So sind sie, die feinen Richter im Elfenbeinturm am Verwaltungsgericht: Keine Ahnung vom Leben, so wie es tagtäglich abgeht. Aber darüber urteilen wollen sie.
Allerdings muß man eingestehen, daß sie sich zu helfen wissen. Da diese Juristen nicht wissen (können?), wie ein Bordell von innen aussieht, sie aber über die Zulässigkeit eines solchen in einem Wohngebiet urteilen sollen, gehen sie heute in den Puff. Darüber berichtet die Berliner Morgenpost:
Bevor die Verhandlung im Verwaltungsgericht an der Kirchstraße 7 beginnt, wird die 19. Kammer den Ort des Anstoßes besichtigen: das Bordell an der Ringbahnstraße 1. Der Zeitpunkt ist mit 9.30 Uhr bewusst gewählt. Im Bordell beginnt die Arbeit um 11 Uhr.
Na hoffentlich kommt nicht irgend ein Spaßvogel auf die Idee und begrüßt den Vorsitzenden Richter beim Augenscheinstermin mit Vornamen. ;-)
Nebenbei: Auch solche Außen-Termine sind Teil der Hauptverhandlung, also öffentlich.
Albernes Richterbashing ohne Grundlage.
aber lustig
„Na hoffentlich kommt nicht irgend ein Spaßvogel auf die Idee und begrüßt den Vorsitzenden Richter beim Augenscheinstermin mit Vornamen. ;-)“
„Ort des Anstoßes“ :-D
Sollen die Kollegen schreiben: „Es ist gerichtsbekannt, dass es im Puff Rotes Lämpchen laut zugeht“ ?
Da würde der klägerische Anwalt aber schreien, dass der Richter privates Wissen so einsetzt.
Wäre auf 11.30 Uhr terminiert worden, hätte das zu Verdientsausfall bei den Damen geführt. Müsste dann der Verlierer zahlen
Quelle: Beck aktuell
Eine Entscheidung vom grünen Tisch hätte vermutlich anders ausgesehen
Soso, Augenscheinstermin. Was auch immer die Jungs da genau in Augenschein nehmen.
[…] Für den Richteraufpasser, der die Richter im Elfenbeinturm […]
Heißt das im verwaltungsgerichtlichen Verfahren Hauptverhandlung? Und ist der Ortstermin wirklich öffentlich? Oder gilt nicht eher der in VwGO in Bezug genommene § 357 ZPO (Parteiöffentlichkeit), wonach es lediglich den Parteien gestattet ist, an dem Termin teilzunehmen (und nicht jedem der will).
Aber eigentlich bin ich ganz froh, dass ich mit Verwaltungsrecht eher wenig zu tun habe…