Monatsarchive: Mai 2010

Erst das Patent, jetzt die Marke

Ein paar kluge Patent- und Markenrechtler haben mich zu Recht darauf hingewiesen, daß die Wanne nun doch nicht patentiert ist. So hatte ich hier noch groß getönt. Es handele sich um eine Marke, meinten die Spezialisten.

Nun gut. Dann ist sie jetzt eben eine Marken-Kanzlei-Wanne.

Und nun gibt es eben auch noch die Kanzlei-Wannen-Marken.

Besten Dank an den Braunschweiger Strafverteidiger Werner Siebers, der die erste Marke per Post bekommen hat und von dem dieses Foto stammt.

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Kommentarspam

Das ist doch ‚mal ein sinnvoller Kommentar

Gefunden im Lawblog (Nr. 23).

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Einmal mehr, die 153a-Nötigung

Es ist ein Standard-Thema, das Angebot der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts, ein Strafverfahren gegen Zahlung einer Auflage einzustellen.

Jürgen Schöne aus Hoyerswerda berichtet im RED TAPE über ein ziemlich gruseliges Steuerstrafverfahren, in dem der Richter Gesichtswahrung betrieben hat. Gewaltige Ermittlungen über Jahre und am Ende ist nichts Handfestes dabei herausgekommen. Man stochert noch in der Hauptverhandlung im Nebel.

Und dann kommt das Angebot: Weiter stochern, vermutlich über mehrere Tage. Oder eben die Einstellung nach § 153a StPO. Herr Schöne hatte Anlaß, seinem Mandanten zur Annahme dieses Angebots zu raten.

Der Kollege Jürgen Melchior aus Wismar berichtete seinerzeit über ein anderes Ergebnis. Sein Fall führte zur Ablehnung des Angebots. Und zum Freispruch.

Beide Verteidiger können auf ihre Weise einen Erfolg verbuchen. In beiden Fällen habe ich jedoch Bauchschmerzen, wenn ich mir überlege, was da eigentlich abgeht.

Die Anklage darf nicht geschrieben, erst Recht nicht zum Hauptverfahren zugelassen werden, wenn nicht eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für eine Verurteilung spricht. Trotzdem liest und hört man immer wieder von Verfahren, die erst angeklagt und dann eröffnet werden, um recht bald festzustellen, daß die Beweise für eine Verurteilung dann doch nicht ausreichen. Was – aus meiner Perspektive – vorhersehbar war.

Der RED-TAPE-Fall ist ein besonders krasses, aber deutliches Beispiel für diese Vorhersehbarkeit: Eine Hauptverhandlung auf 15 Uhr zu terminieren und dazu 10 Zeugen zu laden, ist schon oberdreist. Und dann dem Angeklagten „anbieten“, einen weiteren Termin festsetzen zu müssen, wenn er der Einstellung gegen Auflagenzahlung nicht zustimmt, scheint mir weit außerhalb des grünen Bereichs zu liegen.

Irgendwann schreibe ich dann doch mal eine Strafanzeige … als Erwiderung auf ein Angebot, daß mein Mandant nicht ablehnen kann. Zur Verurteilung des Richters oder des Staatsanwalts wird das sicher nicht führen. Aber für Wirbel und vielleicht zur Nachdenklichkeit.

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Getanzte Integration – ohne Kopftücher

Party

Mehr als 4 800 Menschen aus 70 Nationen machten beim Umzug mit, …

Etwa eine Millionen Besucher waren am Sonntag laut Veranstaltern in Kreuzberg unterwegs, etwa 750 000 beim Karnevalsumzug, weitere 250 000 beim Straßenfest auf dem Blücherplatz.

… sie sahen verzierte Wagen, spanische Flamencotänzer, Sambatänzerinnen, als Dämonen verkleidete Akrobaten auf Stelzen, etliche Volkstänze etwa aus Peru, Kamerun, Bolivien, Ghana und Thailand.

berichtete die Berliner Zeitung über den Karneval der Kulturen.

In den gut drei Stunden, in denen wir das Fest am Sonntagabend besucht haben, haben wir die für Kreuzberg typischen Kopftücher muslimischer Frauen nicht gesehen. Was ist das?

Foto: dpa

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Bildung bewaffneter Haufen

So lautete die Vorschrift § 127 StGB noch zu meinen Studentenzeiten. Im April 1998 hat irgendein Sprachwissenschaftler herausgefunden, daß „Haufen“ anrüchig klingt und deswegen wurden daraus „Gruppen“ gemacht.

Zu der Frage, was inhaltlich unter „Haufen“ bzw. „Gruppen“ zu verstehen ist, wurde am Wochenende in der Neukölln Weichselstraße ein Seminar veranstaltet. Darüber berichtet die Berliner Morgenpost:

Nur mit Androhung von Waffengewalt hat die Berliner Polizei das Aufeinandertreffen der verfeindeten Rockergruppen „Hells Angels“ und „Chicanos“ im Bezirk Neukölln verhindern können. Gegen 15 Mitglieder der „Hells Angels“ leitete die Polizei anschließend Ermittlungen wegen Bildung bewaffneter Gruppen ein.

Das war wohl sowas ähnliches wie ein Lokalderby: Es standen sich rot-weiße und gelb-rote Neuköllner Türken gegenüber.

Wenn die Jungs ihre Spielzeuge …

eine Machete, einen Baseballschläger sowie diverse Schlag- und Stichwerkzeuge.

… zuhause gelassen hätten, wäre wenig Substanz für ein Ermittlungsverfahren übrig geblieben. Nun gibt es wieder Ärger mit der Justiz und Kosten für die Verteidigung.

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Suizidversuche

Auf die Frage wie oft er einen Suizidversuch unternommen hätte, antwortete Herr V.: „Um Gottes Willen, kann ich gar nicht zählen, kommt einiges zusammen“.

Quelle: Psychiatrisches Sachverständigen-Gutachten.

Suchtmitelanamnese: Nikotin, Alkohol, Cannabis, Haarspray.

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Tourplanung

So sieht das aus, wenn man einen Portugiesen nach dem Weg fragt:

Geplant war eine gemütliche Nachmittags-Tour mit dem Mountainbike durch’s Hinterland. Herausgekommen ist eine Fahrt unter anderem über kindskopfgroße Steine, knappe 50 km, fast 900 hm und eine angedrohte Aufkündigung einer langjährig stabilen Partnerschaft im Wiederholungsfall („Frei nach Nina Hagen: Mach das noch einmal, Carsten, und ich geh!„)

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Jeder Stier hat oben vorn, auf jeder Seite je ein Horn.

In der Arena seien bei dem Anblick zwei Zuschauer in Ohnmacht gefallen:

Das könnte Probleme beim Suppe essen geben.

Foto: Alberto Simon via AFP via SPON
Link gefunden bei Ibo

Mitleid? (-)!

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Die Worte zum Pfingstsamstag

Dieses Jahr von der Koblenzer Strafverteidigerin Kerstin Rueber:

Dem Mandanten habe ich gesagt: „Sie müssen das nicht verstehen. Meine Eltern haben viel Geld dafür bezahlt, dass ich das verstehe.“

Eine echt elegante Ausrede.

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Strafbefehlsverfahren am Beispiel Boateng

Im Tagesspiegel berichtet Kerstin Gehrke über das anstehende Verfahren gegen Kevin-Prince Boateng und Patrick Ebert.

Beiden Fußballern wird vorgeworfen, sich am frühen Morgen des 18. März 2009 nach einer Geburtstagsfeier auf ihr nächstes Spiel vorbereitet zu haben. Zeugen berichteten, daß die beiden aber keinen Ball zu Hand hatten, und statt dessen den einen oder anderen Autospiegel zum Trainingsobjekt unfunktioniert haben sollen. Keine schlaue Idee, wenn das denn so alles richtig sein sollte.

Aber offenbar gab es für die Ermittler nicht viel Spielraum bei der Sachverhaltsaufklärung. Deswegen hatte die Staatsanwaltschaft beim Gericht den Erlaß jeweils eines Strafbefehls beantragt. Das Amtsgericht hat diesen Anträgen entsprochen und Geldstrafen verhängt.

Strafbefehle sind von ihrer Natur her Urteile, denen allerdings keine mündliche Verhandlung vorangeht. Die Beschuldigten erhalten im Ermittlungsverfahren Gelegenheit zu Stellungnahme und das war’s dann erstmal.

Da unser System aber keinem Beschuldigten verwehren will, von einem Richter angehört zu werden, gibt es die Möglichkeit eines Einspruchs gegen den Strafbefehl. Dann wird das Gericht einen Termin zur Hauptverhandlung anberaumen und über den Tatvorwurf verhandeln.

Genau dieser Termin machte Frau Gehrke nun Kopfschmerzen. Er soll am 14. Juni stattfinden; aber Herr Baoteng hat wohl tags zuvor ganz weit weg von Moabit irgendwas anderes zu tun.

Wenn sich das Gericht nicht davon abhalten läßt, an dem Tag (an dem ich mein neues Fahrrad bekommen soll. :-)) verhandeln zu wollen, dann kann folgendes passieren.

Boateng zieht das Ballspielen im sonnigen Süden vor und erscheint nicht vor Gericht: Der Richter verwirft den Einspruch. Dann kann Boateng die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen, mit der Begründung, er habe entschuldigt gefehlt. Schließlich mußte er ja mit einem Ball spielen. Sitzen beim Landgericht dann Freunde von einem gewissen Herrn Ballack (Hallo, Herr Kaussow!), wird dem Wiedereinsetzungsgesuch selbstverständlich nicht statt gegeben.

Also besser gleich auch die Revision zum Kammergericht. Denn dort sitzen dann nämlich ganz kluge Köpfe und die verweisen die Sache dann zur Verhandlung zurück an das Amtsgericht und es wird ein neuer Versuch gestartet. Hoffentlich nicht während der Europameisterschaft.

Es geht aber auch viel einfacher: Herr Boateng bevollmächtigt seinen Verteidiger, ihn (nicht in Südafrika, sondern) in Moabit zu vertreten. Der Verteidiger geht ohne den Fußballer zum Richter und gut ist’s.

Genau so wird es sicherlich auch ablaufen. Und das aus folgendem Grund. Der Strafbefehl wirft eine Geldstrafe von 56.000 Euro aus. Der Verteidiger muß also eine Reduzierung um etwa 5% erreichen, damit sich die Kosten amortisieren, die Boateng investiert. Und das sollte ein geschickter Verteidiger schon hinbekommen.

Also: Alles überhaupt kein Problem, Ghana wird Weltmeister.

Übrigens, liebe Frau Gehrke: Hier gibt es weitere Informationen zum Gang des Strafverfahrens. Oder hier. Für den nächsten Gerichtsreport. ;-)

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