Verbrüderung mit der Staatsanwältin

Der Gegner ist verärgert, weil der Mandant nicht gezahlt hat. Deswegen verklagt er ihn und bekommt ein Urteil, in dem steht, daß mein Mandant zahlen muß. Trotzdem zahlt er nicht, weil er nicht zahlen kann.

Es ist ein klassischer Fall aus dem Baustellenrecht: Der Subunternehmer wird von seinem Auftraggeber nicht bezahlt, deswegen kann er die SubSubunternehmer nicht bezahlen, die dann wieder die SubSubSubunternehmer nicht zahlen können.

Der Gegner findet heraus, daß der Mandant bereits die Eidesstattliche Versicherung über seine Vermögenslosigkeit abgegeben hat. Daran hängt er sich auf und schreibt eine Strafanzeige: Falsche Angaben soll der Mandant gemacht haben. Entgegen seiner Angaben sei er doch der Eigentümer des Grundstücks – schließlich wohnt er ja dort. Und außerdem sei er politisch für die SPD tätig, habe also – wie jeder Politiker – Nebeneinkünfte.

Das hat erst einmal gereicht, um ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Die jetzt zuständige Staatsanwältin, die die Akte nun zu bearbeiten hat, war genauso wenig von dem Zeug begeistert wie der Mandant.

Sie bittet mich darum, ihr dabei zu helfen, die Sache wieder vom Tisch zu bekommen. Ich solle ihr doch die Argumente liefern, um die Einstellung des Verfahrens wasserdicht und beschwerdefest machen zu können.

Dabei unterstütze ich sie doch gern: Eigentümer des Grundstücks ist seit 15 Jahren der Bruder des Mandanten. Und seine Kandidatur zum Dorfparlament ist an den Wählerstimmen gescheitert; er ist nie Parteimitglied gewesen.

So macht selbst die Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Freude. Jetzt muß ich nur noch versuchen, den Mandanten davon abzuhalten, den Gegner branchenüblich an einem Baugerüst aufzuhängen.

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2 Antworten auf Verbrüderung mit der Staatsanwältin

  1. 1
    MaxR says:

    Es gibt ja auch Alleebäume!

  2. 2

    Das wäre was für Garten- und Landschaftbauer. Und die haben in der Regel gepflegtere Umgangsformen als Bauhandwerker. ;-)