Worst Case

Ganz schwieriges Verfahren. Hochgradig emotional auf Seiten des Mandanten, der Beschuldigter ist, wie auch auf der Seite der Geschädigten. Komplizierter Sachverhalt. Existenzbedrohend für den Mandanten. Eine Ermittlungsbehörde mit dem Messer zwischen den Zähnen.

Ich hatte es gerade mühsam geschafft, eine zielführende Gesprächsebene mit dem Staatsanwalt zu finden, um eine hochnotpeinliche Veranstaltung im Gerichtssaal zu vermeiden.

Dem Mandanten ging das alles nicht schnell genug. Deswegen hat er kurzer Hand selbst beim Staatsanwalt angerufen, um ihm mitzuteilen, daß er nun vernommen werden möchte.

Das war’s dann. Perdu.

Update:
Das Mandat ist beendet.

Dieser Beitrag wurde unter Mandanten veröffentlicht.

13 Antworten auf Worst Case

  1. 1
    BV says:

    Na super. Und wenn’s dann am Ende richtig schiefgegangen ist, war’s natürlich der unfähige Anwalt :-/

  2. 2
    RA JM says:

    Das Leben als Anwalt könnte so toll sein – wenn nur die Mandanten nicht wären. ;-)

  3. 3
    ben says:

    @ update:
    durch wen? ;-)

  4. 4

    @ ben:
    Raten Sie mal. Sie haben ne 50%-Chance, richtig zu liegen.

  5. 5
    ben says:

    Ok :-)
    Mandatskündigung durch den Verteidiger wegen Beratungsresistenz des Mandanten

  6. 6

    Oder vielleicht doch die Kündigung des Mandanten wegen Unfähigkeit des Verteidigers? 8-)

  7. 7
    studiosus juris says:

    Ja, der Mandant scheint erkannt zu haben, dass der böse Verteidiger dem Vernehmungswunsch des Staatsanwalts einen Strich durch die Rechnung machen wollte. ^^

  8. 8
    Kand.in.Sky says:

    na immerhin keine Umschläge vergeudet…

    #k.

  9. 9
    fernetpunker says:

    Tja, warum hat der Mandant überhaupt einen Verteidiger, wenn er diesem dann in den Rücken fällt? Pflichtverteidigung?

  10. 10
    corax says:

    @ fernetpunker

    könnten Sie mal erläutern was Sie damit meinen wenn Sie sagen der Mandant „falle dem Verteidiger in den Rücken“? Hat der Mandant den Verteidiger wegen Falschparkens angezeigt, oder wie? Hier gehts doch bloß um einen Fall betreffend des (Ex)mandanten, der kann doch tun was er will. Einen Verteidiger beauftragen, sich über die Strategie beraten und sich dann trotzdem völlig frei entscheiden anders vorzugehen. ER bezahlt (hoffentlich) das Orchester, dann kann ER auch bestimmen welche Musik gespielt wird. Oder was haben Sie für eine Vorstellung davon, was ein Verteidiger für Aufgaben hat?

  11. 11

    @ corax:

    Der Anwalt ist Berater. Wenn der Mandant dem Rat nicht folgen möchte und keine Einigung zu finden ist, sollte das Mandat beendet werden – von wem auch immer.

    Ein Anwalt, der gegen seine Überzeugung arbeiten soll (weil der Mandant es so möchte), ist stets ein schlechter Berater.

    Der Mandant bekommt für seine Gegenleistung den Rat, nicht den Anwalt.

  12. 12
    corax says:

    Das mit dem Orchester war etwas mißverständlich ausgedrückt. Ich meinte man berät über die Vorgehensweise und wenn man sich nicht einigen kann muss man sich halt trennen. Beim Punker hört sich das so an, als ob man einen Verteidiger beauftragt und dann gefälligst seinen Anweisungen zu folgen hat. Ziemlich merwürdige Vorstellung. Und „in den Rücken fallen“ klingt doch so, als hätte der Anwalt dadurch einen Schaden/Nachteil erlitten, dabei gehts doch lediglich um die Zukunft des Mandanten. Wenn man sich nicht einigen kann, muss man halt schlussrechnen. Ich würd mir natürlich auch nicht vom AG vorschreiben lassen, wie ich seine Einfahrt zu pflastern habe.

  13. 13
    fernetpunker says:

    @corax, ich meine mit meiner Wortwahl, wozu sich der Mandant einen Anwalt nimmt, wenn er dann die Sache am Anwalt vorbei dann doch in die eigene Hand nimmt. Ist das so schwer zu verstehen? Dass der Anwalt für seine Arbeit bezahlt wird, habe ich nicht in Abrede gestellt. Wäre wohl auch schlimm, wenn es nicht so wäre …