Wolfgang Schäuble. Der Prozeß

Die Geheimdienstakten zum Mordfall Siegfried Buback bleiben gesperrt. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) lehnte den Antrag der Bundesanwaltschaft ab, den Sperrvermerk aufzuheben, teilte das Ministerium am Dienstag in Berlin mit.

Das Ministerium will aber der Bundesanwaltschaft die erbetenen Akten übersenden. Darüber hinaus bot das Ministerium der Bundesanwaltschaft an, alle für das Ermittlungsverfahren gegen die Ex-Terroristin Verena Becker relevanten Unterlagen der Bundesverfassungsschutzes aus dem RAF-Komplex einzusehen und zu sichten.

berichtet der Tagesspiegel

Es bleibt abzuwarten, wie die Bundesanwaltschaft mit den Rechten der Verteidigung in diesem Verfahren umgehen wird. Nach § 147 StPO ist der Verteidiger befugt, die Akten, die dem Gericht vorliegen oder diesem im Falle der Erhebung der Anklage vorzulegen wären, einzusehen.

Durch die Sperrung der Verfassungsschutzakte kann sie auch weiterhin nicht vor Gericht verwendet werden. Damit hat die Verteidigung eben auch keinen gesetzlichen Anspruch auf Einsichtnahme. Und dann sind wir wieder an der Stelle, die vor fast hunter Jahren von einem gewissen Herrn Kafka beschrieben wurde.

Die Umstände sind grotesk, niemand kennt das Gesetz, und das Gericht bleibt anonym. Die „Schuld“, erfährt Verena B. Josef K., hafte ihm an, ohne dass er etwas dagegen tun könne.

Quelle: Aus dem Umschlagstext des im Anaconda-Verlag erschienenen Buchs „Der Prozess“

Am Ende lässt er sich, ein Jahr nach der ersten Verhaftung, ohne je zu erfahren, welche Schuld ihm zur Last gelegt wurde, widerstandslos hinrichten.

Quelle: Wikipedia

Vielleicht wird sich dieses Verfahren und das konspirative Verhalten der Bundesbehörden später einmal ein unabhängiges und internationales Gericht anschauen. Wir werden sehen …

Dieser Beitrag wurde unter Politisches, Staatsanwaltschaft, Verteidigung veröffentlicht.

7 Antworten auf Wolfgang Schäuble. Der Prozeß

  1. 1
    Honigsucher says:

    Im Gegenteil – der Akteninhalt kann ja gar nicht gegen Frau B. verwendet werden, was sollte sie also dagegen haben??

    Den Verteidiger möchte ich sehen, der sich vor einem „unabhängigen und internationalen Gericht“ darüber beschwert, dass die die Mandantin schwer belastenden Verfassungsschutzakten nicht eingeführt und gegen die Mandantin verwendet werden durften.

  2. 2
    Malte S. says:

    Aber die StA wird in den Akten möglicherweise ausreichend Hinweise auf andere Beweise und Indizien finden. Nicht auszuschließen ist wohl auch, dass die StA tatsächlich „Beweise“ in den Akten findet und diese – aber auch nur diese – dann nachträglich vom Ministerium freigegeben werden. Nicht jedoch die Dokumentation ihrer Sicherstellung / Sammlung / Erlangung.

    Insgesamt muss der Anspruch des Angeklagten auf Akteneinsicht auf sämtliche Unterlagen erstreckt werden, die der anklagenden Instanz zur Verfügung standen. Ausnahmen aufgrund eines – idR wohl recht obskuren – Geheimnisschutzes müssen entweder für beide oder für keine Partei gelten. Alles andere verletzt des Gebot der Waffengleichheit.

  3. 3
    RA JM says:

    Der OSM Schäuble bemüht sich um den Datenschutz – ist ja mal ganz was Neues! ;-)

  4. 4
    JosefK says:

    Soweit ich die Reclam-Ausgabe in Erinnerung habe, hat sich Josef K. selbst hingerichtet.

  5. 5

    @ JosefK

    Verwechseln Sie jetzt da nicht etwas?

  6. 6
    Kand.in.Sky says:

    Ach Mist, die Überschrift weckte schon Hoffnungen.

    Naja, in paar Jahrzehnten wird irgendeiner der heutigen Steuerparasiten („Politiker“, exRichter, sonstige Amtsträger a.D.) sein Gewissen entdecken und gnadenlose Aufklärung fordern – wie üblich bei euch Krauts.

    #k.

  7. 7
    MaxR says:

    @Honigsucher – schon auf die Idee gekommen, daß auch etwas in den Akten stehen könnte, das FÜR V.B. spricht?