Urteilsabschrift aus Sachsen

Am Samstagabend habe ich über die Website des Landgerichts Leipzig

um Zusendung einer anonymisierten Abschrift des Urteils vom […], gern als Datei per eMail an hoenig@kanzlei-hoenig.de oder per Fax an 030-31014651 oder per Post

gebeten.

Heute Morgen um 9:22 Uhr hatte ich

die angeforderte rechtskräftige und anonymisierte Entscheidung des Landgerichts Leipzig

als PDF in meinem eMail-Postkasten; es fehlte nicht eine formvollendete Kostenrechnung über 2,50 Euro, die ich sehr gern überwiesen habe.

Besten Dank nach Sachsen für diese vorbildliche Dienst-Leistung. Davon ist das Kriminalgericht in Moabit noch meilenweit entfernt.

Dieser Beitrag wurde unter Justiz veröffentlicht.

7 Antworten auf Urteilsabschrift aus Sachsen

  1. 1
    RA Neldner says:

    Bezog sich die Anfrage zufällig auf die Pressemitteilung Nr. 262/09 des BGH? Gut möglich, dass schon alles vorbereitet war.

    Auch ansonsten sind die sächsischen Geschäftsstellen in aller Regel kooperativ. Die Bearbeitungszeit klingt aber schon rekordverdächtig.

  2. 2

    Nein, es war ein Urteil des LG vom 2.10.09.

  3. 3
    gb says:

    ohne kluigscheissen zu wollen – die Rechnung waere aber nicht umsatzsteuerlich absetzbar, wenn die auch nur per eMail kommt – oder schicken die das alles nochmal per Post hinterher?

    Aber klasse schnell, und zweifuffzich sind echt guenstig, denn das anonymisieren dauert ja auch, oder haben die das sowieso schon anonymisiert vorliegen?

    g.

  4. 4
    Marcus says:

    Gerichte erheben i.A. keine Umsatzsteuer. Die Rechnung per E-Mail ist daher problemlos.

  5. 5
    gb says:

    deswegen schrieb ich auch ‚waere‘, war mir da nicht ganz so sicher… ja, steuerfreie Rechnungen werden komischerweise akzeptiert (aber die Logik ist sowieso – lassenwirdas ;)

  6. 6
    ben says:

    Da haben Sie es aber gut erwischt. Es geht nämlich auch anders:
    Fax an das AG Gütersloh mit der Bitte um Übersendung einer Urteilsabschrift in einer Zivilsache. Verbunden mit dem Hinweis, dass die Entscheidung für eine Berufungsbegründung benötigt wird und unter Hinwies auf den Fristablauf in 2 Wochen, verbunden mit der Bitte um schnellstmögliche Übersendung und Versicherung der Kostenübernahme. 5 Tage nach Fristablauf kommt ein Brief vom AG Gütersloh mit normaler Post und der Aufforderung, einen Kostenvorschuss in Höhe von 2,50 € einzuzahlen.

  7. 7

    @ben:
    So ähnlich kenne ich das aus Berlin. Aber im neuen Jahr wird alles besser. Sagt man …