Monatsarchive: Mai 2010

Kirchenkarrieren

Käßmanns Biografie weist die Brüche und Leidenschaften auf, ohne die man unglaubwürdig, verlogen oder katholischer Bischof werden kann.

Quelle: Friedrich Küppersbusch via taz

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Wohin mit den Akten?

Eine perfekte Win-Win-Situation: Anwälte müssen darauf achten, daß vertrauliche Informationen, auch wenn sie in Form alter Akten und Briefe nicht mehr benötigt werden, nicht in falsche Hände gelangen. Andererseits gibt es Menschen mit Behinderungen, die arbeiten möchten.

Die Lichtenberger Werkstatt für Behinderte bringt beide Interessen zueinander.

Wir arbeiten mit dieser gemeinnützigen GmbH nun schon einige Zeit erfolgreich zusammen. Der Service ist super und die Mitarbeiter, die unsere Papiere und Datenträger abholen, sind mit Freude bei der Arbeit.

Und zuverlässig arbeitet das Unternehmen auch, belegen die uns übersandten Papiere:

Deswegen auf diesem Wege die wärmste Empfehlung an die mitlesenden Kollegen.

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Sprechbewegungen

An der Kreuzung Danziger Str. / Prenzlauer Allee, wurde er durch einschalten des Blaulichts angehalten und überprüft. Der Besch. hielt dabei sein Handy in der rechten Hand und führte Sprechbewegungen durch.
[…]
Der Besch. hatte eine lallende Aussprache, seine Augen waren gerötet und seine Kleidung war geordnet und sauber.

Quelle: Strafanzeige des POK F.

Das Studium von Ermittlungsakten gehört zu den unterhaltsamen Tätigkeiten eines Strafverteidigers.

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Nazis raus – aus dem Hotel (2)

„Es kann nicht sein […] dass ein Mensch ausgegrenzt wird, nur weil er eine bestimmte politische Meinung vertritt.“ Diskriminierung aus weltanschaulichen Gründen verbiete das Grundgesetz.

Das hört sich gut an. Grundsätzlich. Nur wenn sich ein Nazi auf das Diskriminierungsverbot beruft, wird es kritisch.

Das Zitat stammt von dem Anwalt der NPD, Carsten Schrank. Die Berliner Zeitung berichtet über den Rauswurf von Udo Voigt, Bundesvorsitzender der rechtsextremen NPD, aus dem Hotel Esplanade in Bad Saarow.

Zur Begründung teilte das Esplanade dem NPD-Chef mit, dass dessen politische Überzeugung nicht vereinbar sei mit dem Anliegen des Hauses, jedem Gast „ein exzellentes Wohlfühlerlebnis zu bieten“. Der unerwünschte Gast klagt dagegen.

Auf den Ausgang des Verfahrens bin ich gespannt.

Der Prozess beginnt am 25. Mai am Landgericht Frankfurt (Oder).

Den ersten Rauswurf von Nazis aus einem Hotel, aus dem Holiday Inn in Dresden, haben zwei Mitglieder der NPD Fraktion im Sächsischen Landtag seinerzeit akzeptiert. Herr Voigt ist da noch etwas uneinsichtig.

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Handicap im Knast

Ein Häftling im Rollstuhl beklagt, dass seine Zelle in Tegel nicht behindertengerecht sei. Die Anstalt weist die Kritik zurück.

Über einen Menschen mit besonderen Bedürfnissen, der mit dem Leben in Tegel nicht klarkommt, berichtet Plutonia Plarre in der taz.

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Die Sicherungsverwahrten in Berlin

… acht wegen Gewalt- und Sexualdelikten Berliner Verurteilten sitzen länger als zehn Jahre in Sicherungsverwahrung, einer von ihnen bereits seit 1993. Sicherungsverwahrung beginnt nach einer regulär verbüßten Freiheitsstrafe. Die Täter bleiben dann im Gefängnis, wenn sie weiter als besonders gefährlich eingestuft werden.

berichtet die Morgenpost .

Nicht nur der Berliner Strafvollzug hat ein Problem nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur nachträglichen Sicherungsverwahrung.

Eine sofortige Entlassung der Verwahrten ist sicher nicht zu erwarten. Aber ein paar fruchtbare Gedanken über die Qualität von Menschenrecht und Menschenwürde könnten sich die Herrschaften, die uns regieren, durchaus bald ‚mal machen.

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Wegschließen, für immer?

Die deutsche Sicherungsverwahrung verstößt gegen die Menschenrechtskonvention, urteilt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.

Quelle: SZ

Die Geschichte wiederholt sich, wenn wir auf diese Populisten nicht aufpassen.

Foto: Michael Werner Nickel via Pixelio

Weiterführend: SPON

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Wahrheitsfindungsfeindlich

Eine Uraltgeschichte aus dem Jahre 2003. Es ging um den Vorwurf der Beleidigung eines Polizeibeamten.

Der Angeklagte erschien nicht zum Termin, wohl aber die fünf ebenfalls geladenen Zeugen.

Es wurde daraufhin im Strafbefehlsverfahren eine Freiheitsstrafe von fünf Monaten verhängt. Glück im Unglück: Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Gegen diese Entscheidung erhob der Angeklagte Einspruch, allerdings erst deutlich nach Ablauf der Frist. Deswegen wurde sein Rechtsmittel folgerichtig als unzulässig zurück gewiesen. Dagegen wehrte sich nun der Angeklagte. Er schreibt ans Gericht:

Ich lege sofortige Beschwerde gegen Ihren extrem wahrheitsfindungsfeindlichen Beschluß ein.

Da hat er ja nun eigentlich Recht: Die so genannte formelle Rechtskraft verhindert die Beantwortung der Frage nach der materiellen Wahrheit. Das versteht natürlich der einfach strukturierte Mensch nicht. Und seine damalige Verteidigerin hatte auch keine Lust mehr, ihm das zu erklären, nachdem sie von ihm wenig erbauliche Post bekommen hatte.

Deswegen nimmt er nun selbst das Heft des Handelns in die Hand und schreibt lange Briefe an das Gericht. Und zwar mit hohem Unterhaltungswert, wie ich meine:

Ich habe nicht übel Lust, diesem Arschloch von Richter den verkackten Hosenboden zu versohlen. Wenn ich doch nur könnte. Ich denke, ich wende mich an übergeordnete Stellen.

Die sofortige Beschwerde wurde vom Landgericht in einem weiteren Beschluß, unterschrieben von drei völlig humorlosen Richtern, verworfen:

Das Beschwerdevorbringen ist nicht geeignet, die Entscheidung des Amtsgerichts aufzuheben.

Das will der Mensch aber nicht auf sich beruhen lassen. Er schreibt an das Landgericht:

Geben Sie Auskunft über legale Rechtsmittel gegen diesen hochgradig kriminell korrupten Beschluß! Der ist einfach so kriminell und hirnrissig dreist, daß ich einfach Beschwerde einlegen muß. Ich will diese Sache verhandeln. Woher nehmen Sie sich das Recht, wie Ärsche zu benehmen.

Die Richter haben die Nerven behalten. Es hat kein neues Verfahren wegen Beleidigung gegeben.

Allerdings: Weil er in einer neuen Geschichte sich nicht ganz regelkonform verhalten hat, hat die Staatsanwaltschaft nun beantragt, die Strafaussetzung zur Bewährung zu widerrufen.

Jetzt soll der arme Mann wegen dieser Geschichte aus 2003 doch noch in den Knast. Und ich habe nun einen ganz feinen Job …

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Fahrkartenkontrolle: Ihre Fleischerbeile, bitte!

Ein unbekannter Fahrgast hat in der Nacht zu Sonntag in Spandau einen Fahrkartenkontrolleur in der Buslinie M 37 bedroht. Als der BVG-Mitarbeiter in Begleitung eines Kollegen den Mann in Höhe der Haltestelle an der Kreuzung Falkenseer Chaussee Ecke Siegener Straße ansprach, reagierte dieser aggressiv und zog aus seiner Jacke ein Fleischerbeil, wie ein Polizeisprecher mitteilte. Anschließend flüchtete der Täter.

berichtet der Tagesspiegel.

Das sind aber auch keine Umgangsformen, da oben in Spandau.

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Pause bis 14 Uhr

Die Mittagspausen in Moabit sind erträglicher geworden:

Kirchstraße / Ecke Alt Moabit. Ein Barista, den zu besuchen sich lohnt. Echt lecker.

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