Monatsarchive: Juli 2010

Blamierte Berater bei der Berliner Volksbank

Nun hat auch die Stiftung Warentest sich u.a. die Berliner Volksbank einmal näher angeschaut und ein vernichtendes Ergebnis – wie bei allen getesteten Banken – präsentiert.

Ich hatte vor einiger Zeit bereits über die Qualität der Leistung dieser Genossenschafts-Bank berichtet, zum Beispiel über die Spielbank oder über eine besondere Art der Umsatzsteigerung, die sich die Volksbanker ausgedacht hatten. Die unabhängigen Tester bestätigen nun das Ergebnis, zu dem auch unsere Mandantin und ich gekommen sind:

Schaut man sich einmal das Ranking in dem Teilbereich „Produkt- und Kosteninformation“ an, stellt man fest, daß die Berliner Volksbangster zu den vier schlechtesten Informanten gehören. Ich werde den Eindruck nicht los, daß diese Bank versucht, ihren Kunden das Geld aus der Tasche zu ziehen, ohne daß diese es merken sollen.

Quelle der Grafik: Stiftung Warentest

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Der V-Mann weint

Der V-Mann hatte das Vertrauen seiner Landsleute, die irgendwie gemeinsam Geschäfte gemacht haben sollen, die nicht unbedingt gesellschaftsfähig sind. Über diese Geschäfte hat er das Bundeskriminalamt informiert, und zwar immer wieder und das über einen Zeitraum von mehreren Monaten. Irgendwann schnappte die Falle zu und die Landleute sitzen nun als Angeklagte vor der großen Strafkammer.

Stolz berichtete er, der nun als Zeuge geladen war, dem Gericht und der Staatsanwaltschaft, was seine damaligen Gefährten so alles angestellt haben sollen. Die Staatsanwaltschaft nahm die meist diffusen Schilderungen des Verräters Zeugen vollständig für bare Münze und hofierte ihn. Das Gericht lies den V-Mann an der langen Leine „laufen“ und hörte sich alles interessiert an.

Über sechs Hauptverhandlungstage lang hatte dieser Zeuge sein Forum gefunden, dem er seine „Agententätigkeit“ in epischer Breite präsentieren konnte. Kein Widerspruch und nur wenige Nachfragen des Gerichts störten seinen großen Auftritt.

Am siebten Tag endlich hatte die Verteidigung das Fragerecht. Die Mittagspause mußte vorgezogen werden, weil der ansonsten stahlharte Zeuge plötzlich Konditionsschwächen zeigte. Die Verteidigung hatte eben nicht darauf verzichtet, konkrete Antworten auf konkrete Fragen zu erhalten; wenn der Zeuge eine Frage unscharf oder mit einem Wortschwall beantwortete, wurde die Frage einfach noch einmal gestellt. Und gegebenenfalls noch einmal und noch einmal und noch einmal. Bis eine bestimmte, abgrenzbare und knackige Antwort vorlag.

Der Zeuge war es aber nicht gewohnt, einfach mal mit einem „Ja“ oder „Nein“ zu antworten oder konkrete Daten statt Kaffeesatzleserei zu liefern. Bisher haben immer statt einer Antwort großen Mengen heiße Luft von ihm gereicht, dann kam schon die nächste Frage.

Nach der Mittagspause beschwerte sich der Zeuge dann heftigst über den Dolmetscher. Er würde falsch übersetzen, deswegen verstehe der Verteidiger auch seine Antworten falsch. Die Übersetzungen waren korrekt, die Befragung ging also weiter und weiter und weiter.

Irgendwann ging’s aber nicht mehr. Erst wurde der Zeuge zornig, dann griff er den Verteidiger persönlich an. Es folgten Fragen, und wieder seine indifferenten Antworten. Die Vernehmung mußte schließlich abgebrochen werden, als der V-Mann den Verteidiger und die Angeklagten für alles Elend der Welt, seine Zahnschmerzen, die gestörte Beziehung zu seinen Kindern und was-weiß-ich-noch-alles verantwortlich machte.

Wie ein Häufchen Elend saß der Verräter schließlich da und weinte.

Nein, er hat mir nicht Leid getan und er wird beim nächsten Verhandlungstag mit weiteren Fragen rechnen müssen …

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Warnung

Ein freundlicher Staatsanwalt aus dem Westfälischen schickt mir in einer Umfangstrafsache eine CD mit den eingescannten Ermittlungsakten. Soweit, so fortschrittlich.

Neben ein paar notwendigen Erläuterungen und Zusicherungen warnt mich dieser Staatsanwalt dann auch gleich noch vorsorglich:

Beachten Sie bitte, dass die Ermittlungsakten vertrauliche Daten enthalten, deren Weitergabe nur nach den Vorschriften der §§ 147, 406e StPO zulässig ist. Jede unberechtigte Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe ist untersagt und wird strafrechtlich verfolgt. Bitte weisen Sie auch Ihre Mandanten darauf hin.

Nun frage ich mich, ob das nur eine schlichte Gedankenlosigkeit war oder eine Überforderung des Staatsanwalts vorliegt. Geht so ein Staatsanwalt wirklich davon aus, daß ein Strafverteidiger, der seit fast anderhalb Jahrzehnten regelmäßig Ermittlungsakten zur Einsichtnahme bekommt, diese grundlegenden Spielregeln nicht beherrscht bzw. beachtet?

Vielleicht fällt mir noch rechtzeitig eine passende Bemerkung dazu ein, wenn ich die CD an den Staatsanwalt zurücksende.

Any suggestions?

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Kirchgang

Das muß ja auch mal sein, die Wanne in vor der Kirche.

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Unglaublich

Es hat eine Auseinandersetzung gegeben. Zwischen einem Sport-Radler, der nicht auf dem Radweg fahren wollte, und einem Polizeibeamten, der sonntagsmorgens um 7 Uhr auf die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung (§ 2 Abs. 4 StVO) bestand.

Am Ende hatte der Polizist einen grün-blauen Zeh und der Radler ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung und Beleidigung. Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe für die beiden Taten waren weit und breit nicht ersichtlich.

Mit Engelszungen und viel Glück konnte ich die Staatsanwältin überzeugen, einem Täter-Opfer-Ausgleichs-Verfahren nach § 46a StGB zuzustimmen. Das Verfahren war für den Radler am Ende erfolgreich, auch wenn der Polizeibeamte seine Entschuldigung nicht akzeptieren wollte.

Das Ermittlungsverfahren wurde nach § 153a StPO vorläufig eingestellt; die endgültige Einstellung sollte erfolgen, nachdem der Radfahrer 100 Euro an eine gemeinnützige Organisation gezahlt hat.

So ein Super-Ergebnis erreicht man als Verteidiger eigentlich nur ein einziges Mal im Leben. Ich wollte schon ein Kerzlein anzünden …

Gestern kam in dieser Sache die Anklageschrift. Der Radfahrer hat die 100 Euro nicht gezahlt, deswegen hat das Verfahren seinen Fortgang gefunden. Ich glaub’s einfach nicht!!

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Defekt

Gut, daß ein Justizwachtmeister einen Zettel gefunden hat, mit dem er auf die Gefahr hinweisen konnte:

In Moabit laufen reichlich Leute ‚rum, die unbedingt ‚mal eben sitzen müssen.

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Ein zuckersüßes Schwesterchen! In der That! – Sabine heißt die Canaille?

Eigentlich liegen zwischen der Zeit und der Bild Welten. Eigentlich. Bisher.

Wenn angehende Reporter wie z.B. Marcus Heyl und Ulrike Reinhardt die Qualität eines Verteidigers in Frage stellen, indem sie auf Bild.de fragen, ob Herr „Kachelmann den falschen Anwalt“ hat, muß man sich nicht weiter darum kümmern. Die Zielgruppe, für die diese Journaille schreibt, erscheint mir wenig geeignet für eine sachkundig geführte Diskussion.

Nachdenklich stimmt allerdings, wenn sich Journalisten mit einem – bislang – guten Ruf, was die Qualität ihrer Arbeit angeht, auf dieses Niveau hinab begeben. Das, was diese Sabine Rückert in Sachen Kachelmann umtreibt, wirft nun doch noch einige Fragen mehr auf.

Angeblich suchte sie den Kontakt zu dem Verteidiger Dr. Reinhard Birkenstock. Allerdings soll sie Bedingungen gestellt haben, berichtet der Kölner Stadtanzeiger:

„Wir können nur zusammenkommen, wenn Ihre Verteidigung in dem angedeuteten Sinne professionalisiert wird, dazu sollten Sie sich überlegen, einen Kollegen einzubinden, der Verfahren dieser Art auch gewachsen ist. Wenn Sie mein Buch gelesen haben, wissen Sie, wen ich in einem solchen Falle wählen würde.“

Aufgrund welchen vermeintlich überlegenen Wissens will die angebliche Gerichtsreporterin dem Verteidiger in die Suppe spucken? Sie, die Un-, maximal Viertelgebildete, was das Strafrecht angeht, will mit dem Verteidiger dealen? Erwartet sie, daß ein professioneller Strafverteidiger wie Dr. Birkenstock sich prostituiert, nur damit sein Name irgendwann in irgendeinem Sabine-Rückert-Buch gedruckt wird?

Sabine Rückert teilt auf Anfrage mit, dass Birkenstock ihr die Akten angeboten habe, …

Es dürfte bekannt sein, daß die Weitergabe einer Ermittlungsakte an die Presse eine Straftat darstellen kann. Die Motive, die hinter dieser öffentlichen Mitteilung Rückerts stehen dürften, sind – für mich jedenfalls – offenkundig. Egal, ein gestandener Verteidiger kommt auch mit solchen Angriffen klar.

An dieser Stelle einmal nicht (!) nebenbei gefragt:

Wie geht es eigentlich Herrn Kachelmann, der sicherlich auch die Zeit gelesen haben wird? Vielleicht auch die beiden Bücher von Frau Rückert? Merkt diese Frau Rückert eigentlich, was sie bei Herrn Kachelmann mit ihrer maßlosen Selbstüberschätzung anrichtet?

Es ist bekannt, daß der Boulevard-Journalismus stets bereit ist, für eine Schlagzeile Existenzen zu vernichten. In welches Fach gehört dieser verantwortungslose und gefährliche Rückert-Journaillismus? Ich habe für mich eine Antwort gefunden …

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Gutschein

Die Kunden der Bahn kippen aus den Latschen, weil die Klimaanlagen in den Zügen für die gegenwärtigen Temperaturen nicht geeignet sind. Wenn die Kunden dann aus den Intensivstationen der Krankenhäuser entlassen werden, bekommen einen Reisegutschein als Entschädigung.

Rechtsanwältin Kerstin Rueber fragt zu Recht:

Ob die wirklich Lust haben, nochmal mit der Bahn zu verreisen?

An dieser Stelle fällt mir ein Strafverfahren ein, das vor einiger Zeit gegen einen Physiotherapeuten geführt wurde. Er hatte eine Patientin massiert, allerdings in Körperregionen, die eigentlich einem Gynäkologen vorbehalten sind.

Der Masseur hat sich umgehend bei seiner empörten Patientin entschuldigt und ihr angeboten, sie noch einmal zu massieren; kostenlos selbstverständlich.

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Auf der Dorfkirmes …

… ist es durchaus üblich, dass nach mehrtägigen Alkoholexzessen der ein oder andere auf der Strecke bleibt: Totschlag und Vergewaltigung gelten hier als Kollateralschäden des für Veranstalter und Gastronomen rentablen Volksvergnügens. Wer das Risiko nicht eingehen möchte, hält sich fern – so wie viele Münchner Bürger inzwischen dem Oktoberfest fernbleiben.

meint Ambros Waibel, Redakteur im Meinungsressort der taz.

Bild: Björn Rauscher / pixelio.de

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Kein Nutzungsausfall für den Teenie

Der Mandant möchte seinen Nutzungsausfallschaden ersetzt bekommen. Also den Schaden, der ihm entstanden ist, weil er sein Motorrad nicht nutzen konnte, das ihm der Unfallgegner mit seinem Auto kaputt gemacht hat.

Der gegnerische Haftpflichtversicherer wendet ein, daß der Mandant keinen Anspruch auf diesen Schadensersatz habe. Schließlich konnte er das Motorrad ja gar nicht nutzen, weil er mit allerlei gebrochenen Knochen im Krankenhaus gelegen habe. Wo der Versicherer Recht hat, hat er Recht.

Der Mandant hält aber dagegen: Er nutze das Motorrad – eine 2009er Yamaha YZF-R1 mit 182 PS bei einem Leergewicht von 177 kg – ja gar nicht allein, sondern auch seine Freundin fahre damit zur Eisdiele.

Die von uns vorsorglich angeforderte Kopie des Führerscheins der Café-Racerin möchten wir dann aber doch lieber doch nicht an den Versicherer weiterleiten. Ausgestellt wurde das gute Stück für die Klasse B nämlich vor ziemlich genau 13 Monaten und das Mädel ist noch ein Teenie. Und die R1 ist weder ein PKW noch ein

Trike, Quad oder Microcar mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm

Ich fürchte, das wird nichts mit dem Nutzungsausfall …

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