Monatsarchive: April 2010

Doch keine Zivilstreife

Angebliche Zivilbeamte hielten mit einer Kelle aus einem Fahrzeug heraus einen Autofahrer an. Der 36-Jährige wurde aufgefordert, seine Papiere zu zeigen und stieg aus dem Wagen aus. In diesem Moment setzte sich einer der unbekannten Täter in das Auto des Mannes und fuhr davon. Gleichzeitig verschwand das zweite Fahrzeug.

Quelle: Tagesspiegel

Eine interessante Argumentationshilfe im Zusammenhang mit einer Verteidigung gegen den Vorwurf (§ 49 III 1 StVO)

entgegen § 36 Abs. 1 bis 4 ein Zeichen oder eine Weisung oder entgegen Abs. 5 Satz 4 ein Haltgebot oder eine Anweisung eines Polizeibeamten nicht befolgt, …

… zu haben.

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Koks, kistenweise

Die Hamburger Polizei hat in einem Container im Hafen 1,33 Tonnen Kokain sichergestellt. Das ist der bisher größte Fund dieser Art in Deutschland. Das Rauschgift hat nach Angaben der Polizei einen Marktwert von fast 40 Millionen Euro.

Quelle: NDR online

Die festgenommenen sieben Verdächtigen dürften für die nächsten 10 bis 15 Jahre eine gesicherte Zukunft erwarten.

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Frühstück

Prost!

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Die nächsten Termine

Irgendwie und -wann müssen wir ja die TÜ in Augenschein nehmen.

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Beschränkungen und Ausantwortungen

Seit Anfang des Jahres haben wir neue Regeln für die Untersuchungshaft. Beschränkungen der Kommunikation des Inhaftierten müssen jetzt ausdrücklich angeordnet werden.

schreibt der Düsseldorfer Verteidiger Udo Vetter im law blog.

So sieht eine solche Anordnung – ein Beschluß gem. § 119 StPO – in Berlin aus:

Als ich so einen Beschluß Anfang diesen Jahres zum ersten Mal in den Händen hielt, mußte ich erst einmal nachlesen, was denn eine „Ausantwortung“ ist. Eine Definition liefert die Vollzugsgeschäftsordnung (VGO) vom 1. Juli 1965.

Ausanwortung ist das befristete Überlassen des Gefangenen in den Gewahrsam einer Polizeibehörde.

Der Verteidiger muß aufpassen, daß er rechtzeitig davon erfährt, was mit seinem Mandanten passiert.

Und er muß den Auszuantwortenden darauf hinweisen, daß auch im Falle seiner Ausanwortung keine Fragen der Ausbeantwortenden beantworten sollte. Jedenfalls nicht, solange der Verteidiger nicht dabei ist.

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Verfahren gegen Rechtsanwalt ruht

Ein Zivilrichter am Landgericht hatte eine Strafanzeige erstattet und dem Zivilanwalt einen Prozeßbetrug vorgeworfen, den er in einem Zivilprozeß begangen haben soll. Die Staatsanwaltschaft nimmt die Anregung gern an und bittet die Polizei um weitere Ermittlungen.

Selbstverständlich konnte sich der Landrichter es sich nicht verkneifen, dem Kollegen brühwarm zu berichten, daß er die Akte nach Moabit geschickt hat.

Das war im Oktober 2009.

Die Polizei nimmt die Akte von der Staatsanwaltschaft entgegen, füllt ein Formular aus und legt die Akte erstmal wieder beiseite. Nicht aber, ohne vorher ein weiteres Formblatt auszufüllen:

Drei Monate später erbarmt sich ein Polizeibeamter dem angestaubten Stück und ermittelt …

Weitere zwei Monate später bekomme ich die Ermittlungsakte und habe nun Gelegenheit, die Nerven des Kollegen zu beruhigen. Schönen Dank auch.

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Türdrücker

Die Kriminalpolizei empfiehlt: Schließen Sie die Fenster, wenn Sie die Wohnung verlassen.

Aus einer Ermittlungsakte:

Durch mehrere Einsatzkräfte (Brause, Bullmann, Gluffke) konnten aus der Wohnung Geräusche wahrgenommen werden. Durch die Tür war ein schwacher Lichtschein zu erkennen.

Trotz mehrfachem Klingeln, Klopfen und lautem Rufen „Aufmachen Polizei“ wurde die Wohnung nicht geöffnet.

Daraufhin wurde die Tür gewaltsam geöffnet. Durch den Einsatz massiver Gewalt löste sich der Metalltürrahmen aus dem Mauerwerk, so dass durch das Abkippen der Tür inklusive des Metallrahmens in die Wohnung ein Eindringen dann möglich war.

In der Wohnung wurde keine Person angetroffen. Im Flur brannte jedoch Licht und im Wintergarten waren die Fenster angekippt, so dass die aus der Wohnung wahrgenommenen Geräusche offensichtlich vom offenen Fenster stammten.

Türöffner

Es wurden nicht nur keine Personen vorgefunden in der Wohnung, auch sonst war der Einsatz – aus Sicht der Türöffner – erfolglos.

Der Wohnungsinhaber hatte seine helle Freude, als er nach einem 12-Stunden-Tag zuhause den Feierabend einleiten wollte.

Bild: aboutpixel.de / regen ruine © Christoph Ruhland

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Neue Mandate durch Verrat?

Daß der Gesetzgeber Verräter und Ermittler ins selbe Boot gesetzt hat, ist bekannt; die § 31 BtMG und § 46b StGB sind die Basis für ein furchtbares fruchtbares Zusammenwirken von Straftätern und Strafverfolgern. Darüber hatte ich bereits berichtet, weil die Vorschriften eben auch tief ins Verhältnis zwischen Mandant und seinem Verteidiger eingreifen.

Daß diese Norm aber auch zu neuen Mandaten für Strafverteidiger führen kann, habe ich kürzlich einer Ermittlungsakte entnehmen können.

Anfang 2009 wurde Bulli Bullmann verhaftet, nachdem man Betäubungsmitteln im Kilobereich bei ihm entdeckt hatte. Bullmann wurde verteidigt von einem Rechtsanwalt, nennen wir ihn mal Rudolf Ratte.

Rechtsanwalt Rudolf Ratte

Dieser Verteidiger hat nun seinem Mandanten bereits bei der polizeilichen Vernehmung (vor Akteneinsicht also, ein Kardinalfehler!) zum umfassenden Geständnis geraten. Und darüber hinaus auch noch zum Verrat seines Lieferanten namens Wilhelm Brause.

Bulli Bullmann wurde rechtskräftig verurteilt, wobei er wohl den begehrten Rabatt des § 31 BtMG mitnahm. Seine Aussagen führten zu einem (verdeckten) Ermittlungsverfahren gegen Wilhelm Brause.

Vor ein paar Tagen erfolgte der Zugriff der Polizei und zur Sicherstellung von Betäubungsmitteln im dreistelligen Kilobereich. Ohne den Hinweis des Verräters Bullmann, beraten von Rechtsanwalt Rudolf Ratte, hätten die Ermittler den Lieferanten Brause nicht, jedenfalls jetzt noch nicht, überführen können. Insoweit war der Strafnachlass also „gerechtfertigt“.

Soweit, so übel, aber normal.

Nachdem ich mich für Wilhelm Brause als Verteidiger gemeldet und ihn durch das Haftverfahren begleitet hatte, begegnet mir Rechtsanwalt Rudolf Ratte in der Untersuchungshaftanstalt Moabit.

Ich war auf dem Weg zu Brause. Ratte kam gerade von dort.

Brause erzählte mir, daß Ratte ihn auf Bitten eines Freundes besucht und ihn gebeten hätte, ihn statt meiner mit seiner Verteidigung zu beauftragen.

Ich hatte den frischen Kopiesatz der Ermittlungsakte dabei, so konnte ich dem Mandanten schwarz auf weiß zeigen, in welchem Zusammenhang Rechtsanwalt Rudolf Ratte zuvor Erfahrungen in BtM-Sachen gesammelt hatte.

Nur gut, daß Ratte bereits die Haftanstalt verlassen hatte, und mein Mandant ihn nicht mehr in die Finger bekommen konnte.

Eine ganz feine Art der Mandatsbeschaffung, Herr Ratte.

Bild: aboutpixel.de / Nataraj

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Niedergeschlagen

Nein-nein, der Mandant hat keinen anderen niedergeschlagen.

Der Mandant ist auch nicht niedergeschlagen und nicht niedergeschlagen worden.

Ganz im Gegenteil:

Über diese Nachricht wird er sich freuen:. Die Justizkasse hat die Kosten niedergeschlagen.

Auch das gehört zu einer Strafverteidigung: Dem Mandanten nach der Überbürdung der Verfahrenskosten zur Seite zu stehen. Selbst dann, wenn es sich in solchen Fällen immer um Mandanten handelt, die das Honorar für diese Arbeit mit Sicherheit nicht zahlen können.

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Mit Recht in eine sparsame Zukunft

Die Kölner Justiz spart, wo sie kann. Auch an der Größe und Qualität der Umschläge, mit denen Strafakten verschickt werden:

Ich möchte mir nicht den Anpfiff anhören, wenn wir eine Ermittlungsakte derart unzureichend verpackt an die Staatsanwaltschaft zurück schicken würden.

In diesem Fall hat ein aufmerksamer Postbediensteter mittels eines stabilen Plastikumschlags verhindert, daß das Verfahren gegen unseren Mandanten eingestellt werden muß, weil die Akte auf dem Postweg von Köln nach Berlin im Alt-Papier-Nirwana verschwunden ist.

PS:
Hier ist noch so einer. Nicht daß sich hier jemand mit einem Augenblicksversagen herausreden will.

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