Verdeckte Ermittungen durch die Bank

Aus einer Anzeige einer Bank wegen des Verdachts der Geldwäsche:

Der Kunde gab bei der Kontoeröffnung an, er sei Rentner, betreue aber nach wie vor ca. 50 Kunden als Finanzberater.

Aufgefallen sind die hohen Gutschriften aus dem Inland, die meist sofort ins Ausland weitergeleitet werden. Der Kunde wurde deshalb hierzu am 30.6. telefonisch befragt und gab an, es handele sich teilweise um eigene Anlagen, doch nicht alle Posten seien rein privater Natur.

Der Kunde wollte keine weiteren Auskünfte geben und wünschte auch keine weitere Beratung durch unsere Bank.

Der letzte Satz läßt mir eine Feder wachsen: Die Bank ruft bei ihrem Kunden an und täuscht eine Beratung vor. Hintergrund dieser „Beratung“ waren die verdeckten Ermittlungen der Bankmitarbeiter.

Methoden sind das, die ich einem Staatsanwalt schon vor 70 Jahren richtig krumm genommen hätte. Was ich diesem Bankmitarbeiter wünsche, kann ich hier nicht öffentlich aufschreiben. Das bekommt er aber in der öffentlichen Beweisaufnahme vor dem Strafgericht noch deutlich mitgeteilt.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemeines (Kanzlei), Staatsanwaltschaft, Verteidigung veröffentlicht.

6 Antworten auf Verdeckte Ermittungen durch die Bank

  1. 1
    ballmann says:

    2009 – 70 = 1939

    Zu der Zeit hätten Sie keine Gelegenheit gehabt, einem Staatsanwalt irgendetwas krumm zu nehmen

  2. 2
    Dr. F. says:

    Haben Bankangestellte Ihrer Ansicht nach so eine Art Belehrungspflicht analog § 136 StPO? Oder wollen Sie darauf hinaus, die Bank solle in einem solchen Verdachtsfall sofort Anzeige erstatten, ohne dem Kunden vorher Gelegenheit zu geben, seine Harmlosigkeit plausibel zu machen?

  3. 3
    Malte S. says:

    Die Banker sind nach internen Dienstanweisungen angehalten, bei dem Verdacht auf Geldwäsche den Kunden in einem vorgetäuschten Beratungsgespräch Informationen über den Verbleib des Geldes zu entlocken. Damit machen sich die Banken zu Helfern der StAen, die ein solches „Lügenrecht“ eben nicht haben. Flucht ins Privatrecht Teil 2 könnte man das doch nennen ;)

  4. 4
    Andy says:

    Wer bekäme denn bei der Bank den Ärger?

    Die arme Callcentermitarbeiterin, die den Kunden befragt hat oder derjenige, der die Befragung angeordnet hat?

  5. 5
    Kand.in.Sky says:

    Wie schön, mal wieder lobe ich mir meine ausländische Bank bei der die Mitarbeiter persönlich haftbar gemacht werden können wenn Daten herausgegeben werden.

    Kein Vergleich zu DE, CH oder LI.

    #k.

  6. 6

    […] welchen subversiven Methoden manche Banken gegenüber ihren Kunden auftreten, hatte ich bereits mitgeteilt. Daß es auch anders geht, zeigt […]