Monatsarchive: Dezember 2010

Natürlich

Am Mittwochmittag war in einer S-Bahn ein Obdachloser tot gefunden worden, identifiziert ist er noch nicht. Er soll eines natürlichen Todes gestorben sein, hieß es bei der Polizei.

berichtet der Tagesspiegel.

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Neues aus Neukölln

Irgendwie tut einem der Kleine da unten ja Leid.

Foto: HU

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Die Nachnamen der Woche

Strafrichter urteilen nicht nur in Strafsachen, sondern auch in Ordnungswidrigkeitsverfahren. Gegenstand eines solchen Verfahrens ein Bußgeldbescheid. Der Betroffene wehrt sich dann gegen das verhängte Bußgeld.

Ein solcher Betroffener freut sich sicher über den Namen des Richters: Bußjäger.

Ein anderer Richter ist nicht in einer Schwurgerichtskammer tätig, die über Mord und Totschlag richtet. Herr Dr. Todt ist auch nur ein kleiner Strafrichter. Für manche Ladendiebe aber auch kein Grund zur Freude.

Also, ich hätte mir in beiden Fällen vielleicht jeweils einen anderen Job ausgesucht. 8-)

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Tips für das Leben im Knast …

… liefert die neue Zeitschrift Poor Men’s Health (ab 1:05):

Unser Zeitschriftenagebot, für jeden ist etwas dabei.

Lesehinweis gefunden bei Burschel>.

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Justizamtmann geohrfeigt

Kostenbeamte sind die Folterknechte der Justiz, wenn es um die Gebühren des Pflichtverteidigers geht. Die Halbgötter in Schwarz entscheiden oft schlicht aus dem Bauch heraus, ohne auch nur einen Gedanken an Sinn und Zweck der Tätigkeit eines Verteidigers verschwenden. Rotstift und gut is‘, scheint viel zu oft das Motto zu sein.

Gegen hirnlose Entscheidungen steht dem Verteidiger natürlich ein Rechtsmittel zur Verfügung, hier die „Erinnerung“. Zu der Unterbezahlung für die eigentliche Verteidigung addiert sich dann noch der arbeitsintensive Kampf um das Kleingeld. In vielen Fällen gewinnt der Verteidiger diesen Kampf, die Mühen dafür bekommt er allerdings nicht erstattet. Deswegen pfeift ein Verteidiger oft auf das Geld und zieht seine Konsequenzen an anderer Stelle. Ob das der Rechtspflege dann nützt, steht auf einem anderen Blatt.

Anlaß für diesen (für einen strafrechtlichen Laien etwas schwierigen) Beitrag ist eine Kostenentscheidung des Amtsgerichts, die (für den Kundigen zwischen den Zeilen deutlich erkennbar) einem Justizamtmann um die Ohren gehauen wurde.

Ich hatte den Mandanten auch in einem Haftprüfungstermin verteidigt. In solchen Terminen wird viel erörtert, aber wenig protokolliert. Insbesondere dann, wenn die Haftprüfung (nach Anklageerhebung) bei dem Richter stattfindet, der auch in der Hauptsache zu entscheiden haben wird.

Ich habe den Antrag auf eine Entscheidung zurückgenommen, nachdem ich an anderer Stelle das Verteidigungsziel erreicht hatte, nämlich die Durchführung der Hauptverhandlung direkt im Anschluß an den Haftprüfungstermin. So sieht das dann aus im Sitzungsprotokoll:

Dem Termin sind bereits einige, teils mühsame Gespräche mit Richter und Staatsanwalt voraus gegangen.

Am Ende der Instanz habe ich die Verteidigung im Haftprüfungstermin auch vergütet verlangt. Der Justizamtmann schrieb mir lapidar:

Eine gesonderte Gebühr nach Nr. 4103 W RVG kann hier nicht beansprucht werden, da im Haftprüfungstermin vom 28.01.2009 nicht über die Fortdauer der Haft verhandelt wurde.

und demonstriert damit seine schiere Ahnungslosigkeit von seiner eigenen Tätigkeit. Es folgte diesmal das Rechtsmittel und dann die Entscheidung des Gerichts:

Die Erinnerung ist zulässig und begründet. Es ist der typische Sinn eines Haftprüfungstermins, die Haftfrage zu erörtern (und ggf., soweit keine Rücknahme des Haftprüfungsantrages erfolgt, zu entscheiden). Wenn anlässlich der Haftprüfung auch noch andere – zumal verfahrensfördernde – Erörterungen stattfinden, ändert dies an der Entstehung des Gebührenanspruchs nichts.

Ich war versucht, diese Entscheidung mit einer Dienst-/Fach-Aufsichtsbeschwerde an irgendeinen Oberamtsmann zu schicken und zu beantragen, die Kosten für diese sinnlose Ehrenrunde dem Justizamtmann vom Gehalt abzuziehen. Nur auf einem solchen Wege bestünde die reelle Chance, daß sich solcher Blödsinn nicht ständig wiederholt.

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Der ganz normale Wahnsinn

Wahnsinn Nr. 1

Wahnsinn Nr. 2

Was für ein hirnbranntes Volk sind die Juristen doch …

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Der Baum am 28.12.2010

Schneeflöckchen …

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Bioethanol im Motorradtank

Nachdem 2009 die Beimischung von Biodiesel zum Dieselkraftstoff erhöht wurde, soll nun der Biokraftstoffanteil beim Benzin erhöht werden. Ab Anfang 2011 werden daher an Tankstellen in Deutschland auch Benzinsorten mit bis zu 10 % Bioethanol angeboten. Diese neuen Kraftstoffe werden mit E10 bezeichnet. „E“ steht für Ethanol, die Zahl „10“ für 10 %. Bisher betrug der Bioethanolanteil im Benzin bis zu 5 %.

Die DAT hat eine Broschüre herausgegeben, in der die Fahrzeug-Modelle gelistet sind, die den Öko-Sprit vertragen.

Bemerkenswert: Die Liste der Motorräder beginnt nicht mit „A“ wie Noale; auch unter „D“ sucht man vergebens eine bekannte Motorradmarke aus Bologna. Aber Italiener bauen ja auch keine Bio-Moppeds, sondern Krafträder.

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Kranker Rechtsanwalt

Das Amtsgericht schickt mir eine Abladung. Am 21.12.2010. Der Termin am 25.01.2011 wurde aufgehoben.

Ich werde gleich mal nachfragen, ob in Eberswalde schon bekannt ist, woran ich erkrankt sein werde. Dann könnte ich ja schon vorsorglich ein paar Medikamente einkaufen …

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Sieht so eine Mörderin aus?

Die Berliner Journalistin Barbara Keller stellt in ausgewählten Gerichtsreportagen beeindruckende Fälle vor, die zwischen 2004 und 2009 am Moabiter Kriminalgericht verhandelt wurden.

Sie sind tragisch, sie sind komisch, lächerlich, lapidar oder ganz und gar böse und gemein: die Frauen und ihre kriminellen Geschichten. Von der pflichtvergessenen Mutter und notorischen Diebin zur uneinsichtigen Sexualstraftäterin. Über den Auftragsmord zum Justizirrtum und zurück – eine Klaviatur, die die kriminellen Damen virtuos beherrschen.

Barbara Keller beschreibt unter anderem auch den Fall der Monika de Montgazon:

Die 22. Große Strafkammer des Landgerichts Berlin verurteilte die Arzthelferin wegen Mordes an ihrem eigenen Vater. Lebenslang – die besondere Schwere der Schuld wurde festgestellt.

Ein Jahr später hob der Bundesgerichtshof das Urteil auf; er stellt „eklatante“ Mängel an dem Urteil fest. Es dauerte noch weitere zwei Monate, bis die Verurteilte aus der U-Haft entlassen wurde, nach 888 Tagen. Drei Jahre nach der ersten Verurteilung erfolgte der Freispruch durch die 29. Große Strafkammer. Ein schauerlicher Prozeßbericht.

Und – nicht allein wegen dieses einen Falles – ein höchst lesenswertes Buch.

Update:
Hier gibt es einen Fernsehbericht über Barbara Keller und ihr Buch.

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