Zur gegebenen Zeit

zur gegebenen zeit

Ich frage mich, warum manche Dezernentinnen der Staatsanwaltschaft Zeit dazu haben, sinnentleerte Briefe zu schreiben.

Nein, ich schreibe nun nicht zurück und frage, was die Frau Staatsanwältin mit „gegebenen Zeitpunkt“ meint. Ich warte einfach ab und werde dann zum gegebenen Zeitpunkt wieder tätig.

Dieser Beitrag wurde unter Staatsanwaltschaft veröffentlicht.

4 Antworten auf Zur gegebenen Zeit

  1. 1
    BV says:

    Das Schreiben vom 30.6. war wahrscheinlich eine Nachfrage/Erinnerung, oder? Ist doch nett, dass man darauf eine Antwort bekommt. Und „Nerv nicht! Ich mach’s schon, wenn ich es für richtig halte.“ wäre zwar ehrlich, aber nicht so nett gewesen ;-)

  2. 2
    ben says:

    Sie wird ganz einfach nach dem üblichen Prozedere vorgehen: Keine Bestellung im Ermittlungsverfahren, denn wenn das Verfahren Richtung § 170 II StPO geht, spart der Staat sich Kosten; gibts ne Anklage, beantragt man halt die Bestellung im Rahmen der Anklageschrift.

  3. 3
    Carsten S says:

    Meinte sie nicht wahrscheinlich „getroffen werden wird“?

  4. 4
    Tom Paris says:

    Regelmäßig ist bis zum Ende des Zwischenverfahrens entgegen § 141 Abs. 1, Abs. 3 Satz 2 StPO nicht mit einer Bestellung eines Pflichtverteidigers zu rechnen. Die fiskalischen Interessen des Staates, deren Schutz sich manche Richter und Staatsanwälte verpflichtet fühlen, solange es nicht um die „längst überfällige“ Erhöhung der eigenen Bezüge geht, gehen den Bestimmungen formeller Gesetze anscheinend vor.