Wenn das mal gutgeht

roller-443

Nicht ganz unproblematisch, diese Fuhre. Aber mutig.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemeines (Motorradrecht), Bußgeldsachen, Zulassungsrecht veröffentlicht.

9 Antworten auf Wenn das mal gutgeht

  1. 1
    RA JM says:

    Naja, so lange das Kennzeichen nicht sichtbar ist. ;-)

  2. 2
    Peter says:

    solange er nicht unter einer Brücke durch muß ;-)

  3. 3
    Marc says:

    Erinnert mich an Werner und sein Mokick … ein wenig.

    Ansonsten: Fehlende Leistung ist durch Mut zu ersetzen. ;)

  4. 4
    doppelfish says:

    Die hier wohl nur in homöpatischen Dosen vorhandene Leistung des Triebwerks könnte schlimmeres verhindern.

    CRH: Vielleicht den Rückspiegel aus dem Bild editieren?

  5. 5

    @doppelfish:
    Gefällt Ihnen etwa dieser wunderschöne Rückspiegel nicht?!

  6. 6
    doppelfish says:

    Dochdoch, der ist wunderbar, keine Frage. Aber nicht, daß jemand auf die Idee kommt, sich zu überlegen, ob da nicht jemand während der Fahrt unerlaubter Weise nicht 101%ig mit den Gedanken beim Strassenverkehr war, so daß er, also der mit der Idee, dann bald zu 100% beim Gedanken an §23 StVO(1a) ist.

    Hm. Andererseits: Das würde sich bestimmt in dem einen oder anderen unterhaltsamen Blogbeitrag niederschlagen.

    Bin jetzt gar nicht sicher, ob ich meinen Vorschlag nicht einfach zurücknehmen sollte … :)

  7. 7

    Selbstverständlich hat das Auto, das an dem Spiegel dranhängt, gestanden und der Motor lief nicht. Außerdem hat der Fotograf anschließend seinen Weg zum Bahnhof fortgesetzt und ist in sein Heimatdorf ganz in der Nähe von Kiew abgereist.

    Also, alles gar nicht so wild. 8-)

  8. 8
    doppelfish says:

    Na, wenn Sie das anwaltlich versichernso sagen … dann sei dem Fotograf eine gute Reise gewünscht, ob mit der Bahn oder mit privaten PKW :)

  9. 9
    Cora says:

    Ganz langsam kehren hier asiatische Verhältnisse auf den Strassen ein, vielleicht wird man demnächst während der Fahrt aus dem Wok versorgt? ;-)