Es geht mir eigentlich nicht um die 9,72 €. Sondern darum, dass ich mich nicht für dumm verkaufen lasse.
Das wäre eines der Mandate, die ich nur gegen Vereinbarung eines Zeithonorars bearbeite. Es sei denn, ich wäre mein eigener Mandant.
Sorry, aber den Elfmeter mußte ich einfach verwandeln. ;-)
Stimmt, aber recht hat UV trotzdem.
Ich kann ja auch nicht von allen fremden Kontonummern die ich habe 10 Euro abbuchen, da sowieso keiner wg. 10 Euro klagt.
Wer anderer Meinung ist, kann mir gerne 10 Euro überweisen; ich habs grad eh nötig ;-)
Das liebe Prinzip eben. Im Prinzip hat er Recht. Aber wegen unter 10€ wäre mir schlicht meine Zeit zu schade zum Klagen.
Als Dritter finde ich gut, dass er gerichtliche Klärung sucht.
Gilt das mit dem Zeithonorar folglich für alle Mandate bis 300 EUR Streitwert?
Es handelt sich offensichtlich um eine nichtvermögenrechtliche Streitigkeit, da es nicht ums Geld, sondern ums Prinzip geht.
Vor der ZPO-Reform wäre daher das Landegricht zuständig gewesen.
Und das ganze Verfahren kommt ganz ohne klagenden Lehrer aus!
Da Sie ja nur Strafrecht machen, würden Sie den Fall ohnehin an einen Kollegen verweisen. Also eher ein Eigentor?