Aus einer Ermittlungsakte in einer umfangreichen Wirtschaftsstrafsache:
Der Vorgang kann in der Zeit vom 4.8.06 bis zum 17.9.06 wegen Beurlaubung des SB nicht bearbeitet werden.
Eine Umverteilung war aus personellen Gründen nicht möglich.
Sechs Wochen Urlaub. Aha. Dann bleibt das Zeug solange eben liegen. Ist ja auch kein anderer da, der die Arbeit wegschafft. Ist gerade Urlaubszeit. „Mir doch egal … “
Das letzte Mal, als ich 6 Wochen Urlaub am Stück hatte, war 1975, während der Sommerferien vor meinem Abitur am altsprachlichen (Jungen-)Gymnasium. Unbezahlter Urlaub.
Das Ergebnis der gut erholten Ermittlungen wird ab dem 27.02.2009 (in zweiter Instanz) verhandelt. Ich bin auf das Erinnerungsvermögen der Zeugen gespannt.
2009, oder?
Ja. Danke! crh
Quelle: Wikipedia.
@ Tine:
Dieselbe Quelle. :-)
Nicht, dass sich der Vorsitzende jetzt noch den Daumen einklemmt.
6 Wochen frei am Stück ? Irgendwann zuletzt in den Schulferien 11. Klasse… danach jobbte ich eh schon alle Ferien durch, um Studium finanzieren zu können… und später ? Hätte mich alles ab 4. Woche begonnen kribbelig zu machen, zum Glück, sonst wäre Freiberufler nicht das Wahre gewesen… heute könnte ich allerdings ganz gut mit 3-4 oder auch mal mehr Wochen urlaub am Stück klarkommen… SEHR sogar ;-)
und bei BEURLAUBUNG denke ich auch eher an was anderes als „normalen“ Urlaub – dann wundert aber schon, dass da keine Vertretung eingreift… egal ob Schwangerschaft/MuSchu oder Suspendierung etc
Der Urlauber ist PK, keine PK’in.