Monatsarchive: Oktober 2010

Staatsanwaltliche Öffentlichkeitsarbeit

Nach meiner Auffassung hat die staatsanwaltliche Öffentlichkeitsarbeit in Ermittlungsverfahren keine bzw. nur ganz unzureichende Rechtsgrundlagen. Das Ermittlungsverfahren ist nach dem Konzept unseres Strafprozesses nicht-öffentlich. Die per Richtlinien (etwa Nr. 4a und Nr. 23 RiStBV) gegebenen Regelungen sind nur Verwaltungsvorschriften und werden im Einzelfall offenbar auch nicht hinreichend beachtet.

berichtet Prof. Dr. Henning Ernst Müller im beck-blog über eine Tagung zum Thema „Medien und Kriminalität“, die an der Deutschen Richter Akademie in Trier in der vergangenen Woche stattfand.

Ein Problembewußtsein scheint grundsätzlich vorhanden zu sein.

Aber es gibt eben auch Staatsanwälte, die keine Probleme haben, Details aus einem Ermittlungsverfahren auszuplaudern. Gerd Neuber, Staatsanwalt aus Darmstadt, scheint einer von der Sorte zu sein, die den Wert eines Persönlichkeitsrechts noch nicht so richtig begriffen hat.

Gert Neuber ist derjenige Staatsanwalt, der die HIV-Infektion einer inhaftierten Tatverdächtigen an die Medien verraten (sic!) hat.

Vor diesem Hintergrund fordert Prof. Müller eine klare gesetzliche Regelung der Kompetenzen der Staatsanwaltschaften, was die Information der Öffentlichkeit angeht.

Dem möchte ich mich anschließen – denn ohne klare Regeln, am besten gleich mit Sanktionsandrohung, bekommt man solche Plaudertaschen bei der Staatsanwaltschaft wie Gerd Neuber nicht zum Schweigen.

Ergänzung:
So sieht das in der Praxis der Hamburger Polizei aus.

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Gefühle eines Richters

Richter K. nimmt Stellung zu einem Ablehnungsgesuch (vulgo: Befangenheitsantrag):

Ich fühle mich nicht befangen.

Ob Richter K. das nun in einer Stellungnahme formuliert oder seinem Frisör (alternativ: einer Parkuhr) erzählt, hat eigentlich genau dieselbe Relevanz.

Denn:

Es kann dahingestellt bleiben, ob der abgelehnte Richter im Grunde tatsächlich befangen ist. Die Befangenheit ist ein Zustand eines Richters, der seine vollkommen gerechte, von jeder falschen Rücksicht freie Einstellung zur Sache, seine Neutralität und Distanz gegenüber allen Verfahrensbeteiligten beeinträchtigen kann (BVerfGE 21, 146 = NJW 1967, 1123). Ein solcher Zustand kann in der Regel – wie auch vorliegend – nicht mit hinreichender Sicherheit bewiesen werden.

Daher ist die Ablehnung schon begründet, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Mißtrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters zu rechtfertigen. Es ist also nicht erforderlich, daß der Richter in der Tat parteilich oder befangen ist. Ob der abgelehnte Richter sich selbst für unbefangen hält oder er für Zweifel an seiner Unbefangenheit Verständnis aufbringt, ist deshalb ebenso bedeutungslos (BVerfGE a.a.O.; BVerfGE 32, 288 (290) ).

So lautet unser Textbaustein, den ich vor mehr als zehn Jahren von dem verehrten Kollegen Gerhard Jungfer abgeschrieben habe. Es ist aber nicht jedem gegeben, uralte Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu verstehen.

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Schwarzes Bildgirl

Sie hat schon lange keine Hemmungen mehr: Bild-Gerichtsreporterin Alice (67) aus Köln läßt alles mit sich machen.

Quelle: Titanic

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Sensibler Rassist

„Der Kern des Problems ist der faschistische Islam, die kranke Ideologie von Allah und Mohammed, die niedergelegt ist im islamistischen ,Mein Kampf‘, dem Koran.“

Das ist das Statement eines Rassisten.

„Es wird gesagt, dass Sie Aussagen in den Medien machen, aber hinterher einer Diskussion aus dem Weg gehe. Es sieht so aus, dass Sie das auch heute wieder tun.“

Und das die Feststellung seines Richters.

Der Rassist ist etwas empfindlich und fühlt sich einem befangenen und parteilichen Richter ausgesetzt.

Zitate aus einem Artikel von Gunda Schwantje in der taz

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Post vom Mandanten

Wie wärs du hirnverbrannter VollHirnie? Du hättest alles einfach verhindern können. Du raubst mir aber lieber mein Leben. Du zeigst permanent deine Übergalaktische Borniertheit und begreifst nicht die Auswirkungen die dadurch auf mich zukommen. Leck mich am Arsch Mann. Ich bin dich so leid. Ich kenne keinen Juristen der es schaffen wird diese Existenz zu überleben. Für gute Menschen wie mich geht es allerdings weiter. Nicht für schwerkriminelle Arschlöcher die mir mein Leben verderben wollen und dank Arschlöchern wie dir auch sehr erfolgreich damit sind!

Aufmerksame Leser dieses Blogs werden diesen Mandanten „kennen“. Es ist mir immer wieder eine Freude, seine eMails zu lesen. Auch in den nächsten Jahren noch …

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Statt Sicherungsverwahrung

Man hat ihn aus der SV entlassen müssen. Nun wohnt er im Kiez:

Und alle Nachbarn wissen Bescheid …

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Frech kommt …

… erst in den Knast, dann vor den Strafrichter.

Den Einbruch gab er zu. „Eigentlich wollte ich ein Zimmer durcheinanderbringen“, sagte der 28-Jährige. Der Safe habe ihn dann aber gelockt. Er rief übers Haustelefon die Rezeption und klagte, er habe den Tresor-Code vergessen. Ein Hotel-Techniker half, der Italiener gab Trinkgeld und fand laut Anklage im Tresor 350 Euro, Pässe und einen Laptop. Das Geld nahm er, neben den Rest legte er einen Zettel: „Fuck you“.

berichtet der Tagesspiegel.

Ich möchte nicht in der Haut des Hotel-Technikers stecken.

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Trotz Burkaverbot

Ein Demonstration zweier Studentinnen gegen das in Frankreich umstrittene Burka-Verbot.

Die Studentinnen mit ein paar fröhlichen Müllmännern:

Ich weiß nicht, was passieren würde, wenn die beiden an einem Dienstag oder Freitag derart gekleidet über den „Türkenmarkt“ am Maybachufer spazieren gingen.

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Wilde Anwältinnen

Grüße nach Koblenz! ;-)

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Vermummung

Pudel

Namensschilder für Polizeibeamte?


     

 

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