Monatsarchive: Juni 2010

Gut ausgebildeter Mandant

Den Mandanten betreue ich nun schon seit vielen Jahren. Er hat aus dieser Zusammenarbeit gelernt. Nun hat er eine Rechnung und wenig später eine Mahnung erhalten; er schickt mir die beiden Dokumente und schreibt:

Ich werde von mir aus nichts weiteres dagegen unternehmen…
Wenn, dann nur das was Sie mir sagen…

Genau so geht das!

Foto: Marina Großmann / pixelio.de

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Warten

Das neue Spielzeug habe ich vor acht Wochen bestellt. Nun ist es auf dem Weg nach Kreuzberg. Seit 6 Tagen schon.

Ich kann mich nur mit Mühe davon abhalten, diese Seite alle zwei Minuten bei der Post aufzurufen und nachzuschauen. Aber vielleicht setze ich mich auch ans Fenster und warte dort auf das Postauto …

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Die Hells Angels und der arme Hund

Nicht bei Sinnen war ein 26-jähriger Student aus München, als er mit seinem Auto auf dem Clubgelände der Hells Angels bei Allershausen parkte. Er stieg aus, warf einen Hundewelpen – es war offenbar sein eigener – nach den Mitgliedern des Motorradclubs und zeigte ihnen sein blankes Hinterteil. Zu Fuß flüchtete er Richtung Autobahn A9.

Quelle: Merkur Online

Ob der Hundeweitwerfer gelb-rote Kleidung trug, wurde nicht überliefert.

Danke an Wolffgang Preiss für den Hinweis auf den Artikel.

Foto: pauline / pixelio.de

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Schutzbehauptung

Der Vermerk der Staatsanwaltschaft nach Eingang einer gut 50-seitigen Verteidigungsschrift

Nach umfangreichen Ermittlungen sind nur hinreichend nachweisbar die 4 Taten aus dem Strafbefehlsantrag. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen ergab sich ein Tatverdacht für noch 19 Taten. Diese sind auf BI. 226 I ff. aufgelistet.

Die sehr gute Stellungnahme des Verteidigers widerlegt den Tatverdacht zu den Fällen 1-14 und 19. Er hat zu diesen Taten eine Einlassung gereicht, die eine Rechtsfertigung des Verhaltens nicht ausgeschlossen macht.

Soweit das Lob. Und nun der Tadel:

Die Einlassung zu den Fällen 15 bis 18 überzeugt mich jedoch nicht. Die Einlassung zur Tatzeit nicht anwesend gewesen zu sein, ist nicht überzeugend. Es wurde zwar ermittelt, dass zu dieser Zeit zwar tatsächlich eine auswärtige Tätigkeit angesetzt war, aber wer und wie daran teilgenommen wurde, wird nicht vermerkt, vgl. BI. 55 I. Auch die Hypothese, dass jemand anders mit der Nutzernummer des Angesch. und dessen Passwort sich eingeloggt haben könnte, ist als Schutzbehauptung anzusehen.

Schutzbehauptung. Ahja, aber was ist das eigentlich? Nach meiner Erfahrung als Strafverteidiger in zahlreichen Verfahren argumentiert die Staatsanwaltschaft mit dieser Worthülse immer dann, wenn es ihr nicht gelingt, mit substantiierten Gegenargumenten den erforderlichen Beweis zu führen.

Es wird nun darauf ankommen, wie das Gericht im Rahmen der Beweisaufnahme mit den Argumenten der Verteidigung und denen der Staatsanwaltschaft umgehen wird. Die Beweislastverteilung im Strafprozeß ist jedenfalls knackig geregelt: Die Strafverfolgungsbehörden bzw. das Gericht müssen nachweisen, daß der Angeklagte die Tat begangen hat. Es ist nicht so, daß der Angeklagte nachweisen muß, daß er die Tat nicht begangen hat. Heiße Luft statt Argumente hilft hier nicht weiter.

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Königin Pyrrhus von Hohenschönhausen

„Ich würde gern wieder dort arbeiten. Der Chef, der mir damals das Leben schwer machte, ist inzwischen woanders. Warum also sollte ich nicht wieder an meiner alten Kasse sitzen?“

Quelle: Tagesspiegel

Ich frage mich, wer oder/und was die Kassiererin veranlaßt, sich weiterhin ihr Leben selbst schwer zu machen.

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Kein normaler Feuerwerkskörper

Zwei von insgesamt 12 verletzten Beamten mussten operiert werden. Ihnen seien Splitter aus den Beinen entfernt worden, die bis zu sechs Zentimeter ins Fleisch gedrungen waren, sagte Glietsch.

berichtet die taz über die gesprengte Demo am Samstag.

Auch in der linksautonomen Szene stößt der Vorfall auf Ablehnung. Für diese Demonstration und zu diesem Zeitpunkt sei die Aktion „sicher nicht das richtige Mittel gewesen“, sagte ein Aktivist.

Es scheint sich da etwas zu entwickeln, was nicht wünschenswert sein kann. Weder für die Szene und erst Recht nicht für die Polizeibeamten.

Gibt es eigentlich „normale“, d.h. auf Demonstrationen einsetzbare Feuerwerkskörper?

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Verdächtig leere Speicher im Telefon

Aus einer Ermittlungsakte:

Auffallend war das keinerlei SMS/MMS Nachrichten gespeichert waren. Es waren lediglich vom Hersteller installierte Standardnachrichten gespeichert.

Auch Listen der gewählten Rufnummern, angenommenen sowie verpassten Anrufen waren leer.

Dies kann aber über die Menüsteuerung des Mobiltelefons gewollt eingestellt werden.

So ähnlich sieht es in meinem Telefon auch auch. Insbesondere dann, wenn es das einzige Spielzeug ist, daß mir bei langweiligen Wartereien zur Verfügung steht. So macht man sich verdächtig.

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Verdammt, Hochstapler

Tom bringt die Reform des Strafvollzugs auf den Punkt.

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Der Gerechte

Mich wollte auch mal jemand abmahnen, weil ich Badeanzüge bei ebay verkauft habe und das gewerblich! Ich hab zurückgeschrieben, das sie mir einen Beweis dafür schicken sollen, kam irgendwas unverschämtes zurück, da hatte ich die Schnautze voll und bin hingefahren, um 18 Uhr kam der Typ aus der Kanzlei, ich hab ihn gefragt ob ich so aussehe als würde ich Badeanzüge verkaufen. Ich hab ihm zum Abschied ein bischen in die Backe gekniffe und gesagt, schreibst du mir nochmal besuche ich dich nochmal….

Quelle: Kommentar zum einem Beitrag über einen abgemahnte Spammer hier im Blog.

Auch eine Idee, auf eine Abmahnung zu reagieren.

In dem von mir beschriebenen Fall hatte der abgemahnte Spammer ein wenig Arbeit und gut war’s.

Für den gerechten Backenkneifer wäre sicherlich ein höherer vierstelliger Betrag am Ende herausgekommen: Der Gegenwert für die Teilnahme an einem Strafverfahren.

Irgendwie sind manche Menschen überhaupt nicht gut drauf. Aber Strafverteidiger leben von solchen Leuten.

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Fahrverbot durch die kalte Küche

Im Straßenverkehr sorgt das Nebeneinander von Strafrecht und Verwaltungsrecht in einigen Fällen beim Publikum für Verwirrung.

Nur zwei Beispiele:

1.
Wenn der Falschparker nicht ermittelt werden kann, kann er auch nicht „bestraft“ werden. Aber dann haftet der Halter des Fahrzeugs; und zwar für die entstandenen Verwaltungskosten, § 25a StVG. Im Zweifel zahlt also der Halter beim Falschparken seines Fahrzeugs, auch wenn seine Schuld nicht nachgewiesen ist. Strafrechtlich ein Unding, aber der Halter wird ja auch nicht bestraft, sondern „nur“ auf dem Verwaltungsrechtsweg mit den Kosten überzogen. Für Halter läuft’s auf’s Selbe hinaus: Ihm fehlen hinterher 25 Euro.

2.
Der Schnellfahrer kann nicht ermittelt werden. Der Halter des Fahrzeuges will aber den Fahrer (zum Beispiel seine Ehefrau) auch nicht verraten. Deswegen wird es nichts aus dem Bußgeld. Statt dessen gibt es eine kostenpflichtige Fahrtenbuchauflage. Auch hier fehlen dem Halter so oder so ein paar Euro im Geldsack und die Auflage empfindet er auch als unangenehm. Auch hier wieder: Nicht das Strafrecht, sondern das Verwaltungsrecht schlägt zu.

Nun gibt es einen weiteren Zaubertrick, den sich die Verwaltungsrechtler ausgedacht haben.

Seit längerer Zeit wird bereits von einigen law-und-order-Sherrifs diskutiert, das strafrechtliche Fahrverbot in den Stand einer Hauptstrafe zu heben. Damit könnte es neben Freiheits- und Geldstrafe verhängt werden und zwar auch für solche Straftaten, die mit dem Straßenverkehr nichts zu tun haben, Ladendiebstahl oder Urkundenfälschung zum Beispiel.

Diese wahnwitzigen Ideen stoßen allerdings nicht nur auf erheblichen Widerstand beim sachkundigen Publikum, sondern auch an Grenzen unserer Verfassung. Strafrechtlich ist da nichts zu machen.

Das wollen wir doch mal sehen, haben sich die Verwaltungsrechtler in Münster gedacht. Wie die Westfälischen Nachrichten berichteten, hat nun das Verwaltungsgericht Münster die Entziehung einer Fahrerlaubnis als rechtmäßig bestätigt. Dem Ex-Fahrer wurden strafrechtlich ein paar Gewaltdelikte vorgeworfen und deswegen wurde er auch verurteilt. Im Straßenverkehr hatte er sich allerdings stets regelkonform verhalten.

Aaaaber: Wenn andere Leute verprügelt, der fährt auch gefährlich Auto. So die angewandte Vorurteilsforschung im Münsterland. Wenn man den Schläger nicht mit den Mitteln des Strafrechts auf’s Fahrrad bekommt, dann sucht man sich eben irgendeine passende Norm aus dem Verwaltungsschwammrecht und schon hat der Rechtsstaat sein Ziel erreicht. Ohne medizinisch-psychologische Untersuchung, ohne nichts, einfach mal so.

Diese Herrschaften, Beamte und Richter, die auf diese Weise dem Bürger gegenüber treten, sollten sich nicht wundern, wenn der Bürger irgendwann einmal zurücktritt. Zum Beispiel bei Wahlen oder immer sonst, wenn – außerhalb einer Fußballweltmeisterschaft – Loyalität zum eigenen Staat gefragt ist. Oder indem er meint, wenn der Staat sich nicht an die Spielregeln hält und die Hexerei anfängt, dann darf er das auch. Es muß sich hinterher niemand wundern …

    PS: Falls jemandem irgendwann das Urteil des VG Münster vorliegt, würde ich mich über eine Kopie oder einen Link freuen. TIA

Foto: Karl-Heinz Laube / pixelio.de

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