Monatsarchive: Mai 2010

Überflüssige Vernehmungen

Es hat eine unerfreuliche Begegnung auf dem Bürgersteig gegeben: Zwei Polizeibeamte und ein Bürger. Er wurde eine Strafanzeige gefertigt. Von den Polizeibeamten. Wegen Widerstands.

Der Bürger hat sich seine Nase im Krankenhaus richten lassen. Und ist ein paar Tage später der Ladung der Polizei gefolgt, hat sich dort vernehmen lassen.

Aus der Ermittlungsakte, Blatt 28:

Der Beschuldigte wurde zu den Tatvorwürfen gehört und hat sich eingelassen.

Er hat in seiner Einlassung die ihm zur Last gelegte Tat bestritten. Statt dessen sei er derjenige, der übelst von den Polizisten behandelt worden sei.

Weiter heißt es in dem Polizeiprotokoll:

Der hier Beschuldigte hat eine Gegenanzeige wegen Körperverletzung im Amt erstattet. Dieses Verfahren wird unter der Tgb.-Nr.: VT/0040062/2010 und dem staatsanwaltschaftlichen Aktenzeichen 123 UJs 123/09 bearbeitet.

Die Polizeibeamten wurden nicht zur Sache gehört, da o.g. Verfahren gegen sie eingeleitet wurde.

Vorgang wird zur Prüfung und weiteren Entscheidung an die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder)
gesandt.

Blatt 29 der Akte:

Es kann ja gar nicht sein, daß die Polizeibeamten eine Körperverletzung zu Lasten des Bürgers begangen haben. Warum sollte man sie dann auch überhaupt anhören.

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Coming out

Der Polizist, der während der Mai-Demo auf eine am Boden liegende Person eintrat und dabei gefilmt wurde, hat sich gestellt. Nach Angaben der Polizei hat er sich am Montag seinen Vorgesetzten offenbart. Der Polizeiobermeister ist Angehöriger einer Berliner Einsatzhundertschaft. Er werde bis zum Abschluss der Ermittlungen nicht in der Einheit verwendet, heißt es. Der oder die Geschädigte habe sich bisher nicht gemeldet.

Quelle: taz

Die Motive des Beamten, sich zu outen, hätte ich gern erfahren. Daß sich der (oder die) Geschädigte nicht meldet, kann ich nachvollziehen.

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Üben, üben, üben!

So geht das jedenfalls noch nicht. ;-)

Danke an die feixende Donnerkatze für das nette Fotto.

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Verschiebebahnhof bei der Staatsanwaltschaft

In einer prickelnden Strafsache wollte ich die Sach- und Rechtslage mit dem zuständigen Dezernenten telefonisch erörtern. Aus Sicht aller Beteiligten – insbesondere (!) der Ermittlungsbehörden – ist eine Verständigung über den weiteren Verfahrensgang essentiell.

Ich hatte vom Wählen schon Schwielen am Zeigefinger; bei der Staatsanwaltschaft war niemand erreichbar, der sich zutraute, mit mir über den Akteninhalt zu sprechen.

Ich habe dann zum Fax gegriffen und empfindliche Übel angedroht. Erst darauf (… 10 Tage später … ) regte sich die Leitung der Behörde und teilte mir in einer eMail (!!) mit:

Oberstaatsanwalt Gluffke befindet sich im Urlaub bis einschließlich 5.4.2010. Er ist ab dem 6.4.2010 wieder zu den üblichen Zeiten erreichbar.

Vorsorglich der Hinweis:

Es handelt sich um ein Verfahren aus dem Dezernat 745, das seit Februar 2010 – dem Weggang des Kollegen Bullmann – von wechselnden Dezernenten vertreten wird.

Ab dem 19.4.2010 wird wieder ein neuer Kollege zur Abteilung hinzutreten und das Dezernat 745 übernehmen.

Es wird voraussichtlich der Kollege Brause sein, der dann – vermutlich – unter Tel.Nr. 9014 – 0000 erreichbar sein wird.

Seit dem 19.4.2010 versuche ich Herrn Brause zu erreichen … aber vielleicht ist er in seinem wohlverdienten Urlaub. Oder krank. Oder schwanger …

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Regen bringt Segen

Als gegen halb elf auch noch kräftiger Regen einsetzte, ließ das Interesse an der Randale weiter nach.

Quelle: Tagesspiegel

Relativ ruhig, in Kreuzberg. Richtige Revolution gibt es eben nur bei gutem Wetter.

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Nocker oder Razis?

Danke an die Donnerkatze für den Hinweis auf diesen … Einzelfall.

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Was liegt der auch da rum?

Ein Amtsträger, der während der Ausübung seines Dienstes oder in Beziehung auf seinen Dienst eine Körperverletzung begeht oder begehen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Quelle: § 340 I 1 StGB.

Allerdings: Trotz hunderter Zeugen und dieses Videoclips wird der Amtsträger wohl nicht zu ermitteln sein.

Update:

Ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt leitete die Polizei gestern Abend aufgrund eigener Beobachtungen gegen einen Mitarbeiter ein. Bei der polizeiinternen Videoübertragung und -dokumentation war zu sehen, wie ein Polizist gegen 20 Uhr 30 in der Wiener Straße während eines Einsatzes einer zu Boden gestürzten Person einen harten Tritt versetzte. Die für Amtsdelikte zuständige Fachdienststelle beim Landeskriminalamt hat noch gestern die Ermittlungen übernommen.

Quelle: Pressemeldung der Polizei Berlin

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Ausgebremst

So sieht das aus, wenn man sich nicht früh genug um das Wesentliche kümmert.

Das gibt nun neue Beläge und eine neue Scheibe. :-(

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Vernichtendes Urteil

Die beiden Jungs haben sieben Monate im Knast gesessen. Die Anklagebehörde hatte ihnen vorgeworfen, einen Mord versucht zu haben. Nach einem „gespenstischen Prozess“ kam der Freispruch.

„Ich wüsste gern, welches Bild die wirklich von uns hatten“, sagt Yunus über den Staatsanwalt und die Richterin. Rigo zuckt mit den Schultern. „Denen hat was Menschliches gefehlt“, sagt er.

Unmenschlichkeit“ lautet das Urteil des Waldorfschülers. Als Schüler eines Jungengymnasiums hätte ich es wesentlich deutlicher formuliert.

(Zitat aus dem Tagesspiegel.)

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Grinsend winken

Auf dem Gerichtsflur stapelten sich ‚mal wieder die Medienvertreter. Man hatte kaum eine Chance, nicht auf irgend einem Speicherchip abgebildet zu werden.

Winken!

Der Kameramann, der für irgendeinen Privatsender mit seinem Instrument gnadenlos draufhielt, bestätigte mir – ziemlich übel gelaunt – etwas später: Einfach grinsen und in die Kamera winken, dann kann man sich sicher sein, daß das Material für die TV-Paparazzi unbrauchbar wird.

Foto: Widdertier via Pixelio

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