Monatsarchive: September 2010

Pflichtverteidigerin besoffen

Verhandlungsunfähige Angeklagte gibt es häufiger. Alkoholisierte Zeugen hat sicherlich jeder Strafverteidiger auch schon einmal gesehen. Es gibt sogar Schöffen, wegen deren Zustands nicht verhandelt werden konnte. Über eine Verteidigerin in der Oase berichtet 20 Minuten online:

In Zofingen hat es eine Verteidigerin nicht über das Foyer des Bezirksgerichtes hinausgeschafft: Die Frau schlief offenbar ihren Rausch aus. Ihr Klient bleibt nun in Haft.

Ich bin gespannt, wann die Medien über Richter und Staatsanwälte berichten, die sich ihrer grauseligen Welt durch Flucht entziehen.

Link gefunden bei Collega Stefan Gerber, nüchtern.

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Gefährliches Werkzeug und Zauberei

Liebe Kneipenschläger, das hier …

… ist die Ursache für eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten aufwärts, wenn man damit den Daumen anderer Leute aufspießt. Mit ein reichlich geschickter Argumentation könnte es noch für den minder schweren Fall reichen; dann sind’s aber immer noch mindestens 3 Monate.

Wenn man allerdings noch eine offene Bewährung mitbringt, wegen einer gefährlichen Körperverletzung, dann reicht ein Strafverteidiger eher knapp. Hilfreich wäre dann wohl ein Zauberer, um die Vollstreckung einer Gesamtfreiheitsstrafe noch zu verhindern.

Die gibt’s in Kreuzberg aber eher selten.

Und das alles nur wegen der paar Bierchen in der Eckkneipe … Mann, Mann, Mann.

(Foto unten: Telegonos via Pixelio)

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Zitat zum Frühstück

Berlin ist die einzige Stadt, in der man in Deutschland sein kann, ohne in Deutschland leben zu müssen.

Quelle: B like Berlin

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Kollision

Eine interessante Frage wurde vor ein paar Tagen auf der Mailingliste für Rechtsanwälte erörtert.

Rechtsanwalt Redlich wurde von Mütterchen Mü beauftragt, für sie einer Unfallsache tätig zu werden. Ihr Auto sei auf einem Parkplatz beschädigt worden. Der Unfallgegner ist geflüchtet, man hatte aber das Kennzeichen des „Fluchtwagens“ notiert. Redlich sollte seine Mandantin Mütterchen Mü helfen bei der Durchsetzung der Schadensersatzansprüche und sie als Zeugin beraten im Zusammenhang mit dem Ermittlungsverfahren gegen den Flüchtling.

Zwei Tage nach der Auftragserteilung erhielt der Kollege den Anruf eines potentiellen Mandanten, der einen Strafverteidiger suchte. Der Anrufer der sich namentlich vorstellte – Wilhelm Brause war sein Name – und seine Rückrufnummer hinterließ, berichtete von einem Parkplatzunfall vor zwei Tagen; er habe den Unfallort ohne Angabe seiner Personalien verlassen, weil er befürchtete, wegen seines vorherigen Alkoholkonsums Probleme zu bekommen. Seine weiteren Angaben ließen keinen Zweifel aufkommen: Es war das Auto von Mütterchen Mü, was Brause angeschoben hatte.

Ohne zu Zögern teilte Rechtsanwalt Redlich dem Brause mit, daß er den Auftrag nicht annehmen könne. Soweit so gut.

Aber was macht Rechtsanwalt Redlich nun mit den Daten und Informationen, die er von Brause während des Telefonats bekommen hat?

Soll der Anwalt die Informationen an Mütterchen Mü weitergeben?


     

 

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Man hat’s aber manchmal auch nicht leicht als Anwalt … ;-)

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Der Spruch zum Feierabend

Einen Knick in der Optik halt allerdings immer noch oder mal wieder Alice Schwarzer.

Quelle: Die Rechtsanwäldin

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Der Baum am 24.09.2010

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Gerichtsklo

So sah es aus, am Donnerstag um 11:19 Uhr:

Wenigstens gab es Wasser und Seife.

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Fragen zur Person

Der Zeuge wurde aus der Jugendstrafanstalt vorgeführt. Er trug die klassische blaue Anstaltskleidung.

Das Gesetz schreibt es dem Richter vor, den Zeugen nach seinen Personalien zu fragen:

Richter:
Sie heißen?

Zeuge:
Brause Wilhelm.

Richter:
Haben Sie noch weitere Namen?

Zeuge:
???

Richter:
Heißen Sie nur Wilhelm Brause oder noch anders?

Zeuge:
??? Ick vasteh Sie nich!

Richter:
Hießen Sie schon immer Wilhelm Brause?

Zeuge:
Ey, Mann! Ick dachte, datt ick hier watt zu die Schlägerei bei Daggi sagen soll?!

Richter [Augend rollend]:
Gut. Lassen wir das.
Sie sind zur Zeit der JSA inhaftiert?

Zeuge [seine Anstaltskleidung anschauend]:
Datt sehense doch selba, wa?!

Richter [grimmig guckend]:
Gut.

Richter [neutral guckend]:
Was sind Sie von Beruf?

Zeuge
Baruf?! Ick bin in Knast, Mann!

Richter [hörbar ausatmend]

[…]

Der Zeuge war auch sonst nicht sehr ergiebig.

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Empfehlung: Gerichtsreporterin

Barbara Keller berichtet seit einigen Jahren bereits über Strafprozesse auf Berlin Kriminell. Nun bekommt sie ein dickes Lob von der Juristen Zeitschrift NJW:

Eine wohltuende Lektüre in der oft sehr armseligen Welt der Rückerts und dieser Alices im BILDerland.

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Haftbefehl aus einer anderen Welt

Dem Richter ist der Umgang mit einem Computer noch zu gefährlich. Er vertraut lieber auf die gute alte Methode, die er vor über 50 Jahren an seiner Schule gelernt hat: Rotes Papier und ein Stift:

Diesen roten Zettel reicht er dann weiter an die Schreibstube des Gerichts („Kanzlei“) und dort wird das gute Stück in die zeitgemäße Form gegossen.

Nota bene: Es handelt sich hier nicht um ein Gericht im Lande Irgendwo, in dem man soeben den aufrechten Gang eingeführt hat, sondern um das größte deutsche Amtsgericht.

Funktioniert hat es allerdings trotzdem. ;-)

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