Werbung für einen Rechtsanwalt

H. Holzhaider, Journalist bei der Süddeutschen Zeitung, gibt das Sensibelchen. Jedenfalls scheint ihn der Kreuzberger Rechtsanwalt Jony Eisenberg nachhaltig beeindruckt zu haben. Oder warum sonst schreibt er einen langen Artikel und outet sich dabei als Boulevard-Journalist?

Wer Herrn Eisenberg kennt, weiß, daß er laut und böse bellen kann. Na, und? Er wird sich für diese geniale Werbung bei Herrn Holzhaider bedanken.

Vielleicht erklärt er dem Journalisten bei dieser Gelegenheit dann auch, was hinter dem Begriff „Persönlichkeitsrecht“ steht; Herr Holzhaider hat da augenscheinlich noch Informationsbedarf.

Dieser Beitrag wurde unter Politisches, Verteidigung veröffentlicht.

4 Antworten auf Werbung für einen Rechtsanwalt

  1. 1
    JL says:

    Herumpöbeln als Eigenwerbung? Das kann nicht Ihr Ernst sein.

    Und zum Verhältnis des Persönlichkeitsrechts der Verfahrensbeteiligten zur Pressefreiheit hat ja wohl das BVerfG schon das Notwendige gesagt.

  2. 2
    Malte S. says:

    Man muss das BVerfG ja nicht als der Weisheit letzter Schluss ansehen. Man könnte zum Beispiel auf den Gedanken kommen, dass das APR überwiegt…

  3. 3

    Außerdem hat das BVerfG über die Rechte im Gerichtssaal entschieden; diese unterscheiden sich angeblich von den Rechten auf dem Gerichtsflur.

    Und wenn Jony E. dem Kameramann auf dem Flur das Gerät aus der Hand nimmt, weil er nicht aufhört, ihn zu filmen, dann könnte es sich bei dieser Tat schlicht um Notwehr handeln.

  4. 4

    Auch wenn ich den SZ Artikel seltsam finde, glaube ich, dass Sie nicht undbedingt die zutreffenden Schlüsse in Ihrem Blogpost ziehen:

    Holzhaider ist sicherlich kein Boulevardjournalist!

    Und nicht jeder, der beispielsweise über den pöbelnden Klaus Kinski schrieb, war automatisch dessen Sympathisant.

    Trotzdem danke für den Hinweis auf den Artikel