Monatsarchive: Februar 2010

Hochachtung

Ich habe in den letzten Tagen immer mal wieder unsere Müllmänner bei ihrem Knochenjob bewundert und bedauert. Nun widmet auch die BSR ihren Mitarbeitern einen Beitrag:

Knochenjob

Unermüdlich entsorgen die Kollegen der Müllabfuhr auch bei klirrender Kälte Ihre Mülltonnen. Ungestreute, spiegelglatte Gehwege und ungeräumte Zufahrten erschweren die Abfuhr oder machen sie manchmal ganz unmöglich. Auch kommt es häufig vor, dass feuchte oder nasse Abfälle so festfrieren, dass sich die Müllgefäße manchmal nur mit erheblichem Aufwand bzw. gar nicht leeren lassen.

Bei der nächsten passenden Gelegenheit gibt’s von mir einen Becher heißen Caffè für auf den Weg. Heißen Dank für die unverzichtbare Arbeit.

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Spritmangel

Für zwei Autodiebe war die Fahrt gestern Abend in Charlottenburg beendet. Nachdem den Männern im Alter von 22 Jahren gegen 19 Uhr 45 auf der BAB 100 am Rathenautunnel das Benzin im gestohlenen „BMW“ ausgegangen war, blieben sie mit dem Fahrzeug liegen. Beamte des Polizeiabschnitts 25 nahmen kurz darauf das Duo fest. Ein 42-jähriger Mann hatte bereits vorgestern den Diebstahl seines Fahrzeuges bei der Polizei angezeigt. Bei der Durchsuchung des Autos fanden die Beamten eine Schreckschusswaffe, die beschlagnahmt wurde. Da der Fahrer keinen gültigen Führerschein besaß, wird gegen ihn auch wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ermittelt. Die Diebe wurden im Anschluss der Kriminalpolizei überstellt.

Quelle: Pressemeldung der Polizei Berlin

Eine Frage an die Jura-Studenten: Haben die „Autodiebe“ auch einen Verstoß gegen das Gebot begangen, nur mit ausreichender Tankfüllung auf die Autobahn zu fahren? Oder anders gefragt: Obliegt es einem Dieb, sich vor Antritt der Fahrt um den Treibstoffvorrat zu kümmern? Oder reicht es aus, einfach nur doof zu sein.

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Ich will aber!

Der Zeuge diktiert der Polizei ins Protokoll:

Ich bestehe auf Entgegennahme der Strafanzeige. Ich habe in der Vergangenheit schon zweimal eine Strafanzeige erstattet und erst danach war Ruhe.

Ich habe den Eindruck, als wenn die Polizei keine besonders große Lust dazu hatte, für diesen Querulanten zu arbeiten. Welche Botschaft sonst wollte der Polizeibeamte vermitteln, der diesen Satz am Ende der Strafanzeige aufnimmt?

Mal sehen, wie sich die Staatsanwaltschaft dazu verhält.

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Post aus Hongkong

AB: Herr Patrick K. W Chan
(Executive Director)
Hang Seng Bank Limited
83 Des Voeux Road, Central
SVR Hongkong.

Es ist verst?ndlich, dass Sie ein bisschen besorgt sein k?nnte, weil Sie Ich wei? nicht, aber ich habe ein lukratives Gesch?ft Vorschlag von gemeinsamem Interesse sind mit Ihnen teilen. Ich habe deinen Hinweis auf meinen Antrag auf jemanden trifft von mir vorgeschlagene Gesch?ftsbeziehung.

Ich bin Herr Patrick K. W Chan Executive Director der Hang Seng Bank Ltd I verdunkelt Business Vorschlag f?r Sie. Ich werde Sie m?ssen mir helfen, Erledigung von gesch?ftlichen Projekt von Hongkong nach Ihrem Land. Dazu geh?ren ?bertragung eine gro?e Summe Geld. Alles ?ber diese Transaktion ist juristisch ohne reibungslos durchgef?hrt werden. Bitte versuchen Sie, so viel Respekt Zust?ndigkeit in allen Fragen im Zusammenhang mit diesem Thema.
Nach der Mittel wurden erfolgreich in Ihrem Konto haben, ?bertragen wir der Anteil im Verh?ltnis von beiden Parteien vereinbart werden.
Ich werde Sie mir lieber auf meiner privaten E-Mail-Adresse (k.wchanmrpatric @ yahoo.com.hk) und schlie?lich, nachdem das ich geben werde Weitere Informationen zu diesem Vorgang.
Bitte, wenn Sie nicht m?chten, dass die Streichung dieses E-Mail und mich nicht fangen weil ich meine Karriere und das Leben meiner Familie auf dem Spiel setzen bin mit diesem Firma. Obwohl er wagte es nicht, senden Sie mir gained.Do diese Informationen zu reagieren, zu mir zur?ck.

Ihr vollst?ndiger Name:
Telefon und Fax:
Land.
Ihre erste Reaktion auf dieses Schreiben wird gesch?tzt.

Mit freundlichen Gr??en,
Mr.Patrick K. W Chan.

Kann jemand mal eine Melodie dazu komponieren?

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Liegevermerk statt Telefonanruf

Beim Fund einer Cannabisplantage wird eine Regelanfrage gemacht – beim örtlichen Stromlieferanten, in Berlin bei Vattenfall. So auch in einem aktuellen Fall, den ich zu verteidigen habe. Diese Anfrage führte allerdings zu einer erheblichen Verzögerung, und dies wiederum zu dem bekannten Liegevermerk:

Es ist bemerkenswert, daß man fast drei Monate auf die Antwort des Stromversorgers wartet. Ein Anruf dort hätte ungefähr die Hälfte der Zeit beansprucht, die die fleißige Kriminaloberkommissarin für die Anfertigung dieses Liegevermerks gebraucht hat.

Glücklicherweise hatte es mein Mandant nicht eilig.

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Gefährliche Strafanzeigen

Und dann war da noch

die 32-Jährige, der von einem Polizisten auf einer Demonstration gegen den Terroristen-Paragrafen 129a in Hamburg am 15. Dezember 2007 das Nasenbein gebrochen wurde. Nun hat sie einen Strafbefehl wegen falscher Anschuldigung.

Die taz berichtet über eine Gegenanzeige eines Polizeibeamten.

Die Bilder sorgten für Aufsehen: Eine eher kleine Frau mit blutender Nase wird nach vorne gebeugt von Hünen einer Festnahme-Einheit abgeführt – Szenen die auch die Redakteure von Spiegel TV entsetzten. Die Polizisten waren zuvor in die Menge gestürmt, weil ihre Freundin angeblich vermummt gewesen sei, sagt Klein. „Sie hatte den Schal übern Mund, es war ja kalt.“ Dann habe sich ein Beamter umgedreht und ihr einen Faustschlag versetzt.

Klein erstattete Anzeige wegen Körperverletzung im Amt. Nachdem die Bilder von Kleins Festnahme über den Bildschirm geflimmert waren, stellte der Polizist seinerseits Strafantrag wegen „versuchter Gefangenenbefreiung“. Das Verfahren gegen Sabine Klein wurde zwar schnell wegen Geringfügigkeit eingestellt. Aber einige Monate später leitete die Staatsanwaltschaft eines wegen falscher Anschuldigung ein.

Macht man ja auch nicht, einfach so einen Polizeibeamten anzeigen.

Danke an doppelfish für den Hinweis auf den taz-Artikel.

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Extrem dicht verschlossen

Aus einer Ermittlungsakte:

Obwohl es sich um ein altes sanierungsbedürftiges Wohnhaus handelt, machte die Eingangstür des Beschuldigten, im Vergleich zu den anderen Wohnungstüren einen extrem dicht verschlossenen Eindruck.

Die Polizei hat (angeblich) einen anonymen Hinweis bekommen, daß sich hinter dieser Tür eine Cannabisplantage befinden soll.

Ich werde den Polizeibeamten fragen müssen, wie man eine extrem dicht verschlossene Tür erkennt. Oder ob es ich bei dem gewonnenen Eindruck um angewandte Vorurteilsforschung handelt.

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Pflichtwidrig zu spät

Während in Deutschland über den Ankauf weiterer Daten mutmaßlicher Steuersünder diskutiert wird, hat ein verurteilter Deutscher in Liechtenstein Schadenersatz in Millionenhöhe erstritten. Eine frühere Tochtergesellschaft der Liechtensteiner Fürstenbank LGT muss 7,3 Millionen Euro als Entschädigung für eine Bewährungsauflage in gleicher Höhe zahlen.

berichtet die taz.

Ein deutscher Immobilienhändler wurde wegen Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Damit er aber auch etwas spürt von der Bestrafung, hat ihm das Strafgericht eine Bewährungs-Auflage mitgegeben – in Höhe von 7,3 Millionen Euro. Die soll er an die Justizkasse zahlen.
Maßgebliches Beweismittel in jenem Verfahren waren die Daten, die ein Mitarbeiter der Bank geklaut und den deutschen Datenhehlern Strafverfolgungsbehörden für teures Geld (4,5 Mio Euro) verscherbelt hat.

Das Landgericht Vaduz ist nun der Argumentation des Immobilienhändlers gefolgt. Er hatte vorgetragen, daß er straffrei ausgegangen wäre, wenn die Bangster der liechtensteinischen LGT-Bank ihn rechtzeitig von dem Datendiebstahl unterrichtet hätte. Dann nämlich hätte er noch die Möglichkeit gehabt, sich selbst beim deutschen Fiskus anzuzeigen, um trotz der Straftat zumindest strafrechtlich ungeschoren davon zu kommen.

Viel absurder geht es nun bald wirklich nicht mehr mit unserem Steuerstrafrecht …

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Kreuzberger Nächte

Verbrecher pflegen sich an Orten aufzuhalten, die andere Leute eher meiden: heruntergekommene Gegenden, ethnisch homogene Milieus, bestimmte Bars, Boxstudios, Klubs, die voll sind, während die normale Bevölkerung arbeitet oder schläft.

schreibt Jürgen Kaube in der FAZ.

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High tech oder Büttenpapier?

Eine Kanzlei scheint ihre Schreiben nur noch per Fax zu versenden. Es folgen keine Originale mehr. Sieht natürlich blöd aus und ist keine Werbung für die Kanzlei. Schließlich ist das Briefpapier immer irgendwie das Aushängeschild.

ist in dem von der Kanzlei Dr. Schöne + Pfuhl betriebenen Blog Redtape zu lesen.

Im Grunde möchte ich den Kollegen zustimmen. Auch ich erfreue mich (spätestens seit meiner Aushilfs-Tätigkeit in einer Druckerei) an hochwertigem Papier, das handwerklich sauber bedruckt wurde.

Aber an wen richten sich die Schreiben einer Rechtsanwaltskanzlei? Zunächst einmal an Gerichte, Staatsanwaltschaften, Behörden und (sonstige) Gegner. Ich kann mir nicht vorstellen, daß man die dortig Beschäftigten mit GOHRSMÜHLE LEINEN, das das per Tiegeldruckverfahren aufgetragene Kanzlei-Logo trägt und mit Wasserzeichen versehen ist, beeindrucken kann und möchte.

Nun gut, es gibt die Mandanten, für die ist ein wenig Show immer gut. Aber brauchen die wirklich das teure Papier, oder ist denen nicht eine handliche Information lieber, die sie auf kurzem Wege erreicht? Wir freuen uns jedenfalls über den Anruf unseres freudig überraschten Mandanten um 17:00 Uhr, der unsere Kanzlei um 16:00 Uhr verlassen und zuhause in seinem eMail-Postkasten bereits unsere Mandatsbestätigung vorgefunden hat.

Es kommt eben drauf an.

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