Abzock-Qualität?

Es gibt eine Menge Möglichkeiten, ohne Arbeit an das Geld anderer Leute zu kommen. Die meisten dieser Möglichkeiten sind strafbar, einige wenige bewegen sich im grauen Bereich und noch viel weniger sind legal.

Eine Möglichkeit hat sich die Berliner Volksbank ausgedacht. Da gibt es nämlich eine Kundin, die hat seit reichlich Jahren dort ein Girokonto. Ein kostenloses sogar, weil die monatlichen Zahlungseingänge im satten vierstelligen Bereich liegen. So weit, so zufriedenstellend.

Bei der Durchsicht ihrer Kontoauszüge fiel der Kundin Anfang diesen Jahres auf, daß die Berliner Volksbank plötzlich, ohne Vorankündigung und ohne Erläuterung ein Kontoführungsentgeld in Höhe von 5,00 Euro von ihrem Guthaben abgezogen hatte. Ein Blick in die Geschäftsbedingungen der Bank führte ebenfalls nicht dazu, diesen unkommentierten Griff ins Konto zu erklären.

Deswegen schrieb die Kundin an die Bank und bat um eine Erläuterung. Das war am 5. Februar. Statt sich die Sache anzuschauen und der Kundin zu erklären, warum man ihr nun die 5 Euro berechnet, schickt das Qualitätsmanagement der Kundin am 8. Februar einen Brief:


Seitdem schweigen die Qualitätsmanger der Berliner Volksbank.

Die Kundin bat mich, die Sache zu übernehmen, und der Bank auch einen Brief zu schreiben. Das habe ich hiermit nun getan.

Ich frage mich aber jetzt noch: In welche Kategorie der Abzocke gehört das Verhalten der Bank: Strafbar? Grau? Erlaubt?

Dieser Beitrag wurde unter Allgemeines (Kanzlei) veröffentlicht.

16 Antworten auf Abzock-Qualität?

  1. 1
    Jemand says:

    Ist es nicht im Hinblick auf den Datenschutz bedenklich, Namen und Durchwahl der Sachbearbeiterin zu veröffentlichen?

    Das Schreiben selbst zu veröffentlichen, könnte im Hinblick auf das UrhR etwas problematisch sein, aber hier wird man wohl keine Schöpfungshöhe bejahen können…

      Besten Dank für den Hinweis, das hatte ich doch glatt übersehen. crh
  2. 2
    Don says:

    Das gleiche Spiel treiben manche süddeutsche Sparkassen bei ehemals kostenlosen Konten auch ohne Benachrichtigung. Ich kenne ältere Kunden, die sich nicht beschweren und einfach zahlen, weil sie das gefühlte „Vertrauensverhältnis“ zu „ihrer Sparkasse“ unter keinen Umständen belasten wollen.

  3. 3

    […] Beitrag des Kollegen Hoenig erinnert mich an alte Zeiten. Jetzt wo sich meine Dresdner Zeit endgültig dem […]

  4. 4
    mog0 says:

    Naja,
    bei den Zahlungseingängen hätte ich nicht um Erklärung gebeten.

    Ich hätte +/- höflich darauf hingewiesen, dass ich ruckzuck bei einer anderen Bank bin, wenn sich das nicht asap ändert.

  5. 5
    Johannes says:

    asap? sofort!

  6. 6
    Ö-Buff says:

    Wenn ich Ihnen 5 Euro aus der Tasche nehme, ohne vorher zu fragen und eine positive Antwort abzuwarten, ist das erlaubt? Nein, oder?

  7. 7
    Tourix says:

    @ mog0
    Die Bank wechseln ist meist einfacher gesagt als getan.
    Das ist in aller Regel damit verbunden, eine Vielzahl von Stellen auf die geänderte Bankverbindung aufmerksam zu machen. Und ob das denn auch auf Anhieb reibungslos klappt, darf bezweifelt werden.
    Genau diesen umstand nutzen manche Banken aus.

  8. 8
    Werner says:

    „das Verhalten der Bank: Strafbar? Grau? Erlaubt?“

    Nix von alledem, es ist grenzenlos dumm. Ich wechsle gerade zum zweiten Mal wegen vergleichbarer Mätzchen die Bank. Ist zugegeben mühselig, aber geht.

  9. 9
    Andrea says:

    Vielleicht hat Ihre Mandantin die Ankündigung auch bei den Kontoauszügen abgelegt?! Mitteilung der Erhebung kam in Form eines Kontokorrent-Schreibens.

    Neues Preismodell für Ihr privates Girokonto. Erstellt am 27.10.2009:

    […] Bei durchschnittlichen monatlichen Einkünften (Lohn, Gehalt, Rente) von mindestens 1.250,- Euro zahlen Sie weiterhin keine Kontoführungsgebühr. Andernfalls wird ab dem 1.1.2010 ein monatliches Kontoführungsentgelt in Höhe von 5,- Euro Ihrem Girokonto berechnet. […]

    Diese Preispolitik ist mir völlig unverständlich. Tendenz zur sozialen Diskriminierung.

  10. 10
    Th. Koch says:

    Nach den Maßstäben, die für K. Günther nach Ansicht der StA gelten, ist das zwar nicht „erlaubt“ (wohl keine wirksame zivrechtl Vereinbarung), aber auch nicht strafbar. Ich finde aber weiterhin, dass die Geltendmachung einer Forderung, von deren Nichtbestehen ich ausgehen muss (oder deren Nichtbestehen mir jedenfalls möglich erscheint), einen versuchten Betrug darstellen kann.

    off topic: Ist iÜ bei Anwälten gelegentlich Tagesgeschäft, wenn etwa für Textbausteine im Abmahnwesen trotz des offensichtl. Vorliegens eines Schreibens einfacher Art eine 1,3-Gebühr verlangt wird.

      Wenn Sie nachweisen, daß Sie verstanden haben, was ein „Einfaches Schreiben“ ist, erkläre ich Ihnen, wann die 1,3 Gebühr entsteht. crh
  11. 11
    mog0 says:

    @ johannes

    Wenn ein drill-sergeant Dir asap sagt, weißt Du was gemeint ist.

    @ tourix

    Bei der (und nicht nur DER) Größenorndnung ist das Ummelden ein Service der neuen Bank.

  12. 12
    Volkswirt says:

    @Andrea:

    Das hat nichts mit Diskriminierung zu tun, sondern nur damit, daß eine Bank wie jedes andere Unternehmen Gewinn erwirtschaften will.

    Bei einem höheren Einkommen kann man davon ausgehen, daß auch das durchschnittliche Guthaben höher ist. Dieses Guthaben wird für den Kunden i.d.R. nicht oder nur zu einem wesentlich geringeren Zinssatz als dem Marktzinssatz verzinst. Die Bank verdient bei einem Girokonto genau die Differenz zwischen den Zinsen, die sie dem Kunden zahlt (also normalerweise 0 EUR) und den marktüblichen Zinsen.

    Konten mit einem dementsprechend hohen Gewinn sind für die Bank attraktiv. Um solche Kunden zu locken, verzichtet die Bank auch gerne auf die Kontoführungsgebühr, da die Kosten für die Kontoführung auch durch den Zinsgewinn meist gedeckt werden können. Bei niedrigen Guthaben ist das nicht der Fall, daher die Gebühr.

    Es gibt aber genügend Banken ohne Kontoführungsgebühr auch bei niedrigen Einkommen. Spontan fallen mir da dkb.de und norisbank.de ein. Wer nicht wechselt, weil er zu faul ist, einmal seine ganzen Bankverbindungen zu ändern, ist selbst schuld.

  13. 13
    Ehemaliger Volksbank-Kunde says:

    So ein Schreiben wie Andrea beschreibt, habe ich auch erhalten. Interessanterweise hatte ich ein sogenanntes Online-Konto, ohne Mindesteingang, aber mit Online-Nutzung only. Bleibt die Frage, warum bei den ’satten 4stelligen Eingängen‘ die 5 Euro berechnet wurden? Vielleicht keine Eingänge a la ‚Lohn, Gehalt, Rente‘.

    Bin jetzt jetzt bei der Diba.

  14. 14
    fernetpunker says:

    Hatte dasselbe Problem mit der comdirect. Die meinten meine Zahlungseingänge besser zu kennen als ich, obwohl ich jedenfalls die letzten 5 Jahre, die ich bei der CoDi ein kostenloses Girokonto hatte, keine 4-stelligen Zahlungseingänge hatte.

  15. 15

    […] berichtet. Es ging um Kosten, die die Bank plötzlich einer Kundin in Rechnung stellte (“Abzock-Qualität“) und um eine “Vorladung der Kundin durch die Berliner […]

  16. 16

    Vielleicht ähnlich: Ich hatte einen Fall mit einer Bank, die nach dem Tod des Kontoinhabers eine Gebühr von 10 Euro je Monat erhob. Rechtsgrundlage gab es keine, aber dafür eine Begründung: Ein Nachlasskonto bedürfe eines besonderen Arbeitsaufwandes. Tatsächlich hatte das Konto einfach nur dagelegen, ohne dass sich jemand darum gekümmert hatte.