Überraschende Bestellung

Damit hatte ich gar nicht gerechnet. Mit meinem Antrag auf Akteneinsicht in diesem Verfahren habe ich gleich meine Bestellung zum Pflichtverteidiger beantragt. Der Mandant ist psychisch erkrankt.

Und was macht diese Staatsanwältin? Entgegen der sonst üblichen Praxis, die Pflichtverteidiger-Bestellung erst mit Erhebung der Anklage zu beantragen, gibt sie diesen Antrag bereits im Ermittlungsverfahren weiter an das Landgericht. Dafür gebührt ihr ein Lob.

Und vom Landgericht kommt dann dieser Beschluß. Der macht mich allerdings stutzig: Bestellung wegen § 140 I Nr. 2 StPO – eine gefährliche Körperverletzung ist doch kein Verbrechen. Ob es sich um einen Schreibfehler handelt?

Dann schaue ich wohl besser noch einmal in die Akte.

Dieser Beitrag wurde unter Staatsanwaltschaft veröffentlicht.

2 Antworten auf Überraschende Bestellung

  1. 1
    ballmann says:

    versuchter Raub o. Sexualdelikt bzgl. der Frauen ?

  2. 2
    doppelfish says:

    Sitzt vielleicht schon die Überzeugung fest, der Kandidat hätte mit mindestens einem Jahr zu rechnen?