… in dem vorliegenden Fall handle es sich allerdings um eine „Zufallsbegegnung“. Der Mitarbeiter sei dieser pflichtgemäß nachgegangen, ihm sei folglich kein Vorwurf zu machen.
Svenja Bergt in der taz über den Mitarbeiter des Sozialamts, das einem Sozialhilfeempfänger wegen Bettelns die Hilfe zum Lebensunterhalt gekürzt hat.
Ich denke, diesem Mitarbeiter wäre auch dann kein Vorwurf zu machen gewesen, wenn er den Hartz-IV-Empfänger 50 Cent gegeben hätte. Aber so sind sie nun mal, unsere Beamten. Pflichtbewußt.
Ah, pflichtbewusst. Aber nur zufällig? Das-geht-doch-nicht.
Demnächst in Ihrem Sozialstaat: Sozialamtsmitarbeiter auf Bettler-Streife. Personalien feststellen, Inhalt der Dose notieren, Uhrzeit (Einnahmen werden auf den Tag hochgerechnet), Abzug erfolgt via A2LL automatisch bei der nächsten Auszahlung.
Da können wir mal wieder so richtig stolz auf uns sein, nicht wahr.
Laut Nachrichten werden die Bescheide wieder aufgehoben.
Und? Wird der Beamte entlassen oder darf er bei dem nächsten Bettler weiter machen?
Es gab noch zwei ähnliche Fälle. Vielleicht ist ja genug der Pflicht an den Bürger gebracht worden #Bürgerservice
War denn die Kürzung rechtswidrig? Falls nicht, hat der Beamte nichts falsch gemacht und die Kritik sollte die Gesetze, nicht die Personen, die mit ihnen agieren, treffen.