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Monatsarchive: September 2010
Berufsrecht gegen Aldi-Anwalt
Die Rechtsanwaltskammer Hamm hat ein berufsrechtliches Verfahren gegen Herrn Rechtanwalt Dr. Welf Haeger eingeleitet.
Die Kammer vertritt die Ansicht, die Bezeichnung seines Angebotes, eine anwaltliche Dienstleistung für 36,00 Euro unter der Domain AnwaltsDiskcounter.de zu liefern, sei irreführend und verstoße gegen das Sachlichkeitsgebot des § 43 BRAO.
Daß die Rechtsanwaltskammer tätig wird ist – erstens – notwendig: Denn ihr
… obliegt insbesondere, die Kammermitglieder in Fragen der Berufspflichten zu beraten und zu belehren, bei Streitigkeiten unter den Mitgliedern der Kammer und zwischen Kammermitgliedern und deren Auftraggebern zu vermitteln sowie die Erfüllung der den Kammermitgliedern obliegenden Pflichten zu überwachen.
Aber – zweitens – hier auch überflüssig. Wie schon die alte Berliner Weisheit „Was nichts kostet, taugt nichts.“ in diesem Zusammenhang zutreffend feststellt, wird sich die Frage, ob sich ein solches Aldi-Konzept am Markt der Dienstleister behaupten kann, über die Zeit von selbst beantworten.
Damit’s greifbarer wird: Für die Teilnahme an einem sechsstündigen Fortbildungsseminar (z.B. Nr: 12250-10) der AnwaltAkademie müßte der Discount-Anwalt knapp sieben Stunden abrechnen.
Das Gesetz der Woche
Der Art. 2 des Gesetzes zur Vermeidung kurzfristiger Marktengpässe bei flüssiger Biomasse ändert die Biosmassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung.
Hinweis gefunden beim @Kielanwalt.
Roller gehören verboten
Das jedenfalls meinen die Grünen nach einem Bericht in der Süddeutschen Zeitung.
Naja, nicht alle Roller, nur die mit einem Verbrennungsmotor. Diese hier:
Roller mit einem Elektroantrieb will die Ökopartei aber noch zulassen. Also solche mit Motoren, die mit der Energie betrieben werden, die z.B. aus Atomkraftkraftwerken stammen.
Nachdem man die Heizpilze in Kreuzberg schon verboten hat und nun die Roller dran sind, wird das schon noch klappen mit dem Klimawandel.
Der Wert einer Verteidigung
Christian Sagawe, Rechtsanwalt aus Hamburg, macht sich Gedanken über’s Honorar. Er weiß vor dem Hintergrund seiner langjährigen Erfahrung, daß es für Anwälte, Ärzte und Apotheker nicht einfach ist, mit den Mandanten und Patienten klarzukommen, wenn es um’s Geld geht. Denn alle drei Berufe bestreiten ihren Lebensunterhalt mit dem Elend anderer Leute. Das macht das Geldverdienen schwierig.
Auf der Mailingliste für Rechtsanwälte regt Sagawe nun (erneut) dazu an, über verschiedene Möglichkeiten bei der Gestaltung der Vergütung nachzudenken.
Anlaß dazu hat ihm die Broschüre mit dem Titel “The future of fees: Your route map to value gegeben, die von der Londoner Kanzlei “CMS Cameron McKenna” veröffentlicht wurde. Die britschen Kollegen diskutieren darin über alternative – und teils pfiffige – Vergütungsmodelle.
Für den Mandanten eines Strafverteidigers steht stets an zweiter Stelle die Frage nach den Kosten der Verteidigung. Es gibt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), in dem die gesetzlichen Gebühren (kompliziert) geregelt sind, die dem Verteidiger nach dem Willen der Berliner Parlamentarier zustehen. Diese Honorare reichen in vielen Fällen jedoch nicht aus, um die Leistungen des Anwalts angemessen zu vergüten.
Deswegen ist es nicht unüblich, wenn der Mandant mit seinem Verteidiger eben ein angemessenes Honorar frei vereinbart. So machen wir es in der Regel auch.
Die Festlegung der Höhe dieser Vergütung stellt die Aufgabe dar, die der Verteidiger mit seinem Mandanten gemeinsam zu lösen hat. Weit verbreitet ist dabei, daß der Verteidiger sagt, wo es langgeht.
Denkbar ist aber auch der umgekehrte Weg: Der Strafverteidiger fragt seinen Mandanten, was ihm die Verteidigung wert ist; der Mandant bestimmt also die Höhe der Vergütung und nicht der Verteidiger.
Eine Variante der Honorargestaltung, die auch in unserer Kanzlei seit Jahren gut funktioniert.
Formlos-Fristlos-Erfolgreich
Manchmal bewegt eine Dienstaufsichtsbeschwerde dann doch was.
Am 3.2.2010 hatte ich der Staatsanwaltschaft mitgeteilt, daß der gegen meinem Mandanten erhobene Vorwurf nicht zutrifft. Das meinte jedenfalls der Mandant. Deswegen hatte ich die Einstellung des Verfahrens angeregt. Keine Reaktion.
Am 26.3.2010 habe ich dann höflich um eine Sachstandsmitteilung gebeten:
Für eine kleine Rückmeldung, gern auch per Fax oder eMail, bedanke ich mich vorab.
Keine Reaktion.
Am 1.6.2010 habe ich an die Erledigung der Anregung und Anfrage erinnert und mitgeteilt:
Für den Eingang einer Sachstandsmitteilung habe ich mir nun den 16. Juni 2010 vorgemerkt und ich bitte höflich um Berücksichtigung.
Keine Reaktion.
Am 27.8.2010 habe ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde erhoben, dort noch einmal alle drei Schreiben hingeschickt und nebenbei bemerkt:
Einmal abgesehen davon, daß es mir gegenüber grob unhöflich ist, meine Schreiben schlicht zu ignorieren, verletzt diese nicht akzeptable Ignoranz auch die Rechte des Beschuldigten auf ein faires Verfahren.
Das hat dann gefruchtet.
Schade nur, daß der LOStA ernsthaft meint, ich hätte den Kostenantrag nicht ernst gemeint. Dabei hatte ich keinen „;-)“ darunter gesetzt.
Denkpause
I know that you believe you understand what you think I said. I am not sure you realize that what you heard ist not what I meant.
Quelle: 10 Jahre altes Foto eines Plakats, gefunden in der Schublade eines Unterstellschranks.
Voll integriert
Das sage mir einer nochmal, unsere Kreuzberger Türken wäre hier nicht integriert:
Nix Döner, Alta! Currywurst mit Pommes!