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Monatsarchive: Januar 2010
Winter im Moabiter Kriminalgericht
Je nachdem, in welcher Himmelsrichtung sich die Fenster eines Gerichtssaals befinden, kann die Verteidigung die Staatsanwälte weichkochen. Jedenfalls im Sommer geht das ganz gut, wenn die Sonne vom Süden durch’s Fenster auf den schwarzen Kittel des Sitzungsvertreters brennt.
Das funktioniert im Winter leider nicht. Allerdings hat die Moabiter Gerichtsverwaltung den Verteidigern eine andere Beihilfe geleistet: Ein kompletter Gebäudetrakt wird saniert. Neue Fenster und sonstige Renovierungen stehen an. Und die alten Fenster und Türen auf. Bei Tageshöchsttemperaturen um die -10 Grad ist es dann im Gericht nicht wirklich kuschelig.
Außerdem muß das Land Berlin sparen. Deswegen wird im Gericht an Wochenenden die Heizung herunter gefahren.
Und das ergibt am Montag dann Temperaturen, die bei den zentralheizungsverwöhnten Staatsbediensteten zu blauen Lippen und steifen Fingern führen.
Ich konnte der Versuchung nur knapp widerstehen, meinen Schlußvortrag vor dem Schwurgericht gestern noch durch einen Exkurs über Adam und Eva zu ergänzen. Der durchgefrorene Staatsanwalt hat sich anschließend für meine knappen Worte bedankt.
Und ich war froh, danach eine Runde über den Landwehrkanal drehen zu können.
Danke an HU für den Schnapschuß.
LKA und Apotheker – Straftäter?
Wie das sächsische Landeskriminalamt (LKA) den Medien mitteilte, meldeten sächsische Apotheker im vergangenen Jahr 69 verdächtige Medikamentenbestellungen. Darüber berichtete der Sachsenspiegel, eine Produktion des Mitteldeutschen Rundfunks.
Das LKA habe die Apotheker aufgefordert, Informationen über den Kauf von Rhinopront, ein Schnupfenmittel, an die Ermittler weiterzugeben. Dabei sollen nicht nur statistische Angaben verraten geliefert worden sein, sondern eben auch Personendaten.
Wegen letzteren rudern die Mittäter nun zurück;
Dabei gehe es jedoch nicht um die Bespitzelung von Kunden, sondern um den Schutz vor Medikamentenmissbrauch und Drogenhandel. Man habe das Landeskriminalamt (LKA) über auffällige Massenbestellungen bestimmter Medikamente informiert, aus denen die Droge Crystal hergestellt werden könne. Vertrauliche Daten über Patienten seien dabei nicht übermittelt worden
berichtet die Mitteldeutsche Zeitung.
Das Schnupfenmittel ist ein rezeptfreies Medikament, das den Wirkstoff Pseudoephedrin enthält. Aus diesem kann die Partydroge „Crystal“ hergestellt werden.
Verboten und mit Strafe bedroht ist aber nicht nur die Droge, sondern auch die Weitergabe von Kundendaten durch Apotheker. Den Herrschaften vom Landeskriminalamt und den Verrätern unter den Pillendrehern sei die Lektüre des § 203 StGB an’s Herz gelegt:
Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis […], offenbart, das ihm als […] Apotheker […] anvertraut worden oder sonst bekanntgeworden ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Sicherlich gibt es daneben auch noch ein paar knackige berufsrechtlichen Regeln, die den Apothekern das kollusive Zusammenwirken mit den Strafverfolgungsbehörden untersagt.
Übrigens:
Das Aspirin Complex, das ich vergangene Woche eingenommen habe, beinhaltet auch das Pseudoephedrin. Außerdem habe ich Kontakt zur Drogen-Szene. Stehe ich nun auch unter dem Verdacht, ein Partydrogen-Hersteller zu sein?
Wir leben in einer wunderbaren Welt …
Telefonüberwachung
Das Bundeskriminalamt war fleißig:
27 DVD mit aufgezeichneten und zum Teil verschrifteten Überwachungen freundlicher Telefonate. Ich habe die Datensammlung dann mal auf ein handlicheres Format kopiert, um nicht vom Strafverteidiger zum DJ zu werden.
Jetzt müssen wir uns das nur noch anhören.
Dazu steht uns im Gerichtssaal ein Laptop mit zwei Miniboxen zur Verfügung. Und ein Sachverständiger, der den anderen Verfahrensbeteiligten die Telefonate in die deutsche Sprache übersetzt. Ein (weiterer) Dolmetscher übersetzt dann die Verhandlung über die übersetzten Telefonate für einen Angeklagten wieder zurück in dessen Muttersprache.
Teilweise handelt es sich um Telefonate zwischen zwei Gesprächspartnern, die sich zwar in einer Sprache unterhalten, allerdings in unterschiedlichen Dialekten. Also etwa so, als unterhielte sich ein Sachse mit einem Bayern oder Schwaben. Die Gesprächspartner sind keine Akademiker, sie drücken sich also nicht immer grammatisch einwandfrei aus, berichtete der Sachverständige.
In den Gesprächen geht es um oft Betäubungsmittel für die natürlich Synonyme gebraucht werden. Man redet also nicht über Kokain, sondern über Dings. Oder so. Alles in den unterschiedlichen Dialekten.
Die Telefonate bilden eine ganz wesentliche Grundlage für den Tatverdacht. Viel mehr steht der Anklage nicht zur Verfügung. Es führt also kein Weg daran vorbei, die Aufzeichnungen inhaltlich ganz genau zu erfassen. Reichlich Stoff für heftige Diskussionen, was denn nun damit gemeint sei, worüber sich die Abgehörten da unterhalten haben.
Ich werde dann wohl die Diens- und Donnerstage der nächsten Monate in Moabit verbringen …
Partykiez Neukölln
Neukölln ist also gebeutelt und geschunden genug, doch als ob Arbeitslosigkeit, Armut und verbale Ausfälle nicht genügten, droht seit einiger Zeit neues Ungemach: Der Problem- wird zum Partykiez. Mit wachsendem Tempo mutiert Neukölln zum Vergnügungsviertel für Jungakademiker, Feiertouristen und alle sonstigen Arten von Hinrennern.
Inzwischen hat sich wohl auch bis zum letzten Hinterwäldler herumgesprochen, dass das Viertel der kommende Szenebezirk ist – dass da was geht. Oder, um es in der Sprache der jugendlichen Bewohner des Viertels zu sagen: „Jetzt wird Neukölln richtig gefickt.“
meint Philip Meinhold in der taz.
Aber ich glaube, er irrt, wenn er schreibt:
Wenn eine Gegend erschlossen und ausgenommen ist, zieht die Karawane der Künstler und Kreativen weiter, bis auch der nächste Kiez mit Cafés, Clubs, Kneipen und Hostels planiert ist und statt Einheimischer nur noch Prolls und Touristen kommen. Nach Mitte, Prenzlauer Berg und Friedrichshain wird nun also der nächste Berliner Stadtteil unbewohnbar gemacht.
An den Neuköllnern haben sich schon ganz andere die Zähne ausgebissen. Den Kiez schaffen selbst die Schwaben nicht.
Negativ-Vermerk
Die Staatsanwaltschaft hat herausgefunden, daß es keine Videoaufzeichnungen von dem „Kampfeinsatz“ gibt. So lautet die Mitteilung aus Moabit, die uns am Freitag erreichte.
Die Ermittler müssen sich richtig Mühe gegeben haben. Denn seit meiner Nachfrage, wen der Kameramann der Polizei denn eigentlich vor der Linse gehabt hat, sind immerhin knapp neun Monate vergangen. Aber jetzt wissen wir es ganz genau: Der Mandant und die drei Polizeibeamten, die ihn während der Demo am Oranienplatz beamtshandelt hatten, sind keine Mitwirkenden in dem Dokumentarfilm.
Mal schauen, was die Ermittlungsbehörde aus den verbliebenen Beweismitteln zaubert.
ALG II und der Porsche
Michael Kronawitter vom Antifaschistischen Linken Berlin (ALB) rechnet vor, wie lange ein Hartz-IV-Empfänger seine Mobilitätspauschale sparen muss, um sich einen Porsche Cayenne leisten zu können: 760 Jahre.
Quelle: Luise Strothmann taz in einem Artikel zu einer Podiumsdiskussion über „Grillanzünder, Extremismustheorie, Repression und Rechtstaat“.
Ein Dank für den Dank für die Beratung
Aus völlig durchsichtigen Gründen schiebe ich den nachfolgenden Kommentar zu unserem Beitrag Verkehrsteilnahme in der Umweltzone mal nach vorne in die erste Reihe, da wo er hingehört. ;-)
Wollte mich eben kurz bedanken für die nette Beratung!
Mein Anruf kam äusserst kurzfristig drei Stunden vor dem Gerichtstermin (heute) und keiner der Anwälte Ihrer Kanzlei war im Hause… Ja, meine Schuld, hätte ich doch nur früher bei Ihnen angerufen.
Die nette Dame am Telefon konnte mir dennoch ein paar gute Tips geben, wie ich meine Selbstverteidigung in der Verhandlung zur Umweltplakette am Besten aufbauen solle.
Jedenfalls wurde das Verfahren eingestellt – schiesslich konnte ich mich, der ich ja nur Halter meines Fahrzeuges bin, sechs Monate nach dem Parken ohne Plakette nicht mehr wirklich daran erinnern, wer an diesem Tag gefahren ist. Die Politesse wusste es auch nicht, und damit war die Sache klar.
Vielleicht hat auch mein Plädoyer über den Sinn und Zweck des Gesetzes zur “Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen”, der Tatsache dass diese OWI ausschliesslich einer vereinfachten Verfolgung, aber nicht einer vernünftigen Umsetzung des Gesetzes diene, sowie meine Aussage, dass ich die Verhältnismässigkeit des ganzen nicht sehe auch ein übriges dazu getan, dass das Verfahren in 2 Minuten eingestellt wurde. Das ging wirklich schnell.
Besten Dank und schöne Grüße, TMB
Quelle: Kommentar #27
Lieber TMB, vielen Dank für die freundliche Rückmeldung, die ich gern an die „nette Dame“ weitergeleitet habe.
Vorsorglich: Der nächste Anrufer bekommt wieder eine Rechnung für die Beratung. 8-)
Nicht zu gebrauchen (2): Die Anklage
Der Staatsanwalt hatte meinem Mandanten ein Angebot gemacht: 12 bis 13 Jahre, wenn er die Vorwürfe, die in der Anklage stehen, einräumt. Ich hatte darüber bereits berichtet, daß dieses Angebot eines ist, daß man nicht annehmen kann. Immerhin: Eine verbotene Sanktionsschere tat sich danach nicht auf – mehr als 15 Jahre wären ohnehin nicht drin gewesen.
Nun haben sechs Verhandlungstage stattgefunden. Zwei davon haben sich mit einem Verlöbnis beschäftigt, das außer dem Vorsitzenden offenbar sonst keinen Menschen im Saal interessierte. In den übrigen vier Sitzungen, in denen ernsthaftere Themen behandelt wurden, stellte sich dann heraus, daß die Staatsanwaltschaft aus drei möglicherweise begangenen Taten, die von einem Verräter Kronzeugen behauptet wurden, eine einzige zusammen gebastelt hat.
Das bedeutet, die Anklage war in Teilen unwirksam, weil der Tatvorwurf in der Anklageschrift eben nicht – wie von § 200 StPO gefordert – konkret genug abgegrenzt wurde. Damit war auch der Beschluß, mit dem das Hauptverfahren eröffnet wurde, unwirksam. Die Verteidigung hat beantragt, diesen Teil der Anklage abzutrennen und durch Urteil einzustellen.
So ist es nun geschehen. Dieser Vorwurf …
Zu einem nicht näher bestimmbaren Zeitpunkt im Herbst 2007 verbrachte der Angeschuldigte Wilhelm Brause einem gemeinsamen Tatplan mit dem Angeschuldigten Friedhelm Brause folgend eine unbestimmte Menge, jedenfalls aber mehrere Päckchen Heroin in Form von „Backkartoffeln“ gegen eine Beteiligung von 8.000,- Euro aus [der weiten Welt] nach Berlin, wo dieses – wie beabsichtigt – gewinnbringend von ihnen veräußert wurde.
… wurde nun per Urteil in den Orkus geschickt.
Die Straferwartung der Staatsanwaltschaft ist nach Einschätzung der Verteidigung damit um 1/3 gesunken. Und dies vor dem Hintergrund, daß der Mandant sich bisher noch gar nicht zur Sache eingelassen hat. Die Verteidigung durch Schweigen hat sich also insoweit als richtig erwiesen.
Ich bin gespannt, wie es weitergeht, wenn demnächst dann unter anderem die drei Turnschuhe zur Sprache kommen werden.
Bearbeitung zurückgestellt
Ich war einem Mandanten zum Pflichtverteidiger bestellt worden, habe ihn verteidigt und nach Rechtskraft des Urteils die Festsetzung des Hungerlohns der gesetzlichen Vergütung beantragt, während das Verfahren gegen den Mitangeklagten in die Berufung ging. Das war am 7. April 2009.
Auf diesen Kostenfestsetzungsantrag erfolgte gut sechs Wochen später diese Reaktion:
Man kündigte also an, daß es noch etwas dauern wird. Soweit, sogut.
Irgendwie ist dann das Verfahren aus unserem Blick verschwunden. Bis zum heutigen Tage. Der beantragte Lohn (s.o.) wurde auf unser Konto überwiesen.
Ich halte fest: Von der Antragstellung bis zum Eingang der Vergütung ist die Zeit einer gutgehenden Schwangerschaft vergangen.
Diejenigen, die an dem Kostenfestsetzungsverfahren gearbeitet haben oder sonstwie daran beteiligt waren, bekommen ihr Gehalt monatlich am Ersten im Voraus.
Es ist immer wieder eine helle Freude, für diese Justiz zu arbeiten. Ich kann gar nicht verstehen, warum manche Rechtsanwälte neben ihrem Job auch noch Taxifahrer sind.
In diesem Zusammenhang fällt mir gerade noch ein Klassiker ein:
The first thing we do, let’s kill all the Bezirksrevisoren.
Quelle: Henry the Sixt, William Shakespeare
Gerechte Strafe
Der Geschädigte wurde von Wilhelm ziemlich übel zugerichtet. Seine Aussage, die er noch im Krankenhaus ins Protokoll diktierte, war nicht sehr ausführlich; es gab aber auch nicht viel zu erzählen: Zwei Schläge mit einer vollen Flasche, einer auf den Kopf, ein zweiter mit der geborstenen Flasche in den Bauch.
Seine Zeugenaussage beendete er mir den Worten:
Mehr kann ich nicht sagen, möchte aber, dass der Wilhelm eine gerechte Strafe erhält.
Was den Wortlaut angeht, sind sich alle Beteiligten sicher einig. Ich vermute aber, daß der Geschädigte eine etwas andere Vorstellung von Gerechtigkeit hat wie ich. Schauen wir mal, wo das Schwurgericht sich einpendelt.