Monatsarchive: November 2010

Asche auf mein Haupt

Aus einem Urteil des Berliner Anwaltsgerichts:

Der Auffassung des Rechtsanwalts kann auch deshalb nicht gefolgt werden, weil diese nicht der ständigen Rechtsprechung des Anwaltsgerichts Berlin entspricht.

Ich bitte vielmals um Entschuldigung, daß ich mir – offenbar in einem Anflug von Größenwahn – erlaubt habe, eine andere Ansicht zu vertreten als das ehrenwerte Berliner Anwaltsgerichts.

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Der Baum am 05.11.2010

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Papierstau

Ich hatte der Staatsanwaltschaft einer Mittelstadt in Süddeutschland einen Zweizeiler geschickt. Unser Faxprotokoll notierte ein „Alles-bestens-gerne-wieder“; soweit – so gut.

Heute erhalten wir ein Rückfax:

Ist das nicht süß?

Aber immerhin: Man hat festgestellt, daß da was hätte ankommen müssen.

Nebenbei: Das Rückfax ging an unsere (alte) Telefon(!)-Nummer, trotzdem erreichte uns die Meldung. Vielleicht deswegen, weil wie seit vielen Jahren schon kein Papierfax mehr nutzen? Könnte man in Süddeutschland auch mal drüber nachdenken.

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Nazis bei der GEZ?

Eine 54-jährige Ulmerin wurde wegen dem Zeigen verfassungsfeindlicher Zeichen zu einer Geldstrafe verurteilt. Sie hatte ihm Rahmen ihrer Tätigkeit für die GEZ einen Gastwirt in Munderkingen (Raum Ulm) beleidigt und ihm den Hitlergruß gezeigt.

Quelle: Claudia Krieg in der taz

So eine Gebühreneinzugszentrale kann sich die Mitarbeiter ja schließlich nicht aussuchen. Bestimmt nur ein bedauerlicher Einzelfall.

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Sinnentleerte Inanspruchnahme des Bundesverfassungsgerichts

Aus der Begründung eines Zurückweisungsbescheids des Bundesverfassungsgerichts vom 29.06.2010:

Die völlig ausufernde Verfassungsbeschwerde genügt in weiten Teilen offensichtlich nicht den Anforderungen an eine substantiierte Begründung. Den enormen Umfang der Beschwerdeschrift – einschließlich ergänzender Schriftsätze von mehr als 330 Seiten – haben die Bevollmächtigten der Beschwerdeführerin unter anderem durch umfangreiche, sachlich durch nichts gerechtfertigte Wiederholungen mutwillig herbeigeführt. Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, dass es durch eine derart sinnentleerte Inanspruchnahme seiner Arbeitskapazität bei der Erfüllung seiner Aufgaben behindert wird und dadurch anderen Rechtsuchenden den ihnen zukommenden Grundrechtsschutz nur verzögert gewähren kann.

Nein, das war kein Oberstudienrat oder Rechtsanwalt, der sich über ein Parkverbotsknöllchen geärgert hat. Es war die Telekom, die sich gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf wehren wollte.

Quelle: teltarif

Danke an Marc Kessler für den Hinweis.

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Strafanzeige gegen Richter K

Das Verhalten und die Behauptungen des Richters K. in seinem dienstlichen Stellungnahmen und Beschlüssen hat der Berliner Kollege H***macher am 29.10.2010 zum Anlaß genommen, Strafanzeige gegen den Richter zu erstatten. Damit reagiert der Kollege auch auf die haltlosen Unterstellungen des Richters, die in seiner dienstlichen Äußerung zu meinem Ablehnungsgesuch enthalten sind.

Auszüge aus den Schreiben von Richter K sind in dem Beschluß des Amtsgerichts vom 05.10.2010 nachzulesen, den ich hier veröffentlicht und kommentiert hatte.

Es bleibt abzuwarten, wer denn demnächst „in gebückter Haltung herumschleicht, um einen Blick auf Aktendeckel zu erhaschen„.

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Aber im Internet steht das anders

Der Anrufer hatte ein strafrechtliches Problem; er brauche einen kompetenten Verteidiger und es ginge um folgenden Sachverhalt:

[Weitschweifende Darstellung, beginnend bei der Ursache für den Tod von Ötzi, der Gletschermumie.]

Wie denn das wäre, fragte der Anrufer. Ich erklärte ihm mit einfachen Worten die eigentlich recht einfache, aber für ihn wenig erfreuliche Rechtslage. Der Anrufer unterbrach mich und meinte mit Nachdruck, daß das im Internet aber anders stehe. Danach sei es nämlich so:

[Weitschweifende Darstellung eines Threats aus einem mir nicht bekannten Internetforum.]

Ich habe dem Anrufer dann geraten, er möge sich besser vom Internet verteidigen lassen; ich sei nicht der richtige Verteidiger für ihn.

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