Zirkus Emmely

Emmely verlangt ein Zeugnis von Kaiser’s. Das Unternehmen schreibt etwas, das nicht gefällt.

„Ich weiß nicht, was Kaiser’s davon hat, solchen Zirkus zu veranstalten.“

zitiert der Tagesspiegel Emmelys Rechsanwalt Benedikt Hopmann.

Ich weiß nicht, was Emmely nach dem Zirkus, den Herr Hopmann da veranstaltet hat, mit dem Zeugnis noch anfangen will – außer neben dem Adventskalender an die Wand zu hängen.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemeines (Kanzlei) veröffentlicht.

5 Antworten auf Zirkus Emmely

  1. 1
    egal says:

    Schon seltsam. In Ihrem Metier, dem Strafrecht, holen Sie doch nach eigener Aussage auch immer das Beste für den Mandanten raus.

    Dass man sich gegen eine wacklige Kündigung wehren will und muss (!), alleine schon aus sozialrechtlichen Gründen, ist doch selbstverständlich. Dass das Ganze zwangsweise medial begleitet wird, ist ein unglücklicher Nebeneffekt. Aber immer hats Herr Hopmann geschafft, Revision dort einzulegen zu dürfen, wo sonst jeder ihm das abgesprochen hat. Ein kleiner Erfolg sicherlich. Wer weiß, wie das BAG dazu entscheiden wird.

    Anlässlich des Falls hier ein Aufsatz aus HRRS: Schlösser, Die strafrechtliche Seite des Falles „Emmely“

    Dort wird davon ausgegangen, dass es keinerlei Strafbarkeiten von Emmely gegen ihren Arbeitgeber gegeben hat, anders als noch das ArbG entschieden hat (das LAG hat sich eher vage zurückgehalten diesbzgl.).

  2. 2

    Verehrter Herr Kollege Hoenig, besser und in noch weniger Worten kann man es nicht auf den Punkt bringen. Hier hat ein Anwalt, statt seiner Mandantin zu helfen, selbige für einen Kreuzzug mißbraucht und merkt es noch nicht einmal. Ich frage mich – seit klar ist, dass es eine Revision geben wird – ob es ihr überhaupt etwas nützen würde, bei Kaisers wieder an der Kasse anzufangen. Ist das nach dem ganzen Zirkus wirklich wünschenswert? Und das Zeugnis kam nach Presseberichten deshalb so „spät“, weil es keiner bei Kaisers abgefordert hatte. Deshalb gibt es ja Formularbücher, damit man so etwas bei einer Kündigungsschutztklage nicht vergisst…

  3. 3
    kalter says:

    Für einen Kreuzzug missbraucht hat er sie, jawohl.

    Er hat versäumt, Sachaufklärung zu treiben. Denn die Pfandbons könnten ihr sehrwohl untergeschoben worden sein.

    Zwar stellten die Richter, auch im zweiten Prozess, widersprüchliche Aussagen zur Tat fest. Aber allein der schwerwiegende Verdacht der strafbaren Handlung war für die Gerichte Grund genug, dem Arbeitgeber Recht zu geben.

    Quelle: Welt

  4. 4
    RALupo says:

    Interessant ist auch der SPIEGEL-Artikel dazu, der die Merkwürdigkeiten des Falles Emmely in der üblichen Aufgeregtheit wieder anschaulich zu Tage treten lässt.

    Da kann man dann lesen:

    Allerdings ist „Emmely“ auch selbst schuld, dass sie fast zwei Jahre auf ihr Zeugnis warten musste. Sie beantragte das Papier erst, nachdem sie vor dem Arbeitsgericht verloren hatte, das war im vergangen Februar. Eine Sprecherin von Kaiser’s Tengelmann sagte, das Unternehmen stelle Zeugnisse nur auf Anfrage aus.

    […]

    Derzeit lebt die 51-Jährige von Hartz IV. Sie habe sich bereits bei anderen Supermärkten beworben, aber bisher erfolglos, sagte ihr Anwalt.

    Dabei wird es nach der tollen Medienkampagne auch bleiben.

    Selbst wenn Emmely vor dem BAG obsiegen wird, dürfte der Arbeitgeber die Reißleine ziehen und die Karte des § 9 KSchG ziehen. Dann wird die Emmely ne anschauliche Abfindung bekommen, die nach Abzug von Steuern, Sozialversicherung und Anrechnung auf Sozialleistungen so anschaulich nicht mehr sein wird.

  5. 5
    egal says:

    Juracity hat zum Arbeitszeugnis der „Emmely“ einen Blogeintrag geschrieben:

    http://blog.juracity.de/2009-12-15/emmelys-zeugnis.html

    Auszug:

    „Auch dass 2. Emmely nicht sofort ein Zeugnis verlangt hatte, dürfte plausibel sein. Sie geht nämlich nach wie vor davon aus, dass das Arbeitsverhältnis fortbesteht. Besteht das Arbeitsverhältnis aber fort, besteht kein Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Der Anspruch hängt also vom Ergebnis des Kündigungsrechtsstreits ab. Deswegen sieht Emmely das Zeugnis von Tengelmann auch “als Zwischenzeugnis” und nicht als Schlusszeugnis an. Der Rechtsstreit geht bekanntlich in der dritten Instanz weiter.

    Und das 3. um den Inhalt des Arbeitszeugnisses bei dem noch laufenden Rechtsstreit gerungen wird, liegt auch auf der Hand.

    So what?“