Monatsarchive: Mai 2010

Medikamente erlaubt

Tilidin

Tilidin wird nach Angaben der Berliner Drogenbeauftragten Christine Köhler-Azara fast ausschließlich von muslimischen Jugendlichen genommen. Denn es gilt als Medikament – und nicht als von der Religion verbotene Droge.

Ja, ne, ist klar. Und Käse ist ein Gemüse.

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Spannendes Mietrecht

Der Ehemann wurde in der gemeinsamen Ehewohnung von seiner Ehefrau mit sieben Schüssen schwer verletzt. Unmittelbar danach tötete sie beide gemeinsame Kinder und als Zugabe anschließend sich selbst. Soweit der Sachverhalt, der an einen Strafrechtler in rechtlicher Hinsicht keine erhöhten Anforderungen stellt.

Mietrechtlich sind da aber einige Fragen offen.

Beide Eheleute sind waren Mieter der Wohnung. Der Wittwer hat nun aber aus auch für einen Strafrechtler durchaus nachvollziehbaren Gründen kaum noch Freude daran, weiter in der Wohnung zu bleiben.

Es stellt sich für die Mietrechtler daher die Frage, ob er einen außerordentlichen Kündigungsgrund hat.

Zudem scheint die Ehefrau eine ziemlich heftige Sauerei hinterlassen zu haben. Denn es sind Reinigungskosten in Höhe von über 3.000 Euro angefallen. Wer hat diese Kosten zu tragen?

Manchmal kann dieses ansonsten fürchterlich dröge Mietrecht auch richtig unterhaltsam sein.

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Karamellpudding

Vorsicht, Klaus! Geh auf keinen Fall in die Küche!!! Ich wollte Karamellpudding machen und hab eine Dose Kondensmilch auf den Herd gestellt. Dummerweise ist sie explodiert und hat so eine Zuckerpampe in der ganzen Küche verteilt. Das Scheißzeug klebt jetzt überall! Der Vermieter sagt, dass wir alles renovieren müssen… Es tut mir so leid – ich wollte doch nur einen Nachtisch für deinen Geburtstag machen. Zum Glück ging das Ding in die Luft, als ich gerade im Supermarkt war…

Quelle: Süddeutsche

Was ist das gut, daß es in meiner unmittelbaren Umgebung niemanden gibt, dem sowas auch passieren könnte.

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Kritischer Verzicht auf die Hoffnung

Die Strategie der Verteidigung eines kompetenten Kollegen zu kritisieren, ist eigentlich verboten. Jedenfalls dann, wenn so einer wie ich bei einem erfahrenen Verteidiger wie Udo Vetter schon erfolgreich abgeschrieben hat. Aber Beitrag „Das vergessene letzte Wort“ im lawblog schreit förmlich nach einem kritischen Kommentar.

Der Verteidiger Vetter erkennt einen glasklaren Fehler: Das Gericht vergißt, dem Angeklagten das ihm zustehende (§ 258 StPO) letzte Wort zu geben. Herr Vetter schreibt:

Ein schwerer Verfahrensfehler, der ziemlich sicher zur Aufhebung des Urteils führt – wenn es angegriffen wird.

Also auch die Perspektive erkennt er zutreffend: Das vergessene letzte Wort ist faktisch ein absoluter Revisionsgrund.

Herr Vetter überlegt und stellt fest:

Die Entscheidung war allerdings fair.

Daß eine Entscheidung, also das Urteil des Gerichts, fair zu sein hat, darauf wird der Verteidiger geachtet und sicherlich sein Scherflein dazu beigetragen haben. Aber auch eine faire Entscheidung ist nicht hinnehmbar, wenn sie falsch ist – und den Mandanten möglicherweise belastet.

Herr Vetter blickt in die Zukunft:

Die Aussicht, dass eine neue Verhandlung zu einem besseren Ergebnis führt, tendiert ziemlich gegen Null.

und kündigt an, auf die Revision und die Verbesserung seiner Erfolgsquoten hinsichtlich dieses Rechtsmittels zu verzichten.

Ich gehe ganz sicher davon aus, daß in dem zitierten Beitrag nicht alle Informationen enthalten sind, die zu dieser Entscheidung geführt haben. Das lawblog ist kein Handbuch für die strafgerichtliche Haupthandlung. Trotzdem: Die Essenz, die durch den journalistischen Filter gelaufen ist, ist höchst kritisch, wenn man die Interessen des Mandanten im Blick behält.

Wenn ein Verteidiger nicht ganz sicher ausschließen kann, daß das Rechtsmittel doch zu einer Verbesserung des Ergebnisses führen könnte, darf er seinem Mandanten nicht dazu raten, das Urteil trotz Vorliegens des Revisionsgrundes zu akzeptieren. Und das kann Herr Vetter nicht, er ist sich nur „ziemlich“ sicher. Schreibt er jedenfalls.

Denn er wird auch wissen:

In der Zeit, die eine Entscheidung des Revisionsgerichts, die Zurückweisung an die Instanz und die Verkündung eines dann richtigen Urteils braucht, wächst ein Pflänzchen, das man nicht „zu vertretende lange Verfahrensdauer“ nennt und das grundsätzlich einen Strafmilderungsgrund darstellt.

Und überhaupt: Wir wissen alle, daß gerichtliche Entscheidung oftmals davon abhängen, mit welchem Bein der entscheidende Richter morgens früh aus der Hohen See aufgestanden ist. Es zudem ist nicht vorhersehbar, welcher Richter später die letzte – fehlerfreie – Entscheidung fällen wird. Und damit erst Recht nicht, wie diese Entscheidung ausfallen wird.

Und noch eins: Wenn es beim Rechtsmittel des Angeklagten bleibt, kann es am Ende nicht schlimmer werden. Die „reformatio in peius“ (oder in deutsch und genauso unverständlich: „Verböserung“) ist unzulässig. Und wie man eine Sperrberufung der Staatsanwaltschaft zuverlässig verhindern kann, wird Herr Vetter wissen.

Und am Ende: Die Revisionsgerichte beantworten die „Beruhensfrage“ nahezu einhellig. Das letzte Wort des Mandanten hätte den Richter umstimmen und ihn zu einem noch „faireren“ Urteil veranlassen können. Und wenn schon Revisions-Richter diese Möglichkeit nicht ausschließen, dann kann das erst Recht nicht ein Verteidiger.

Nein, ich hätte – die bekannten Informationen zugrunde gelegt – meinem Mandanten zur Revision geraten. Das Risiko, mich damit bei dem „geständigen“ Richter unbeliebt zu machen, nähme ich dabei in Kauf. Aber vielleicht ist die Wochenfrist ja noch nicht abgelaufen, lieber Herr Kollege Vetter.

Denn schließlich gilt in unserem Gewerbe: Die Hoffnung stirbt nicht immer.

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Die Botschaft …

… hör‘ ich wohl, allein mir fehlt der Glaube.

Das Wachstum der griechischen Wirtschaft betrug zwischen 2004 und 2007 4% pro Jahr. 2008 war es 3,2 %. Es ist eine der höchsten Wachstumsraten in der Eurozone, in der das Durchschnittswachstum 1,2% erreichte.

Quelle: Griechische Botschaft Berlin (Für den Fall, daß die Seite abtaucht, ein pdf)

Ich denke nicht, daß es nur die Griechen waren/sind, die uns auf europäischen Niveau dermaßen dreist in die Tasche lügen. Irgendwelche Aktionen und Stellungnahmen hört man derzeit allerorten; Berlin eingeschlossen.

Einige meiner Mandanten wurden für ähnliche Vorträge längere Zeit weggeschlossen … und dabei ging es nicht um Milliardenbeträge.

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Anklage gegen Herrn Kachelmann

Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat Anklage gegen TV-Moderator Jörg Kachelmann wegen Vergewaltigung in einem besonders schweren Fall erhoben.

berichtet SPON in einer Eilmeldung.

Das ging ja verhältnismäßig flott.

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Eine Ladung nach China

Im August 2007 kommt es zu einer Rangelei. Daraus entwickelt die Staatsanwaltschaft im November 2007 eine Anklageschrift. Neben den beiden Angeklagten werden dann noch acht Zeugen benannt. Im Januar 2008 wird der Geschädigte als Nebenkläger zugelassen.

Im Februar 2009 (zweitausendundneun) soll verhandelt werden. Dem Gericht gelingt es aber nicht, einem der Angeklagten eine Ladung zuzustellen, obwohl mit seiner Adresse alles in Ordnung war.

Für April 2009 wurde dann ein neuer Termin anberaumt. Darüber habe ich hier und hier (lesen!!) berichtet.

Im März 2010 sollte es weitergehen, so war es vereinbart. Nun war aber der Nebenkläger verhindert. Deswegen wurde der Termin verlegt auf Juni 2010, selbstverständlich ohne mich vorher zu fragen. Nun war ich verhindert. Der Termin wurde aufgehoben.

Der Mandant hätte die Sache ja nun gern vom Tisch. Zumal er mittlerweile in Lohn und Brot steht. Besser gesagt: In Lohn und Reis, denn er arbeitet ab Juni 2010 in China.

Das Gericht reagierte auf meine Bitte, noch vorher zu terminieren und zu verhandeln, mit dem Hinweis, die sei aus dienstlichen Gründen nicht möglich. Aha.

Der Mandant packt nun seinen Umzugskoffer und wird mir in 2 Wochen seine aktuelle chinesische Anschrift mitteilen. Wenn es dem Gericht gelingen sollte, dort fristgerecht eine Ladung zum nächsten Versuch zuzustellen, wird der Mandant einen Antrag stellen. Mangels ausreichenden Einkommens – er ist Berufsanfänger – wird er um einen Vorschuß auf die Reisekosten aus der chiniesischen Wallachei nach Berlin und zurück bitten.

Ich werde schon mal die Kommentierung der einschlägigen Verjährungsvorschriften heraussuchen.

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Betrachtungsweise

Es kamen Bundestagsabgeordnete in mein Büro, um Pornographie zu betrachten.

Quelle: Jörg Tauss via taz

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Strafrichter und Polizeibeamte

Vor einiger Zeit hatte ich Gelegenheit, mit einem auswärtigen Richter zu plaudern. Sein Betätigungsfeld ist das Bußgeldrecht, ein höchst anstrengender Job, wie mir er anschaulich mitteilte.

Anstrengend deswegen, weil er seine Arbeit eben sorgfältig und richtig machen möchte. Und dabei gebe es heftige Widerstände. Nicht so sehr von den Verteidigern, auch nicht von den Betroffenen, die ohne Verteidiger zur Hauptverhandlung erschienen. Diese Beteiligten bekomme er locker in den Griff.

Es seien oftmals Polizeibeamten, die ihm die Probleme bereiten. Polizeibeamte, die schlichtweg lügen, ohne daß man es ihnen nachweisen könne.

Nun lese ich erneut von den Erfahrungen eines Richters, der gleich zwei Polizeibeamte bei der Arbeit beobachten konnte und dabei gelernt hat, wie es in der Praxis zugehen kann:

Ich: “[…] ich frage mich, wann ich denn belehrt und angehört worden bin. Also §§ 55 OWi, 136 StPO”.

PB 2: “Hm, wie meinen Sie das denn?”

Ich:: “Ich kann mich nicht erinnern, dass Sie mich über mein Schweigerecht belehrt haben”.

PB 1: Aber, wir haben Ihnen doch gesagt, dass Sie zu schnell gefahren sind.”

Wenn diese Polizeibeamten PB 1 und PB 2 vom Verteidiger die Frage gestellt bekommen: „Haben Sie ihn denn ordnungsgemäß belehrt?“ ist die Antwort vorhersehbar. Ich stelle sie trotzdem immer wieder.

Schade ist nur, daß der Richter, der diese Erfahrung am eigenen Leib gemacht hat, sie in der Gerichtspraxis nicht mehr anwenden darf. Jedenfalls nicht mehr als Richter, denn Herr Burhoff hat die Seiten gewechselt und geht nun einem ehrbaren Beruf ;-) nach.

Zur Klarstellung: Ich kenne auch reichlich Polizeibeamte, die ihren Job sportlich fair und rechtschaffen machen. Aber es gibt eben auch andere. Und die machen eben Richtern und Verteidigern das Leben schwer.

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Rocker-Bilanz

Laut Glietsch(*) gibt es in Berlin zurzeit 17 Rockerclubs mit rund 800 Mitgliedern. 2008 waren es 13 Clubs mit 650 Mitgliedern. Aber die intensive Strafverfolgung zeige Wirkung. In den letzten fünf Jahren seien 789 Strafverfahren bearbeitet worden, 432 Festnahmen und 105 Haftbefehle erfolgt. „Ingesamt sind 325 Jahre Haft verhängt worden“, so Glietsch. Beschlagnahmt worden seien 443.000 Euro Bargeld, Rauschgift im Wert von über einer Million Euro und Vermögenswerte – auch in Form von Motorrädern – im Wert von 860.000 Euro.

Quelle: Plutonia Plarre in der taz

Irgendjemand muß ja für den Nachschub sorgen …

(*) Glietsch ist der Polizeipräsident in Berlin. crh

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