Monatsarchive: August 2010

Richter, pah!

Eine Anrufbenachrichtigung, die mir unsere Mitarbeiterin übermittelte:

Anruf von: Herr Bullmann
Firma: Vorsitzender 72. Strafkammer
Ansprechpartner: Hr. Hoenig
Telefon: 03090149999
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Nachricht: Bittet um RR. Betr.: Ist Wilhelm Brause Ihr Mandant?

Daß so eine Frage von einem Polizeibeamten kommt, kann ich nachvollziehen. Manche Staatsanwälte versuchen es einfach mal, auf diese – illegale – Weise an Informationen heranzukommen. Aber das nun auch ein Vorsitzender Richter am Landgericht mich auffordert, einen ParteiGeheimnisverrat zu begehen.

O tempora, o mores!

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Todesurteil für Schweizer

Die Hinrichtung des Täters ist „innerhalb von drei Monaten“ nach einem endgültigen Gerichtsurteil zu vollziehen. Die Hinrichtungsmethode soll das Gericht festlegen.

So berichtet die Andreas Zumach in der taz über eine Volksinitiative in der Oase Schweiz, die die Todesstrafe für Sexualstraftaten wieder einzuführen fordert.

Man sollte genau hinauschauen, wie sich die Helvetier und ihre Volksvertreter gegenüber diesen finsteren Gesellen um ihren Sprecher Marcel Graf aufstellen.

Noch gilt die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) in der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Ich hoffe, es bleibt dabei.

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Überführung zunächst zurückgestellt

Dem Beschuldigten wurde vorgeworfen, eine verbotene Substanz mit der Post verschickt zu haben. Das Pülverchen war in einem Briefumschlag verpackt, der dann einer CD-Hülle steckte. Die CD wurde ihrerseits dann in einen Umschlag gelegt, der dann von einem DHL-/Postmitarbeiter abgeholt wurde.

Der Absender war ein Fake. Der DHL-/Postmitarbeiter, der die Sendung abgeholt hat, kann sich an nichts mehr erinnern. Der „Empfänger“ ist ein Postfach im Ausland. Die Polizei hatte nur eine Telefonnummer auf dem telefonisch erteilten Abhol-Auftrag an die DHL. Anschlußinhaber der Rufnummer war der Beschuldigte. Damit war der Anfangsverdacht vorhanden und ein roter Aktendeckel wurde mit dem Namen des Beschuldigten versehen.

Die Spurensuche auf dem Briefumschlag lieferte kein Ergebnis:

Das eingesandte Untersuchungsmaterial weist keine für die Identifizierung eines Verursachers geeigneten daktyloskopischen Spuren auf.

heißt es in dem Auswertungsbericht des LKA KT (*). Mehr ist erst einmal nicht vorhanden.

Mir wurde die Akteneinsicht gewährt und ich wurde aufgefordert gebeten, binnen zweier Wochen eine Stellungnahme abzugeben.

Aus dem Schlußbericht der Kriminaloberkommissarin (KOK’in) spricht der schiere Glauben an das Gute im Menschen:

Der DHL-Umschlag (Kopie BI. 5 d.A.), sowie die CD-Hülle (Kopie BI. 6 d.A.) wurden ebenfalls als mögliche FA-Spurenträger behandelt. Sie werden bei LKA KT 9999 asserviert. Eine Untersuchung wird zunächst zurückgestellt, da diese ggf. durch eine Einlassung zur Sache durch den Beschuldigten entbehrlich wird.

Angesichts der Beweislage in der Akte erscheint es mir sinnvoll, dem Beschuldigten zu raten, der weiteren Entwicklung schweigend entgegen zu sehen.

Der Optimismus der KOK’in in allen Ehren. Aber sie sollte eigentlich wissen, was ein Strafverteidiger seinem Mandanten empfiehlt, wenn er so einen Schlußbericht auf den Tisch bekommt. Es dürfte wenig Verteidiger geben, die einem Mandanten in dieser Situation zu einer umfassenden Aussage raten – etwa in der Art: Ja, das Koks ist von mir, aber ich wußte nicht, daß der Versandt per Post verboten ist. Oder so.

Die KT mag sich die Spuren auf dem DHL-Umschlag und der Hülle in Ruhe anschauen. Dann sehen wir weiter. Der Beschuldigte ist da völlig entspannt.

(*) Landeskriminalamt Kriminaltechnik

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Nur für Männer: Grillgutkoffer

Ich war am Wochenende zum Grillen eingeladen. Jede Menge links-alternative Akademiker aus Kreuzberg 61. Das nächste Mal bin ich besser ausgerüstet:

Genial: Die Verlängerungswurst mit Kardangelenk.

Danke an Tobias für den Tip!

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Post aus der Schweiz

Als bekennender Fan der europäischen Oase freue ich mich grundsätzlich über jede Post von dort. Schließlich sind die Schweizer und die Siegerländer, beide als kämpferisches Bergvölkchen bekannt, traditionell eng miteinander befreundet. Nur die Blauäugigkeit der rot-weißen Bergbewohner ist manchmal ein wenig irritierend.

Da ist nun angeblich ein VW zu schnell durch das Baselland gefahren. Behauptet jedenfalls die Verkehrsaufsicht 3:

Für diese Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h auf einer Landstraße werden nun mal eben 188,97 Euro liquidiert. Ganz schön heftig, was da aufgerufen wird.

Und das in einem schlicht gehaltenen Anschreiben; immerhin aber gleich ein Überweisungsvordruck mit auf der einzigen(!) Seite. Wenn man sich dagegen einmal einen guten deutschen Bußgeldbescheid anschaut, was da so alles drin steht! Dann dieses Zettelchen aus der Schweiz. Ich muß schon sagen, es gibt doch ziemlich unterschiedliche Anforderungen an ein Bußgeldverfahren, diesseits und jenseits der Berge.

Nun glaube ich aber nicht, daß ich unserer Mandantschaft dazu raten werde, einfach mal so die Hälfte eines Hartz-IV-Monatseinkommens in die Schweiz zu verfrachten. Schauen wir mal, wie das Bezirksstatthalteramt Liestal auf unsere freundlichen Standard-Textbausteine reagiert.

Eines aber muß man den Eidgenossen lassen: Die Androhung empfindlicher Übel, die etwas weiter nördlich zum guten üblichen Ton gehört, findet man auf dem sehr zurückhaltend formulierten Schreiben nicht. Und das ist doch mal wieder ein Grund mehr, die Käse- und Schokoladenfabrikanten sympathisch zu finden.

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Bekanntlich nicht erreichbar

Es gibt Notrufe von Strafverteidigern, die rund um die Uhr für die Mandanten erreichbar sein wollen. Und es gibt Notdienste von Richtern:

wegen der bekannten Nichterreichbarkeit des ermittlungsrichterlichen Notdienstes zur Nachtzeit

zitiert Detlef Burhoff aus einer Entscheidung des OLG Hamm vom 11.05.2010 – 2 RVs 29/10.

Es hat sich also bis in die obersten Etagen der Justiz herumgesprochen, daß die Bereitschaftsrichter nicht bereit sind, ihre Arbeit zu machen. Gehört Unzuverlässigkeit eigentlich auch zur richterlichen Unabhängigkeit?

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Raucher

Du Schwein, dich bringen wir um!
Nichtraucher-Nazi! Verzieh dich!
Wenn’s dir nicht passt, dass ich rauche, vergas ich dich.
Ihr Ökofaschisten mit langen Haaren. Ihr gehört daran aufgehängt.
Du Missgeburt!
Plakate an den Hauswänden: „Tötet F.“
Raucher-Fuzzi, schleich di!
I hau die zam!

Und das nur, weil sie nicht rauchen dürfen, wo sie wollen.

Quelle der Zitate: SPON

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Off the road again

Nach 1,1 km haben Sie Ihr Ziel erreicht.

Was diese modernen Navigationsgeräte heutzutage alles wissen. ;-)

Hier ging’s dann weiter:

… mit dem Fahrrad allerdings. Umweltfreundlich, selbstverständlich.

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Samstagvormittag

Mit ein wenig Ortskenntnis schafft man es auch im Grunewald (*.kml), mal eben 400 Höhenmeter zu fahren.

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Hochstapler

Es gibt Momente im Leben eines Autofahrers, da kommt eine Abstandsunterschreitung so gut wie gar nicht in Betracht.

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