3 Euro 18 Cent

Es gibt Anklagen, da muß ich mir richtig heftig auf die Zunge beißen, um nicht doch noch mal irgendwann die Frage zu stellen: Habt Ihr eigentlich nichts Besseres zu tun?

Der Mandant ist psychisch krank, es ist ein Fall der notwendigen Verteidigung (§ 140 II StPO). Ich werde meine Bestellung zum Pflichtverteidiger beantragen.

Dieser Beitrag wurde unter Staatsanwaltschaft veröffentlicht.

25 Antworten auf 3 Euro 18 Cent

  1. 1
    Traudel says:

    Vermutlich soll auch noch eine Freiheitsstrafe in Betracht gezogen werden (wobei es oberlandesgerichtliche Rechtsprechung gibt, daß dies bei solchen Beträgen selbst im Falle hartnäckigster Wiederholungstäter gegen den Grundsatz des schuldangemessenen Strafens verstößt).

  2. 2

    Deine nicht gestellte Frage ist ja noch höflich ausgedrückt. Ich müsste mir noch ganz andere Ausdrücke verkneifen.

  3. 3
    Referendar says:

    Ich vermute mal, dass der beigefügte Registerauszug nicht ganz blütenweiß sein wird.

  4. 4
    Lord says:

    1 Monat ohne Bewährung wegen §20. Er nimmt doch Medikamente, oder? Sonst §63….

  5. 5
    peter says:

    Vermute Sie werden Mundraub vortragen?

  6. 6
    Leser says:

    So ganz kunstgerecht ist die Anklage och net, wenn meine nebulösen Erinnerungen an dieses Themengebiet mich nicht täuschen:
    – Der konkrete Anklagesatz (hieß das so…?) ist lediglich eine Paraphrasierung des abstrakten („entwendete“ statt „eignete sich zu“). Wurden die Süßewaren mitgenommen? Gegessen? Wieso war die Tat bereits vollendet? Nichts genaues weiß man nicht.
    – Vorsatz und Zueignungsabsicht sind nicht vorgetragen.
    – Fremdheit der Sache ist nicht vorgetragen.

  7. 7
    ra kuemmerle says:

    Ich hatte mal eine Anklage vorliegen, in der dem Angeklagten vorgeworfen wurde mit seinen „verschmutzten Händen“ aus einer SB-Auslage eine (!) Olive entnommen und diese gegessen zu haben. Die restlichen Oliven – Wert 50 EUR – mussten entsorgt werden.

  8. 8
    Friedheln says:

    Was würden Sie vorschlagen – warten, bis sich so viel angesammelt hat, dass es für zwei Jahre Bau ohne Bewährung reicht (schuldunfähig ist der junge Mann ja offenbar nicht)?

    Es ist doch gerade positiv, dass der Staat nicht so lange wartet, bis es sich „rentiert“, sondern den Leuten beizeiten einen Schuss vor den Bug gibt, auch wenn es teuer ist.

  9. 9
    Johannes says:

    Den StA kostet das kaum Zeit.

    Das sind drei Kreuze auf einem Formular.

    Den Rest macht der Computer und die Geschäftsstelle.

    Und wie schon gesagt wurde, hier wird das ZNK oder BZR eine deutliche Sprache sprechen. Ansonsten hätte das der StA schon eingestellt. Keine Sorge, auch die binden sich keine Arbeit ans Bein, wenn es nicht sein muss.

  10. 10
    Jonas O. says:

    Also ich kann Johannes hier nur zustimmten. Zum einen bedeutet die Anklage für die StA wirklich keine Arbeit, zum anderen werden wohl zahlreiche (einschlägige) Voreintragungen im BZR zu finden sein.

    Ich kann es nur nicht nachvollziehen, dass für so eine Sache wieder der Steuerzahler eine Pflichtverteidigung bezahlen soll. Das regt mich viel mehr auf!

  11. 11
    Lurker says:

    @Jonas:

    Sie gehen selbstverständlich davon aus, daß der Staatsanwalt keine Fehler macht, regen sich aber darüber auf, daß jemand, der sich selbst nicht verteidigen kann, einen Pflichtverteidiger bekommt? Oha… bei diesen Geistesgaben kann es mit dem „Steuer zahlen“ bei Ihnen auch nicht sehr weit her sein.

  12. 12
    knilch says:

    So, Sie werden „Emily“ also vertreten? Ich dachte, nachdem Kaiser’s Desaster wäre Schluss ;-)

    @peter Soweit mir bekannt, gibt es „Mundraub“ seit Mitte der 70er Jahre nicht mehr. Oder irre ich?

  13. 13

    Ich vermisse den Satz: „Strafantrag wurde gestellt“.

    Würde Schill noch richten statt koksen, wären 30 Monate locker drin.

  14. 14
    Nort says:

    Furchtbar!

  15. 15
    Andreas Kohn says:

    Meine 2 Spitzenreiter:
    eine Tafels Schokolade bei plus (49 Pfennig) und ein getrockneter Stängel einer Marihuana-pflanze (ohne Blätter).

    Von den regelmäßiegn Erschleichen von Leistunge wegen schwarzfahren mit dem Bus Verurteilungen rede ich gar nicht mehr.

  16. 16
    RA JM says:

    Zu derartiger Ressourcenverschwendung passt doch schön diese Meldung im Tagesspiegel:

    Am Berliner Landgericht sind derzeit 30 Stellen unbesetzt. Die Kapazität für mehr als 5400 Zivilprozesse fehlt, Strafverfahren werden aufgeschoben.

    Noch Fragen? :-(

  17. 17
    RA JM says:

    Sorry, Carsten, könntest Du bitte das fehlende a-Tag setzen? ;-)


      Done! crh
  18. 18
    Ute says:

    Ich empfehle dazu die erhellenden Ausführungen von Erich Schöndorf in: Strafjustiz auf Abwegen – Ein Staatsanwalt zieht Bilanz, Fachhochschulverlag, Frankfurt 2001, Seite 63 ff. („Wen bestrafen wir?).

  19. 19
    Ein Staatsanwalt says:

    Haben Sie Gegenvorschläge? Einfach keine Straftaten mehr verfolgen? Und Ihrem Mandanten damit den Freibrief fürs folgenlose Klauen geben?

  20. 20
    luDa says:

    … am BGH oder am OLG FFM ist auch noch ein Schokohase abhanden gekommen
    (Pressemitteilung BGH Nr. 150/10: „Denn der in der Verhandlung vor dem Oberlandesgericht überreichte Riegelein-Hase befand sich nicht mehr bei den zum BGH gelangten Akten; auch eine Nachforschung beim Oberlandesgericht war erfolglos geblieben“), es gibt viel zu ermitteln …

  21. 21
    Kollege says:

    Vielleicht sollte sich die zuständige Amts- oder Staatsanwaltschaft auch in die Ermittlungen nach dem Verbleib des Riegelein-Hasen einschalten. Da könnte dann u.U. auch Anklage erhoben werden.

  22. 22
    knilch says:

    Ist -egal in welcher Höhe- das nicht noch immer Diebstahl?
    Ich möchte hier nicht die aufgeführte Summe streiten, aber einem jedem Arbeitgeber stößt dies bitter auf, oder?

  23. 23
    Pressepfarrerin says:

    @ Knilch und Staatsanwalt:

    Natürlich bleibt ein Diebstahl ein Diebstahl, andererseits habe ich selbst lange genug in einem sozialen Brennpunkt gelebt und gearbeitet, um zu wissen, dass man damit auch anders umgehen kann.

    Denn erfahrungsgemäß ist der Radius der meisten Menschen, insbesondere wenn sie (psychisch) krank sind, nicht sehr groß, sodass man sie in ihrem Umfeld kennt.

    Ich erinnere mich z.B. an die verarmte, schon etwas verwirrte Rentnerin, bei der die Kassiererin im Supermarkt grundsätzlich resolut, aber herzlich in die Einkaufstasche griff, um zu gucken, ob da nicht „etwas vergessen“ oder „versehentlich zuviel“ eingepackt wurde.

    Oder die vergeblich therapierte Alkifrau, die in ihren „Phasen“ immer die Flachmänner beim Bäcker klaute. Da wurde auch nicht die Polizei gerufen, sondern der Ehemann beim nächsten Brotkauf angesprochen, weil seine Frau „noch etwas zu bezahlen“ hätte.

    Jetzt kann man natürlich sagen, dass das so nicht geht, Recht, Ordnung, Therapie und Sozialarbeiter…

    Aber manchmal funktioniert das eben nicht. Und ein wenig Barmherzigkeit, bei der der Kunde selbst dann König ist, wenn man einen Bettler vor sich sieht, wäre doch auch mal einen Versuch wert.

  24. 24
    knilch says:

    @ Pressepfarrerin

    Ich habe versucht mich auf die „Gegenseite“ zu begeben.
    Und nach Aktenlage ist und könnte ein Diebstahl ein ebensolcher bleiben.
    Im Zweifelsfall kommt es auf die Argumentation und eines gewissen Willen des Verteidigers an.
    Wenn ich mich nun vollständig auf die Gegenseite begeben würde, bläst mir ein starker Gegenwind entgegen. So entnehme ich es der Überschrift.

  25. 25
    opatios says:

    Bei einem derart geringen Wert der gestohlenen Ware spricht eigentlich einiges für eine Einstellung des Verfahrens. Aber ich bin natürlich juristischer Laie und habe daher keinen blassen Schimmer, warum ausgerechner *dieser* Fall dringendst verhandelt werden muss. (Die Zeit, die das braucht, könnten m.E. sowohl Richter als auch Staatsanwaltschaft besser mit Verfahren verbringen, denen ein ungleich größeres öffentliches Interesse zukäme)