Monatsarchive: Oktober 2010

Biergericht

Es gibt eine Vielzahl von Gerichten, eine kleine Auswahl findet man in Art. 95 Abs. 1 GG.

Diese Art von Gerichten findet man allerdings nur in den Tourismushochburgen Südtirols:

Obwohl: An den Alkoholpegel mancher Verfahrensbeteiligter angepaßte Entscheidungen gibt es auch bei uns.

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Berlinerisch

Ich habe ihn sowieso so schlecht verstanden die ganze Zeit. Dieses Berlinerische ist ein bisschen schwer zu verstehen.

sagt eine Österreicherin (!) in ihrer Vernehmung.

Frechheit!

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Aufgehangene Kreditkarte

Es gibt Betrüger, vor deren Einfällen kann man den Hut ziehen. Dieser verhinderte Betrüger hier gehört sicherlich nicht dazu:

Sollte der Absender dieser eMail einmal ermittelt werden (was ich – aufgrund seines Auslandsaufenthaltes – nicht erwarte, müßte sein Verteidiger erwägen, ihn begutachten zu lassen: Der Verdacht einer krankhaften seelischen Störung, einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder auf Schwachsinn oder auf eine schwere andere seelische Abartigkeit liegt eigentlich auf der Hand.

Nebenbei:
Der Link in der eMail zeigt auf
www.karnevalstars.de/images/.news/Deutschland/authentication.php.

Und Firefox warnt:

Als Betrugsversuch gemeldete Webseite!

Ob die Domain-Inhaberin der Karnevalisten daran ihre Freude haben wird?

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Der Baum am 29.10.2010

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Verrat zugunsten der Angels

Ein Polizist soll den Rockerclub Hells Angels vor bevorstehenden Razzien gewarnt haben, liest man heute morgen in den Berliner Zeitungen.

Ausgerechnet an die berüchtigten Hells Angels Turkey soll der Mann mit türkischen Wurzeln regelmäßig bevorstehende Polizeiaktionen verraten haben. Der Beschuldigte ist noch nicht lange im Dienst und hat auch nicht in der Spezialeinheit zu Rockerkriminalität gearbeitet. Zugang zu den sensiblen Informationen hat er sich vermutlich über den Zentralcomputer verschafft.

berichtet der Tagesspiegel.

Es ist interessant zu beobachten, wie sich die Perspektive in Bezug auf den Verrat ändert. Den Verräter aus den „gegnerischen“ Reihen hofiert man; das U-Boot in der eigenen Truppe wird versenkt.

Danke an die Donnerkatze für den Hinweis.

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Die Homepage in der Ermittlungsakte

Der Mandant hatte das zweifelhafte Vergnügen, sich auf einer Polizeiwache den Fragen der Ermittler stellen zu müssen. Er konnte auf eine frühere Erfahrung zurückgreifen und wußte daher, daß es besser war, nur die Fragen nach seiner Person zu beantworten und ansonsten keine Angaben zur Sache zu machen.

Und er teilte dem Beamten mit, daß er schon einen Verteidiger habe. Allerdings hatte er nur dessen Nachnamen und den Kanzleisitz „Berlin“ in Erinnerung. Der Polizist machte Nägel mit Köpfen, setzte sich an seinen Computer, googlete ein wenig und wurde fündig.

Hier nun das Resultat der Recherche – der klassische Ausdruck des Internets:

So sieht unsere Website in einer Ermittlungsakte aus.

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Falsches Gefühl


Richter K. hatte ein Gefühl in Bezug auf seine Befangenheit. Dieses Gefühl war – wie berichtet – nicht nur überflüssig, sondern auch noch falsch.

Auf mein Ablehnungsgesuch reagierte das Amtsgericht nun mit einem Beschluß:

wird der Richter am Amtsgericht K. auf Antrag des Betroffenen, gestellt durch seinen Verteidiger am 23. September 2010 von der weiteren Mitwirkung an dem Verfahren gegen den Betroffenen entbunden.

Aus den Gründen:

Es ist nicht erforderlich, dass der Richter tatsächlich parteiisch oder befangen ist; auch kommt es nicht darauf an, ob er sich selbst für befangen hält. Misstrauen in die Unparteilichkeit des Richters ist immer dann gerechtfertjgt, wenn der Ablehnende bei verständiger Würdigung des ihm bekannten Sachverhalts Grund zu der Annahme hat, dass der abgelehnte Richter ihm gegenüber eine innere Haltung eingenommen hat, die seine Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit störend beeinflussen kann.

Mein Uralttextbaustein aus dem Jahr 1967 unterscheidet sich also inhaltlich kaum von dem aktuellen Textbaustein, den das Gericht verwendet. Soweit die Allgemeinplätze. Doch nun zu Richter K. im Besonderen:

Zwar ist allgemein anerkannt, dass Differenzen, die das -wie hier streitige- Verhandeln mit sich bringen kann, nur bei schwerwiegenden Spannungen geeignet sind, die Besorgnis der Befangenheit zu begründen, zumal auch eine etwaig ablehnenden Haltung auch gegenüber dem Betroffenen in Erscheinung getreten sein muss.

Doch ist ein für eine Ablehnung hinreichender Grund dann gegeben, wenn sich das prozessuale Vorgehen des Richters so sehr von dem normalerweise geübten Verhaltensweise entfernt, dass sich für die dadurch betroffene Partei der Eindruck einer sachwidrigen, auf Voreingenommenheit beruhenden Benachteiligung aufdrängt.

Bei einer Gesamtbetrachtung aller aufgeführten Umstände, kann sich auch einem vernünftigen Betroffenen unter der gebotenen objektiven Betrachtungsweise der Schluss aufdrängen, der abgelehnte Richter werde in der Sache nicht mit der gebotenen Unvoreingenommenheit und Unparteilichkeit entscheiden.

Übersetzt heißt das: Das Verhalten dieses Richter K. weicht so sehr von dem zu erwartenden Verhalten eines kompetenten Richters ab, daß es eigentlich keine Alternative für einen Ausschluß gibt.

Ich bin mir sicher, daß Richter K. ganz oben auf dem Treppchen steht, im Rennen um die Meisterschaft des meist-befangenen Richters.

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Das Bier vom Rechtsreferendar

„Die eigentliche Idee kam mir, als ich im Bett lag.“

zitiert der Tagesspiegel den Herr Ref. Iur. Sebastian Jacob. Bier trinken für den Regenwald war nicht sein Ding. Neukölln hat nach Ansicht des Trinkers angehenden Voll-Juristen das Bier nötiger als der Wald in Dzanga Sangha.

Quartiermeister

Deswegen verkauft Herr Jacob nun das Sozialbier „Quartiermeister“ und von jedem Kasten gehen drei Euro an soziale Projekte in Neukölln.

Gute Idee. Prost!

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Freibrief für Ausländer

Die deutschen Ermittlungsbehörden kapitulieren, sobald ein (mutmaßlicher) Straftäter vom Ausland aus agiert.

Giese und sein Vater, mit dem er gemeinsam eine Kanzlei führt, sind vielmehr selbst die größten Opfer eines Identitätsdiebstahls. Ihre Internetadresse rechtsanwalt-giese.de wurde für die Spam-Mail nahezu passgenau als rechtsanwalt-giese.info beziehungsweise ra-giese.info kopiert und fortan als Mailserver für zehntausende Betrugsmails benutzt. Geht man der Registrierung dieser ansonsten inaktiven Adressen nach, landet man bei einem russischen Server und einem Mihail S. Larimov als Betreiber der Seite. Geschäftsadresse: Moskau

[…]

Natürlich ermitteln auch wir wegen Betrugs gegen unbekannt“, sagt Claudia Krauth, Sprecherin der über das „frei erfundene“ Aktenzeichen in dem Schreiben ebenfalls betroffenen Staatsanwaltschaft Stuttgart. „Dass wir jemanden finden, den wir tatsächlich belangen können, ist etwas anderes.“

Tolle Wurst. Man muß sich also nur soweit von dem Schreibtischstuhl eines deutschen Staatsanwalts aufhalten, daß er aufstehen müßte. Werde ich mir merken …

Quelle: Tagesspiegel

Danke an HU für den Hinweis.

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JVA für Querdenker?

Nicht jeder, der querdenkt, kommt in den Knast. Versprochen.

Foto: Rechtsanwalt Tobias Glienke

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