Monatsarchive: August 2010

3 Euro 18 Cent

Es gibt Anklagen, da muß ich mir richtig heftig auf die Zunge beißen, um nicht doch noch mal irgendwann die Frage zu stellen: Habt Ihr eigentlich nichts Besseres zu tun?

Der Mandant ist psychisch krank, es ist ein Fall der notwendigen Verteidigung (§ 140 II StPO). Ich werde meine Bestellung zum Pflichtverteidiger beantragen.

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Kreditkarte gesperrt

Ein freundlicher Mensch teilte mir telefonisch mit, daß der Verdacht bestünde, mit den Daten meiner Kreditkarte würde irgendwelcher Unfug getrieben. Es seien wohl zwei Versuche erfolgt, Zahlungen zulasten meines Kreditkartenkontos zu bewirken. Einmal ein Betrag von 12 Euro irgendwas und dann eine Lastbuchung in Höhe eines Cents. Ich konnte bestätigen, daß ich weder die eine, noch die andere Zahlung autorisiert hatte.

Die Karte wurde gesperrt. Und ich habe nun das blöde Theater, mehreren Unternehmen zu erklären, daß ich nicht insolvent geworden bin, sondern Geschädigter eines versuchten Kreditkartenbetrugs. Hoffentlich passiert sowas nicht öfters …

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Abzug „Neu für Alt“

Die Auffassung, dass Motorradkleidung keinerlei Abnutzung bzw. keinem Wertverlust unterliegt, so dass der nach dem allgemeinen Schadensrecht anerkannte Grundsatz des Abzugs „Neu für Alt“ generell nicht greift, teilt der Senat nicht. Der besonderen Haltbarkeit der Ausstattung kann vielmehr durch moderate Schätzung im Rahmen des § 287 ZPO Rechnung getragen werden.

urteilte das OLG München am 01.07.2010 (1 U 5424/09)

Aus Sicht des geschädigten Motorradfahrers nicht erfreulich, aber in der Praxis ein Standard.

BTW: Ich habe noch ein paar gebrauchte Stiefel zu verkaufen. 8-)

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Belehrung zur Identitätsfeststellung

So sieht es aus, wenn jemand ordnungsgemäß belehrt wird, bevor seine Daten auf ewige Zeiten im Polizeicomputer versenkt werden.

Das Schicksal solcher Vordrucke ähnelt allerdings dem der Allgemeinen Geschäftsbedingungen beim Kauf eines Seifenhalters für’s Gästeklo: Das liest kein Mensch.

Dabei ist es so einfach. Im Punkt 4 liegt der Schlüssel: Entweder sollte der Lieblings-Verteidiger angerufen werden. Es gibt aber auch in nahezu jeder Stadt, jedenfalls in Berlin einen Strafverteidiger-Notruf. Einfach mal durchklingeln, wenn man nicht weiß, daß es besser wäre, sich nicht ED-behandeln zu lassen, wenn es nicht unbedingt notwendig ist.

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Knast zu verkaufen

… die einmalige Chance, einen voll eingerichteten Knast (Gefängnis ) zu erwerben; das Gebäude ist noch ausgestattet mit Zellentüren, Gefängnisküche, Heizung, Sanitär – und Lagerräumen.Es eignet sich hervorragend als außergewöhnliches Hotel, Herberge, Drehort für Filmgesellschaften, Unterbringungsort für schwer Erziehbare u.s.w.

Quelle: eBay

Vielleicht sollte ich eine Niederlassung in Zittau einrichten:

Kanzlei Hoenig: „Ihr Strafverteidiger im Knast.“

Wenn das Kaff nur nicht so weit weg von zuhause wäre …

 

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Gelernt ist gelernt

Frollein F. wurde dabei beobachtet, wie sie mit einem Stoffbeutel, in dem sich Hundefutter und sonstiges Zubehör für Vierbeiner befand, an der Kasse vorbei schlenderte. Die zwei Tüten Milch, die sich in ihrem Einkaufswagen befanden, hat sie bezahlt.

Der freundliche Detektiv hielt Frollein F. bis zum Eintreffen der Polizei fest. Frollein F. wurde noch vor Ort belehrt und vernommen.

Aus dem Vernehmungsprotokoll:

Frollein F. wählte die Möglichkeit, sich später über einen Anwalt äußern zu wollen. Sie lehnte eine Entscheidung zwischen dem Bestreiten der Tat oder deren Eingeständnis mit Hinweis auf die anwaltliche Beratung ab.

Frollein F. hat aus der Vergangenheit (von ihrem Strafverteidiger) also bereits gelernt, wie sie sich gegenüber der Polizei verhalten sollte. Die zweite Phase der Ausbildung wird in Kürze beginnen. Dann wird sie lernen, daß sie auch Hundefutter bezahlen muß; hilfsweise: sich nicht beim Klauen erwischen zu lassen.

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Zweitrad

Fertig. Aus einem leichten Rahmen und ein paar Teilen, die noch in den Schubladen und Kartons in der Werkstatt herumlagen, ist das hier nach drei Schraubertagen am Sonntagnachmittag herausgekommen:

Das Zweitrad, für die gelebte Anarchie zwischendurch.

Nur die schwarzen Ränder unter den Fingernägeln muß ich noch in den Griff bekommen, bevor ich morgen damit zum Gericht fahre.

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Der Himmel über der Wanne

Wo die Wanne steht, lacht der Himmel.

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Das Geständnis des Räubers

Auf frischer Tat ertappt, damit war ein späterer Freispruch eigentlich eher ausgeschlossen. Gleich vier Polizeibeamte hatten den Mandanten seit geraumer Zeit beobachtet, bevor er der Rentnerin die Tasche aus der Hand riß.

Nach einer nicht ganz ruhig verlaufenden Verhaftung und einem nachfolgenden Besuch beim Arzt schloß sich eine Vernehmung auf Dienststelle der Polizei an. Als Übersetzer fungierte ein Polizeibeamter; dessen Migrantenhintergrund ließ für die Beamten die Hinzuziehung eines Dolmetschers entbehrlich erscheinen.

Am Ende standen nicht nur der eine Raub, sondern gleich weitere zehn in dem Vernehmungsprotokoll. Die Beamten hatten nämlich seit 14 Tagen schon vermehrt Fälle zu bearbeiten, in denen die Handtaschen älterer Damen jeweils das Tatobjekt waren. Alle in der selben Gegend. Der Mandant unterschrieb das Geständnis und wechselte seinen Status als Tourist zum Untersuchungsgefangenen.

Die Staatsanwaltschaft übernahm das Ergebnis der Ermittlungen aus dem Schlußbericht der Polizei und formulierte daraus die Anklageschrift.

Ein etwas intensiveres Aktenstudium hätte allerdings einige wesentliche Unstimmigkeiten ans Licht gebracht. Zwischen den Schilderungen der ausgeraubten Damen und den Unterlagen, die der Mandant bei der Verhaftung mit sich führte, gab es Widersprüche. Beispielsweise wiesen die Fahrscheine, mit denen er nach Berlin ein- und wieder ausgereist war, Daten auf, die nicht mit den protokollierten Tatzeiten korrespondierten. Die Schilderungen der Tathergänge durch die Geschädigten deckten sich oft nicht mit denen des Mandanten, ohne daß hier weiter nachgefragt und ermittelt wurde. Auch hinsichtlich der Summen des geraubten Geldes stimmte so einiges nicht.

Nun wurde der Hauptverhandlungstermin vor der großen Strafkammer anberaumt. Zeuginnen wurde keine geladen, sondern „nur“ zwei Polizeibeamte, die den Mandanten verprügelt verhaftet hatten.

Und jetzt? Sollte der Mandant nun die Anklage abnicken, also – zumindest teilweise – ein falsches Geständnis abgeben? Was sicherlich einen ganz erheblichen Rabatt geben dürfte.

Oder ist hier eine Verteidigungsstrategie angesagt, die zur Beweisaufnahme führt. Dies hätte zur Folge, daß zehn hochbetagte Damen als Zeuginnen ins Gericht müßten (so sie denn gesundheitlich überhaupt noch dazu in der Lage sind.).

Es erscheint eher unwahrscheinlich, daß auch nur eine der Zeuginnen den Mandanten als Täter wiedererkennt. Sie konnten schon unmittelbar nach der Tat keine Beschreibung liefern.

Nur eine Tat, bei der er erwischt wurde, ist nachgewiesen. Im Kern geht es daher also um die zwei Fragen:

    Soll der Mandant sich verurteilen lassen für Taten, die er nicht begangen hat?
    Soll der Mandant Taten einräumen, die ihm nicht nachzuweisen sind?

Nicht ganz einfach …

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Laut klingeln

Liebe Familie Vogt. Wie mache ich das, laut klingeln? Mit dem Daumen statt mit dem Zeigefinger auf den Klingelknopf drücken?

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