Monatsarchive: März 2010

Betriebsprüfung überstanden

Diese Betriebsprüfungen der Sozialversicherer empfinde ich – wie jeden staatlichen Eingriff in unsere Kanzlei – als störend und unangenehm.

Alle vier Jahre kommt ein mehr oder minder begabter Beamter auf die Idee, sich unsere Lohnbuchhaltungs-Unterlagen anzuschauen. Es sind schon ganz besondere Charaktere, die solche Berufe ausüben. Zum Biertrinken würde ich die Behörden-Vertreter, mit denen ich zu bisher tun hatte, nicht einladen.

Die letzte Prüfung hat nun ein Ende gefunden, nach einigem Hin- und Her wegen einer Studentin, die mal bei uns fleißig gejobbt hatte, gab’s ein paar Rangeleien, weil der Herrn Prüfer in einer anderen Welt lebt als ich. Na gut, wie dem auch sei. Jetzt kam der Bescheid:

63 Euro müssen wir noch nachzahlen für einen Mitarbeiter, der mal 3 Monate bei uns gearbeitet hat; wir hatte es versäumt, den Beitragssatz seiner Krankenkasse zu aktualisieren. Dafür hat der begabte (s.o.) Beamte vom 18.12.2009 bis zum 17.03.2010 geprüft. Herzlichen Glückwunsch!

Schnell überweisen und vergessen. Für die nächsten vier Jahren haben wir dann wieder Ruhe vor den grauen Mäusen.

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Kachelmann: Wasserstandsmeldung

… sobald die Verurteilungswahrscheinlichkeit bei 51 Prozent liegt, kommt es auch zur Anklage. Nach derzeitigem Stand, und nur nach diesem, liegt die Wahrscheinlichkeit im Fall Kachelmann deutlich höher“.

Quelle: Morgenweb (Mannheimer Morgen)

Wir haben also zur Zeit etwas Hochwasser. Oder Flut. Oder so.

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It’s a long way zur Geschäftsstelle

Zum x-ten Male versuche ich, einen (westdeutschen) Staatsanwalt ans Telefon zu bekommen; auf dunklen Kanälen ist mir seine Durchwahl bekannt geworden. Ich erreiche ihn ihn seit gefühlten 100 Tagen nicht.

Nach unzähligen Versuchen und endlosem Gedudel in der Warteschleife (… sobald eine Leitung frei ist, werden Sie verbunden …) ist es mir gelungen, bei der Zentrale eine leibhaftige Stimme zu erreichen.

Ja, ich habe die richtige Rufnummer des Herrn Staatsanwalts. Dann brauche ich also nur noch die Telefonnummer der Geschäftsstelle, die ich auch bekomme. Dann versucht die Zentralistin mich zu verbinden … Gedudel … nach einer gefühlten Ewigkeit hebt jemand ab.

Ja, der Staatsanwalt ist noch zuständig. Ob und wann er im Hause ist, weiß die Mitarbeiterin allerdings nicht. Zwischen der Geschäftsstelle, also quasi das Sekretariat des Staatsanwalts, und seinem Arbeitszimmer liegen drei Stockwerke.

Wenn ich unsere Kanzlei nach dem Vorbild dieser Staatsanwaltschaft organisieren würde, könnte ich binnen zweier Monate die Miete nicht mehr bezahlen. Unsere Teams sitzen jeweils in Ruf- und Sichtweite und wir sind an sieben Tagen der Woche 24 Stunden telefonisch erreichbar. Ohne stundenlanges Gedudel.

Und jetzt schicke ich dem Herrn Strafverfolger eine Rückrufbitte, auf knall-rotem Papier, per Fax vorab. Ich gebe die Hoffnung noch nicht auf, daß eines von beiden noch diese Woche seinen Schreibtisch erreicht. Irgendwie, von Stockwerk zur Stockwerk.

Und dann muß der Staatsanwalt nur noch hier anrufen …

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Früchte aus verbotenem Vorrat

Die Berliner Staatsanwaltschaft will bei ihren Ermittlungen auch auf Daten zurückgreifen, die verfassungswidrig erhoben wurden. Dabei geht es um die Vorratsdatenspeicherung: Seit Januar 2008 wurde bei allen Bürgern registriert, wann sie welche Nummern angerufen hatten und wie lange das Gespräch dauerte. Anfang März hatte das Bundesverfassungsgericht das Gesetz für nichtig erklärt. Doch die Berliner Staatsanwaltschaft will die Daten weiter nutzen.

schreibt Sebastian Heiser in der taz.

Die Leitlinie Nr. 4 macht’s möglich:

Danach ist nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach der Art des Verbots und dem Gewicht des Verstoßes unter Abwägung der betroffenen Rechtsgüter zu entscheiden.

Bei der Gewichtung des staatlichen Interesses an der Tataufklärung werden das Schweigen des Bundesverfassungsgerichts zur Löschung bzw. Vernichtung der im Rahmen seiner einstweiligen Anordnung und ihren Verlängerungen übermittelten Verkehrsdaten, die besondere Bedeutung, die dem Vorliegen einer Katalogtat i.S.d. § 100a Abs. 2 StPO beigemessen worden ist, wie auch der Umstand, dass die Erhebung von Vorratsdaten nicht generell als grundrechtswidrig eingestuft worden ist, in Bedacht zu nehmen sein.

Die Staatsanwaltschaft probiert’s aus: Einfach mal machen. Denn die Frage der Verwertbarkeit entscheidet am Ende der Bundesgerichtshof im Rahmen einer Revision. Das wird noch ein paar Jährchen dauern. Und bis dahin nutzt man eben die Lücken, solange sie offen sind.

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Der Spammer stänkert wieder

Christian Schebitz, der Geschäftsführer der Arenonet GmbH, kann es nicht lassen. Die Wanne scheint ihn nachhaltig beeindruckt zu haben:

Kanzlei-Wanne

@ RA Hoening – ist das wirklich schlau mit seiner uralten Dreckschleuder Alias „Werbe-Wanne“ illegal in die Innenstadt Berlins einzufahren, dort mit diesem Werbefahrzeug einen der wenigen Parkplätze zu blockieren? Oder Ihre „Kanzlei-Aufkleber“ illegal auf die Briefkästen von Unternehmen kleben zu lassen (Verstoß gegen § 1004 BGB) und dann im Anschluss andere für Werbung an den Pranger zu stellen?

Es würde mich wundern, wenn Ihnen die Leser dieses Blogs das gutschreiben würden, denn wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen.

Herr Schebitz, bleiben Sie locker! Hier ist was zur Entspannung, extra für Sie nochmal aus dem Archiv geholt. Zum Tanzen.



Anm.: Die Links in dem Zitat von Herrn Schebitz habe ich hinzugefügt. Die Schreibweise habe ich unverändert gelassen. crh

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Unzulässige Internet-Einstellung

Die Berliner Volksbank hat nicht nur ein Qualitätsmanagement, sondern auch noch einen Bereich Recht. Die dort beschäftigten Mitarbeiter werden anscheinend immer dann beschäftigt, wenn das Qualitätsmanagement es nicht geschafft hat.

Über den Umgang der Bank mit ihren Kunden hatte ich bereits mehrfach berichtet. Das gefällt den Bankern natürlich nicht, insbesondere nicht, wenn man sie auch noch beim Namen nennt (muß ich irgendwie übersehen habe, das mit den ungeschwärzten Namen).

Deswegen schickt mir der Rechtsbereichsmitarbeiter (nein, er heiß nicht Streisand!) einen Brief:

Der Schlipsträger greift dabei in die Vollen:

In Ihrem Informationsblog versuchen Sie damit, wider besseres Wissen durch Täuschung Mandate zu erlangen.

Gut, daß man dort weiß, was ich weiß. Lieber R-Wi: Ich weiß es besser! 8-)

Mit dem Gebot der Sachlichkeit bei anwaltlicher Werbung und gewissen Standesregularien will mir der Bangster kommen. Naja, es hätte mich auch überrascht, wenn er von dem, was er da schreibt, auch etwas versteht.

Sei’s drum: Gern komme ich dem Wunsch nach und verhülle die Namen der Täter.

Übrigens: Die plötzliche und unerwartete Erhöhung der Kontoführungsgebühren, über die meine Mandantin erst nach meiner Intervention Kenntnis erlangt hat, hat sie 20 Euro gekostet (und mir den Stoff für – bisher – drei Blogbeiträge geliefert). Ab Mai läßt sie ihr Geld von einer seriösen Bank verwalten. Einer Bank, die ihre Kunden freundlich und fair behandelt. Nicht mehr von der Berliner Volksbank.

Zum Schluß noch, zum Thema „Mandatserlangungsversuch“ – das ultimative Super-Sonderangebot:

Die ersten fünf Bankräuber, die es nicht verhindern konnten, bei einem Überfall einer Filiale der Berliner Volksbank erwischt zu werden, verteidige ich zum Sonderpreis von 20 Euro.

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Kostspieliger Zeitgewinn

Ich hatte mich gut vorbereitet für heute. Geplant war, einen Zeugen zu vernehmen, an dessen Aussage das Wohl und Wehe meines Mandanten hängt. Alle waren erschienen. Die drei Angeklagten, die sechs Verteidiger, der Sachverständige, zwei Dolmetscher, die Protokollführerin, 6 Wachtmeister, eine Ergänzungs- und zwei „normale“ Schöffinnen, der Vorsitzende Richter und der Beisitzende Richter.

Nur der Berichterstatter fehlte. Er habe sich krank gemeldet, teilte der Vorsitzende mit. Morgen sei er aber wieder gesund.

Deswegen durften alle unverrichteter Dinge wieder gehen. Nun freue ich mich über den Tag in der Kanzlei, den ich ungestört arbeiten kann. Ich bin ja beim Gericht …

Nur ‚mal nebenbei gefragt:

Wer trägt eigentlich die Kosten für den Ausfall?


     

 

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Geruchstest

Das Rauschgiftdezernat ermittelt:

Am 03.09.2009 wurde die Anschrift durch Kräfte der hiesigen Dienststelle aufgesucht. Dabei wurde festgestellt, dass die Fenster der Wohnung des Beschuldigten zum größten Teil mit Milchglasfolie abgeklebt sind, sodass keine Einsicht von außen möglich ist.

An der Wohnungstür konnte durch die eingesetzten Beamten kein Cannabisgeruch wahrgenommen werden.

Daher wurde mit einem Mitarbeiter der Dir V gesprochen, um einen Termin für den Einsatz eines Rauschgiftspürhundes an der Wohnungstür zu vereinbaren. Dieser ist für die kommende Woche geplant.

Genützt hat es nichts:

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Der Baum am 28.03.2010

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Interpretation ohne Fingerspitzengefühl

Fest steht, daß ein paar Fingerspitzen nicht mehr dort waren, wo sie der liebe Gott montiert hatte. Allein die Frage, aus welchem Grunde, war streitig. Deswegen hatte das Gericht eine rechtsmedizinische Untersuchung angeordnet:

Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Spurensicherung hielt es der erfahrene Rechtsmediziner für möglich, dass das Opfer auf dem Rücken liegend versucht hatte, den Kopf unter Vorhalten der Händen vor den Axthieben des Täters zu schützen. Dadurch, so der Forensiker, soll es zu Verletzungen und Abtrennungen von Fingergliedern gekommen sein. Die Staatsanwaltschaft behauptete dagegen, der Täter habe, um die Identität des Opfers zu verschleiern, Teile der Finger vorsätzlich entfernt.

berichtet Berlin Kriminell.

Eine knackige Behauptung der Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift erweist sich als ein Schuß ins Blaue.

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