.”
Dennoch ist diese Beschwerde notwendig. Erst wenn sie abgewiesen ist, kann ein Klageerzwingungsverfahren beim Oberlandesgericht Nürnberg eingeleitet werden.
Ein Ziel ist aber bereits erreicht: Die Öffentlichkeit ist hergestellt und wir schauen nun gespannt auf das weitere Verfahren. Ein steiniger Weg, den die Kollegen da jetzt vor sich haben.
Danke an Herrn RiAG Ballmann für seinen Hinweis auf die Veröffentlichung.
[…] Tennessee Eisenberg – Die Erklärung der Hinterbliebenen […]