Udo Vetters Leseempfehlung

führt zu brillanten Kommentaren (Nr. 95 ist der Hit!).

Chapeau! :-)

Dieser Beitrag wurde unter Allgemeines (Kanzlei) veröffentlicht.

16 Antworten auf Udo Vetters Leseempfehlung

  1. 1
    Bürger says:

    Zum Glück hat das BKA gerade erst heute erklärt sie hätten noch gar keine Filterliste. Sonst hätte ich jetzt Herzrasen.

    Solche Scherze finde ich nicht mehr zum Lachen…

    … auch wenn sie wohl ordentlich zum Nachdenken anregen.

  2. 2
    Senior says:

    …ich finde ja Kommentar #96 fast noch besser :D

  3. 3
    ballmann says:

    Ich bin mir nicht sicher, ob ich über #95 (und andere) lachen oder weinen soll.
    Die große Propagandamaschine zeigt Wirkung: Die gegen die angebliche Zensursula geschürte Angst nimmt phobische Züge an.
    In § 5 Zugangserschwerungsgesetz ist (btw. dank SPD) eindeutig bestimmt, dass Stoppschild-Daten nicht zur Strafverfolgung verwendet werden dürfen.
    Diese Fakten werden nicht mehr zur Kenntnis genommen (bzw.bewusst nicht mehr erwähnt, U.V.).

    Paranoia allerorten

  4. 4

    @ballmann:

    Das trifft zu. „§ 5 des Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen“ lautet:

    Verkehrs- und Nutzungsdaten, die aufgrund der Zugangserschwerung … anfallen, dürfen nicht für Zwecke der Strafverfolgung verwendet werden.

    Quelle: http://tinyurl.com/cwc6ra

    Aber das mit der Phobie, das hatten wir schonmal:
    http://tinyurl.com/lm46pr

    Und dann fallen mir noch die Mautdaten ein, da war doch auch was, oder?

  5. 5
    Stefan K. says:

    Welche Konsequenzen ergeben sich denn für einen Angeklagten, wenn die Daten doch verwendet werden?

    Wer kontrolliert denn, ob die Daten verwendet werden? Erhoben und an das BKA verschickt werden sollen ja Daten, welche auch immer.

    Vielleicht leide ich ja auch an der von ballmann diagnostizierten Paranoia, aber der Paragraph kehrt meine Sorgen nicht weg.

  6. 6
    Tom Paris says:

    @ballmann

    Ich glaube, es ist ein wenig blauäugig anzunehmen, daß solche Daten nicht verwendet werden. Zum einen ist nur die „Verwendung“ verboten, nicht die Erhebung und Speicherung. Zum anderen zeigt die Erfahrung, daß das BKA sich von solchen gesetzlichen Schranken oftmals unbeeindruckt zeigt. Wenn solche Daten erfaßt sind, werden sie selbstverständlich auch verwendet, wenn auch nicht offiziell, sondern nur als „Anhaltspunkt“ für weitere Ermittlungen. Abgesehen davon führen Verstöße gegen Beweiserhebungsverbote regelmäßig nicht zur Unverwertbarkeit der gewonnenen Erkenntnisse, schon gar nicht zur Unverwertbarkeit der weiteren Ermittlungsergebnisse.

    Die Polizei umgeht regelmäßig – natürlich nur „versehentlich“ und aus „Unkenntnis“ – die gesetzlich vorgesehenen Richtervorbehalte. Gerade im IT-Bereich gibt es viele schöne, aber völlig illegale „freeware“-Programme, um Surfer zu verfolgen. Wie sagte ein BKA-Beamter einmal in einer öffentlichen strafrechtlichen Hauptverhandlung, darauf angesprochen, daß die Ermittlungsmethoden des BKA völlig illegal gewesen und ohne richterliche Erlaubnis erfolgt seien: „Wir nutzen sämtliche Möglichkeiten, die uns das Internet bietet. Ich bitte um Verständnis, daß ich über die Ermittlungsmethoden des BKA keine Angaben machen möchte.“ Dieses Verständnis haben der StA und der Richter dem BKA-Beamten gerne entgegengebracht. Die Rechtswidrigkeit der Ermittlungsmethoden wurde zwar festgestellt. Ein Verwertungsverbot aber natürlich nicht angenommen.

    So etwas als „Paranoia“ zu bezeichnen ist bezeichnend für die nachsichtige Haltung der Gerichte gegenüber Rechtsverstößen der Ermittlungsbehörden.

  7. 7
    studiosus juris says:

    @Ballmann:

    Naja, in Kommentar #58 sagt er es ja.

  8. 8
    follpfosten says:

    Alles unsicher.
    „Die dürften auch die Macher des aktuell viel gehypten Kurznachrichtendienstes Twitter in der letzten Woche kontaktiert haben, als sie feststellen mussten, dass ein Hacker mal eben schlappe 310 firmeninterne Dokumente über verschiedene User-Accounts von Mitarbeitern direkt aus Googles Web 2.0-Wolke gezogen hatten, die das Unternehmen zur Selbstorganisation verwendet.“

  9. 9
    ballmann says:

    „Wie sagte ein BKA-Beamter einmal in einer öffentlichen strafrechtlichen Hauptverhandlung, darauf angesprochen, daß die Ermittlungsmethoden des BKA völlig illegal gewesen und ohne richterliche Erlaubnis erfolgt seien: “Wir nutzen sämtliche Möglichkeiten, die uns das Internet bietet. Ich bitte um Verständnis, daß ich über die Ermittlungsmethoden des BKA keine Angaben machen möchte.”

    Wer sagte das wann und wo und mit welchen Konsequenzen ?

  10. 10
    Tom Paris says:

    2007. An einem westdeutschen Amtsgericht. Keine Ahnung, welche Konsequenzen das für den Beamten hatte. Jedenfalls keine, die mir als Verteidiger mitgeteilt worden sind. Warum auch? Ich bin doch nicht der Dienstherr oder Staatsanwalt (letzerer sah übrigens nicht so aus, als nähme er dem Beamten irgendetwas übel).

  11. 11
    Bürger says:

    Aber natürlich werden die Daten dann auch tatsächlicht nicht verwendet. Vermutlich genausowenig wie die (nicht zulässige) Überwachung der Zugriffe auf die Fandungsseite des BKA nie stattgefunden hat.

    Leider hält sich das BKA mittlerweile sehr häufig nicht an solche Vorgaben. Selbst wenn es dabei erwischt wird ändert sich das Verhalten oft nicht.

    Wenn die Daten daher erhoben werden besteht ein sehr großes Risiko eines Missbrauchs damit. Dieses Misstrauen hat sich das BKA mit seinen Aktionen in der Vergangenheit ganz alleine zuzuschreiben.

  12. 12
    ballmann says:

    @ crh
    aber selbst wenn sich Angela doch noch einen Spitzbart wachsen lässt: Sie würden als Verteidiger doch wohl zu Recht dazwischen hauen, wenn gegen jemanden, der gegen ein Stoppschild gefahren ist, ein Durchsuchungsbefehl (oder noch Schlimmeres)erginge.
    Zumal, wenn – wie technisch Versierte immer versichern – wirklich Interessierte elegant am Schild vorbeifahren

  13. 13
    jos says:

    Selbst wenn das Verwenden der Daten widerrechtlich ist und am Ende evtl. gewonnene Beweise nicht verwertet werden dürfen – erstmal hat der zu unrecht Verdächtigte den Schaden.
    Schöne Hausdurchsuchung, vielleicht noch einen netten Staatsanwalt, der in der Lokalpresse sagt „wir haben heute in der Schloßalle 1 eine Hausdurchsuchung bei einem mutmaßlich Pädophilen durchgeführt“.
    Alle Computer und irgendwelche Datenträger sind erstmal für lange Zeit weg – ganz gleich, was darauf war. Ganz gleich, ob man die vielleicht beruflich braucht.

    Und irgendwann viel später kriegt man dann vielleicht knapp mitgeteilt, dass der Verdacht sich nicht erhärtet hat und kann sich seinen Krempel wieder abholen.
    Und sich am besten ein neues Gesicht zulegen und in eine andere Stadt ziehen.

    Na danke auch, das hat für mich nichts mit Paranoia zu tun, dass ich sowas nicht will.

  14. 14
    Der Gerd says:

    @Ballmann

    Na wenn es so im Gesetz steht wird es natürlich so sein. Eine Zensur ist das natürlich auch nicht den im Artikel 5 des Grundgesetzes steht ja:
    „Eine Zensur findet nicht statt“

    Der Gerd

  15. 15
    gurd says:

    Noch ein erfolgreicher Hack

    http://www.moosmilbe.de/?p=39
    Nicht zu vergessen das letztes Semester am Moodle der Uni Duisburg-Essen die Benutzerdaten aller Accounts abgegriffen wurden. Es wurde geraten ein neues Passwort zu wählen wenn man sich nicht über den Uni Zentral Server anmeldet. Ich persönlich sehe im Moodle keinen wirklichen Vorteil, die meisten Dozenten verwenden es eh nur um Übungsaufgaben + Material zu verteilen, das kann man auch auf der eigenen Seite.

  16. 16
    Jo says:

    Zu Mautdaten/ Internetdaten könnte es dann auch künftig lauten: Wer sein Auto/ das Internet zu anderen als ausschließlich marktkonformen Erwerbszwecken benutzt, insbesondere aus privaten Gründen, und dies nicht binnen einer Woche mittels Fahrtenbuch/ Internetführungsheft widerlegen kann, wird nicht unter zwei Jahren Haft bestraft, alternativ mit täglich fünf-stündiger Ausführung eines sklavenhaften 1-Euro-Jobs zum Gemeinwohl oder auch im Industrieinteresse für die Dauer von fünf Jahren.