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Monatsarchive: Februar 2010
Street Art
Unser Kiez soll schöner werden:
Oder schlicht Müll in der Neuköllner Weserstraße?
Wochenend-Lektüre
Der Mandant sitzt seit längerer Zeit schon in einer Klinik für forensische Psychiatrie. Ein Gutachten aus dem Jahre 2007 diagnostizierte eine unheilbare psychische Erkrankung.
Eine Diagnose, mit der sich weder der Mandant, noch ich als sein Verteidiger und antragsgemäß dann auch die Strafvollstreckungskammer auf Dauer nicht zufrieden geben wollten.
Es gab dann im Rahmen der turnusgemäßen Überprüfung (§ 67e StGB) ein weiteres Gutachten, diesmal von einem anderen Sachverständigen. Das liegt nun vor …
… und wartet auf die Durcharbeitung. 218 Seiten, prall gefüllt mit psychiatrischen Problemen und Diagnosen.
Verteidigungen im Vollstreckungsverfahren sind Mandate, bei denen der Stundensatz des Verteidigers denen eines Mc-Jobs in nichts nachsteht – wobei die Kosten der Kanzlei allerdings in unbeeindruckter Höhe weiterlaufen. Trotzdem werden solche Mandate übernommen. Wer hilft den Menschen dort sonst, wenn nicht ein Verteidiger.
Die Hoffnung, daß dann irgendwann ein anderer Job in die Kanzlei kommt, der den Durchschnittslohn des Verteidigers wieder auf ein akzeptables Niveau anhebt, liefert einen weiteren Teil der Motivation, sich mit solcher Arbeit das Wochenende um die Ohren zu schlagen.
Kein Selbstbewußtsein
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Szentypische Stückelung
Die Partnerin des Mandanten bat mich, ihm ein wenig Geld auf sein Haftkonto in der Untersuchungshaftanstalt zu überweisen. Sie stellte uns dafür 150 Euro zur Verfügung.
Die Sorgen unserer Mitarbeiterin waren nicht berechtigt. Dem Mandanten wird kein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz vorgeworfen.
Ein Maserati für die Treberhilfe
Seit 20 Jahren kümmert sich die Treberhilfe Berlin um Obdachlose, Stricher, Straßenkinder. Und zwar erfolgreich. Nun ist die Organisation ins Gerede gekommen. Der Chef fährt einen Maserati Quattroporte.
Es stellt sich die Frage: Darf der das, als Manager eines erfolgreichen Unternehmens im Sozialwesen der Stadt? Diskutiert man beim Tagesspiegel.
Urlaubende Geschädigte
So ist das nun mal: Erst machen die Kollegen in Vertretung einer angeblich Geschädigten mit zivilrechtlich ausgefeilten Schriftsätzen nebst fein säuberlich sortierter Anlagen die Akten dick: Eine Strafanzeige gegen den Mandanten, die sich liest, wie die Begründung einer Klage. Schließlich haben sie ja nun mal den Auftrag, möglichst für einen Geldeingang bei ihrer Mandantschaft zu sorgen. Dabei soll dann auch die Strafjustiz helfen, weil diese Zivilisten es mit ihren Mitteln nicht auf die Reihe bekommen.
Aber als es dann darauf ankommt, daß die Geschädigte dem Gericht persönlich schildern soll, was und wann passiert ist und warum sie sich denn nun als geschädigt betrachtet, kneift sie.
Vor Erstattung einer Strafanzeige sollte man sich eben genau überlegen, ob man sich den Mühen eines Strafprozesses unterziehen will. Geld gibt es ohnehin beim Strafrichter nicht.
Die Zeit arbeitet jedenfalls für den Angeklagten …
Spannende Berufungsverhandlung
Bei der Vorbereitung der morgigen Verhandlung vor dem Berufungsgericht stelle ich soeben fest, daß man das Urteil der ersten Instanz weder dem Verurteilten, noch seinem Betreuer und auch nicht seinem Verteidiger zugestellt hat. Nur die Berufungsschrift der Staatsanwaltschaft ist hier angekommen.
Reichlich Verhandlungsmasse für die Verteidigung. Das wird echt spannend.
Gewesene Richter
Das Amtsgericht Oranienburg (Volksgericht) verhandelte gegen Richter und andere Angeklagte.
Diese öffentliche Bekanntmachung findet sich in einem Schaukasten im (neuen) Amtsgerichtsgebäude.
Neben diesem Schaukasten hängt dieses Türblatt
Ob das eine mit dem anderen in einem Zusammenhang steht, ist mir nicht bekannt.