Ich hatte der (mittellosen) Mandantin einen Stapel frankierte und adressierte Briefumschläge in den Knast geschickt, damit sie mir schreiben kann. Gestern bekam ich von ihr einen Brief in einem solchen Umschlag. Sie kündigt mir das Mandat, weil ich mich nicht um sie gekümmert hätte.
Soll ich mich nun ärgern, daß ich ihr die Umschläge zur Verfügung gestellt habe? ;-)
Nur über die Umschläge, die sie noch hat. Obwohl, wenn die bereits – hilfreicherweise – an die Kanzlei adressiert sind?
Wird die Verteidigerpost nicht gelocht? Macht sich nicht gut, wenn die Briefmarken alle perforiert sind…. Ansonsten ein oft vorkommenendes Ärgernis. Als ob wir nichts anderes zu tun hätten, als mindestens einmal täglich in den Knast zu fahren.
…wenn die Einsamkeit im Knast doch soooo groß ist :)?
Sie hat wohl erwartet zeitnah aus dem Knast zu kommen. Und da hat der Star aus L.A.Law versagt…
#k.
Ärgert man sich da und schreibt der Mandantin zurück, oder nimmt man die Kündigung einfach so hin?
Es kommt stets auf den Einzelfall an.
Im konkreten Fall gab es nichts zu veranlassen, da ich als Pflichtverteidiger bestellt bin.
Bei Wahlverteidigung nehme ich regelmäßig die Kündigung hin und teile das Mandatsende mit dürren Worten dem Gericht mit.
Alles weitere ist Geschmacksfrage.