ADFC in the middle of the road

Wilhelm Hörmann, Verkehrsreferent beim Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club, gibt Hinweise an Radfahrer, wie sie sich richtig verhalten im Straßenverkehr:

Unser Rat: Fahren Sie eher in der Mitte der Fahrbahn, dann muss Sie der Autofahrer richtig überholen. Sonst denkt man als Autofahrer leicht: „Das passt noch.“ Und hält dann keinen Abstand ein.

Quelle: Stern

Ich glaube, es ist besser, wenn ich dieses Zitat nicht kommentiere. Aber eine Frage habe ich doch:

Sind Radfahrer suizidal?


     

 

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Dieser Beitrag wurde unter Kreuzberg, Verkehrs-Strafrecht veröffentlicht.

36 Antworten auf ADFC in the middle of the road

  1. 1
    Johannes says:

    Der Kerl ist lustig. In einer schlimmen Art und Weise.

  2. 2
    Veloziped says:

    Ein Wegweiser in die richtige Richtung. Der Ölteppich im Golf von Mexico wurde nicht von Fahradfahrern verursacht.

    Aber kaum geht es an geheiligte Kraftmaschinen, werden bei einigen, unter anderem auch dem Eigentümer dieses Blogs, wesentliche Hirnareale runtergeregelt.

  3. 3
    dw says:

    Ich bin hier in der Kleinstadt sehr viel mit einem Kinderanhänger am fahrrad unterwegs. Anfangs überholten mich die Autofahrer trotz des Anhängers recht rücksichtslos und bei Gegenverkehr. Frei nach dem Motto: „Na, das entgegenkommende Autpo kann ja ganz nach links fahren und der Radfahrer kann auch schon noch bis an den Bürgersteig gedrückt werden.“
    Am schlimmsten waren die Stadtbusse.

    Seit ich aber so fahre, dass mich Autofahrer nur überholen können, wenn es keinen Gegenverkehr gibt, sind die Kinder und ich sicherer unterwegs.

  4. 4
    Reizzentrum says:

    Als Reaktion/entgegenkommen für die mobile Geschwindigkeitsbeschränkung werden die Radfahrer dann sicher auch Verständnis dafür haben, wenn die motorisierten Verkehrsteilnehmer den den Radweg als Parkfläche nutzen.

    Anmerkung: Ich bin KEIN Autofahrer.

  5. 5
    Zivilrechtler says:

    Gerade im LG-Bezirk Augsburg sollte man vorsichtig mit der Provokation von AutofahrerInnen sein.

    http://www.kanzlei-hoenig.info/das-macht-die-auch-nie-wieder

  6. 6
    etg says:

    @Hoenig: mich hätte Ihr Kommentar schon einmal interessiert

    @Reizzentrum: gerne, dann braucht man den Radweg auch nicht benutzen -> wieder mehr Sicherheit

    Allgemein: Irgendwas hat der Blogschreiber gegen Radfahrer. Bei den Unfallstatistiken von Berlin wundert mich das. Irrationale Ängste?

  7. 7
    T says:

    Dieser Ratschlag ist nicht gerade neu, ich habe den schon vor 20 Jahren gelesen. Und er macht Sinn, gerade an engen Baustellen. Auf der einen Seite verliert der wütende Autofahrer vielleicht 20 Sekunden. Dafür bleibt aber der Lack heil, und der Radfahrer auch.

  8. 8
    ra kuemmerle says:

    Also in der Mitte der Fahrbahn würde ich mich nicht wohlfühlen, ich fahre dann doch eher rechts. Ich brauche keinen Abstand, ist ja nicht mein Außenspiegel. Und ja, Radfahren ist für mich Anarchie, zumeist allerdings von anderen Radfahrern ausgelebt, die z.B. mit ihren Schrottmühlen an einer Ampel an mir vorbei bis vor zur Kreuzung vor fahren, es nie lernen werden, dass die Fußgängerampel später grün wird als der Geradeausverkehr und mir dann im Weg rumstehen. Ansonsten gilt für mich das Motto, wenn ich schon nicht der stärkere Verkehrsteilnehmer bin, dann wenigstens der lautere. Und Herr Kollege, ein Rad ist nicht nur zum durch die Berge fahren gebaut. Wann kommt eigentlich eine Umfrage, ob Motorradfahrer suizidal veranlagt sind?

  9. 9
    Jürgen says:

    Hr. Hönig,

    machen Sie doch einfach mal einen Selbstversuch. Fahren Sie eine längere Strecke (keine Nebenstraße, es darf auch keinen Radstreifen oder Radweg geben) einfach mehrere Male an mehreren Tagen entlang. Fahren Sie die Strecke am ersten Tag so, dass Sie möglichst rechts auf der rechten Spur fahren und dabei auch möglichst dicht an parkenden Autos vorbei kommen.

    Am zweiten Tag fahren Sie die selbe Strecke so, dass Sie auf der rechten Spur etwas weiter in der mitte fahren. Es reicht schon, wenn sie ungefähr einen Meter Abstand zum Fahrbahnrand haben bzw. so fahren, dass Sie Gullydeckel nicht überfahren (die können immer wieder mal wackeln, leicht eingebrochen sein oder komplett zur Fahrbahndecke abgesenkt sein, was entweder plötzliche Ausweichmanövern erforderlich macht oder ihre Felgen sehr schnell demoliert).

    Wiederholen Sie dieses Experiment mehrere Male und berichten Sie dann, was Sie festgestellt haben bzw. auf welche Art und Weise Sie sicherer durch die Stadt gekommen sind.

    Es geht m.E. nicht darum, wirklich auf der Mitte des Streifens zu fahren und den Autoverkehr zu behindern (quasi erzieherisch zu agieren), sondern einfach als vollwertiger Verkehrsteilnehmer wahrgenommen zu werden und sicher durch den Verkehr zu kommen. Das funktioniert u.a. dann, wenn man eben nicht ganz rechts auf der Spur entlangfährt (siehe auch #3 DW). Überholt ein Autofahrer in einer solchen Situation einen Fahrradfahrer regelkonform (so, wie er auch ein Auto überholen würde), ist auch dieser vor unliebsamen Überraschungen und Schäden sicher(er).

    Um nochmal Bezug auf #3 DM – Stadtbusse – zu nehmen. Das heißt für mich als Fahrradfahrer, dass ich mich an Ampeln z.b. nicht an stehenden Bussen rechts oder links vorbeiquetsche, um vor diesem noch losfahren zu können. Hier sollte man als Radfahrer eher dahinter, im Sichtfeld eines Spiegels des Busses stehen bleiben.

    MfG
    Jürgen

  10. 10
    whocares says:

    Wo ist denn da jetzt die Sensation? Die laufende Rechtsprechnung verlangt von Radfahrern doch schon seit jeher, von geparkten Kfz am rechten Rand soviel Abstand zu halten, daß selbst eine plötzliche geöffnete Autotür den Radler nicht in Bedrängnis bringen kann (meist werden 1,5m als Richtwert genannt) – oder sich andernfalls als Radler deftige Abzüge gefallen zu lassen, wenn’s dann doch knallt. Damit ist man doch schon fast in der Mitte der Fahrspur angelangt…

  11. 11
    Reizzentrum says:

    Ich glaube mich erinnern zu können, dass es früher einmal – typischerweise für Kinderfahrräder – so eine Art „statischen Winker“ gab, der nach links vom Fahrrad einen Abstand von xxx Zentimetern freigab.

    Ich glaube, dass die Strassenverkehrsordnung auch für Radfahrer gilt:

    $1 Abs.2 „Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“

    Das Fahren mit einem Fahrrad mit ca. 15 km/h (bei Gegenverkehr!)in der Mitte einer Strasse auf der ein Autofahrer 50 km/h fahren dürfte, müsste zumindest den Tatbestand der Nötigung erfüllen. Parallel zu dem Blockieren der linken Fahrspur einer Autobahn.

    Ich frage mich so langsam nicht mehr, warum unsere Teile unserer Jugend (nicht nur) bei Demonstrationen keine Achtung mehr vor Mitmenschen oder fremden Eigentum haben. Es scheint, als wenn in unserem Lande so langsam jegliches Gefühl für ein friedliches Miteinander vor die Hunde geht.

    Schade eigentlich :(

  12. 12
    RA Neldner says:

    @ra kuemmerle: Eine solche Umfrage bringt nichts, weil die Antwort schon feststeht.

    Fahrerlaubnis Klasse A ist nur eine erweiterte Form des Organspendeausweises: Der Inhaber beteiligt sich aktiv am Zustandekommen der Organspende.

  13. 13
    dingens says:

    Der gute Mann meint sicher die Mitte des (eigenen!) Fahrstreifens.

    In der eigentlichen Sache hat er – auch meiner eigenen Erfahrung nach – absolut Recht: Das Überhol- und Abbiegeverhalten vieler Autofahrer ist leider äußerst fragwürdig. Wer sich dann als Radfahrer auch noch an den äußersten rechten Rand verkrümelt (was wegen der dort lauernden Gefahren an sich schon eine schlechte Idee ist), ermutigt diese Verkehrsteilnehmer geradezu zu diesem Fehlverhalten. Nimmt man sich den einem zustehenden Raum, passiert das komischerweise kaum noch (ein paar eilige Besserwisser mit eingebildeten Sonderrechten gibts natürlich immer – die treffen aber vermutlich irgendwann auf ihr Pendant mit zwei Rädern, und dann hat u.U. die Kanzlei Hoenig was zu tun *g*).

  14. 14
    Verkehrsteilnehmer says:

    Der Sonntagsradfahrer und erst recht jeder rechtschaffene deutsche Autofahrer findet einen solchen Ratschlag natürlich unerhört. Wie kann er bloß, der Radfahrer, also wie wagt er es auch nur so zu denken, es gibt doch schließlich all die schönen Radwege. Und ansonsten gehört ein Fahrrad schließlich auf den Autogepäckträger, auf den Fußweg oder geschoben.

    Vernünftige Radfahrer (also solche die nicht wie bekloppt auf Fußwegen rumgeigen, die im Dunkeln ein Lichtlein am Rad entzünden und auch ihre täglichen Wege mit dem Rad erledigen), fahren im eigenen Interesse für Leib und Leben entsprechend vorausschauend.

    Wenn also eine Situation kommt, in der der Radfahrer aus Erfahrung weiß, es wird eng, dann erschwert er den nachfolgenden Kfz-Fahrern das regelwidrige Überholen (zur Erinnerung: 1,5 – 2 m seitlicher Abstand) indem er weiter zur Mitte des Fahrstreifens hin fährt. Und wenn dann doch jemand zu knapp überholen muss, hat er wenigsten etwas Platz zum Ausweichen nach rechts.

    Mein Bruder wurde vor geraumer Zeit von solch einem gefährlichen Pkw-Fahrer im Bereich einer 80 m (achtzig) langen Haltestelleneinengung überholt – Ergebnis zum Glück nur 2 Tage Krankenhaus, 2 Wochen AU und ein halbes Jahr Rechtsstreit um das Fahrrad.

    Einige sehen hier schon wieder den Untergang der deutschen Autofahrernation nur weil eigentlich gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer auch als solche wahrgenommen und respektiert werden wollen.

    @ Reizzentrum: Oh Gott, eine kurzzeitige Geschwindigkeitsbeschränkung für Kraftfahrer, wie schrecklich. Schließlich steht schon im GG „Freie Fahrt für freie Autofahrer.“

  15. 15
    Bernd Wachter says:

    Alles unter „Gullideckelabstand zum Rand“ ist suizidales Verhalten. Autofahrer ueberholen ohne Platz zu lassen, egal wo man faehrt. Mit Abstand habe ich dann wenigstens die Moeglichkeit auszuweichen ohne gleich gegen den Randstein zu fahren und zu stuerzen. Dazu kommt dass am Rand ueblicherweise mehr Dreck (im Herbst: Laub) liegt. Rutschigerer Untergrund und staendiges hoppeln ueber Gullideckel sorgen nicht unbedingt dafuer dass man sicherer unterwegs ist.

  16. 16
    Gundula says:

    Da Radfahrer zu parkenden Autos Abstand halten müssen, hat das in schmalen Straßen ohnehin zur Folge, daß Radfahrer in der Mitte der Fahrbahn fahren, so daß es überhaupt keine tatsächliche und rechtliche Möglichkeit mehr gibt, Radfahrer zu überholen. Ist doch o.k.

    Einen ähnlichen Rat möchte man Lkw-Fahrern geben: „Fahren Sie auf der Autobahn stets auf der linken Spur, damit Pkw-Fahrer nicht von plötzlich ausscherenden Lastwagen überrascht werden!“

    Vielleicht auch ein guter Tip für Pkw-Fahrer: „Fahren Sie stets Vollgas! Sonst könnten querende Omas und Kinder darauf vertrauen, daß Sie langsam fahren und rechtzeitig bremsen können!“

  17. 17
    Verkehrsteilnehmer says:

    @ Reizzentrum #11
    Genau solche Autofahrer mit ausschließlicher Windschutzscheibenperspektive sind für Radfahrer die Gefährlichsten. Sinngemäß: „ein Radfahrer auf der Straße ist eine Nötigung.“

    Unter anderem auch wegen einer solchen Denk- und vermutlich auch Fahrweise von Kfz-Fahrern, verhalten sich auch manche Radfahrer zunehmend aggressiver im Straßenverkehr.
    Man wird nicht als gleichberechtigter Verkehrsteilnehmer wahrgenommen, sondern muss sich den für Gesundheit und zügiges Vorankommen notwendigen Respekt ‚erkämpfen‘. Leider.

    §1 StVO wird immer nur angeführt wenn Radfahrer oder Fußgänger Rücksicht auf den motorisierten Verkehr nehmen sollen, umgekehrt wird stets mit irgendwelchen (angeblichen) Rechten argumentiert.

  18. 18
    doppelfish says:

    Die richtige Antwort lautet natürlich: „Das Rad stehen lassen und mit dem Auto fahren.“

    Laut, stinkig, dreckig, wie alle Anderen.

    Und in zwanzig Jahren bezahlt die Krankenkasse die Folgen der Verfettung (’n neues Herz kost ja kaum mehr als ’n Keilriemen). Und warum nicht, die Beiträge haben wir ja schon bezahlt.

  19. 19
    Doc says:

    Die Überschrift ist ziemlich lächerlich: Er sagt ja nicht „in der Mitte der Straße“ sondern „eher[!] in der Mitte der Fahrbahn“. Und damit hat er absolut Recht, das erhöht die Sicherheit für Radfahrer und Autofahrer auf der Straße, da damit die Wahrscheinlichkeit, dass ein Autofahrer an einer zu engen Stelle verbotswidrig überholt geringer wird.

  20. 20
    jjpreston says:

    Kürzlich hat ein Radfahrer sein Grundrecht auf Sicherheitsabstand bei mir verwirkt, als er sich an einer Engstelle, an der ich wegen Gegenverkehrs und eines in meine Spur hineinparkenden Kraftfahrzeuges warten musste, noch zwischen mir und einem parkenden Auto durchgequetscht hat, mit jeweils ca. 5 cm Abstand zu den Außenspiegeln. Das war so ein Typ, dem ich zugetraut hätte, dass er versucht hätte, abzuhauen, wenn er gegen mein Auto gefallen wäre.
    Allerdings hätte ich ihn dann anders gestoppt als die künftige Knastinsassin – oder ihn bis nach Hause verfolgt. Einschließlich Anruf bei der Polizei und Anzeige wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort.

  21. 21
    Lexus says:

    Es wundert mich dass noch gar keiner einfach §2 Abs. 2 StVO zitiert hat:

    „(2) Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.“

  22. 22
    mir says:

    Wie fahren eigentlich Motorradfahrer sinnvollerweise in der Fahrbahn? Immer so schön am rechten Rand, daß die entgegenkommenden Autofahrer noch überholen können?

  23. 23
    Jakob says:

    Das „möglischt weit rechts“ bedeutet natürlich nur, dass man so weit rechts, wie es unter den gegebenen Umständen sicher möglich ist, fahren muss. Es verbietet jedoch nicht das Einhalten eines angemessenen Sicherheitsabstands zu Gehweg/Fahrbahnrand oder parkenden Autos. Zu einem Gehweg muss man einen Abstand von ca. 0,75m bis 1m halten (BGH, Az. VI ZR 66/56). Bei parkenden Autos muss ein Abstand von ca. 1,2m bis 1,5m gehalten werden, um eine Gefährdung durch eine unvorsichtig geöffnete Autotür zu vermeiden. Das selbe gilt auch bei Parkplätzen quer zur Fahrbahn, da die meisten Autofahrer auch bei ungenügender Sicht einfach rückwärts ausparken und sich nicht wie vorgeschrieben einweisen lassen. Bei Einhaltung dieser Sicherheitsabstände befindet sich ein Radfahrer üblicherweise etwa in der Mitte der jeweils rechten Fahrspur. Für Autofahrer ist dann auch völlig klar, dass ein Überholen nur möglich ist, wenn die Spur daneben frei ist.

    Weitere Informationen dazu und Verweise auf weitere Urteile gibt es auf der folgenden Seite:

    http://www.adfc-weimar.de/sicherheit/stvo/%C2%A72-2-rechtsfahrgebot.shtml

  24. 24
    knilch says:

    @crh
    Sie greifen hier erneut ein Thema auf, welches Sie vor geraumer Zeit, aus Ihrer Sicht beschrieben haben. Leider fehlt mir hierzu der Link Ihres Beitrags.

    Ich finde Radfahrer, manche sollen es Zweiradterroristen nennen, mitunter als störend, da sie sich verhalten wie in einer Anarchie.

    Ja, ich bin PKW-Krad freier Bürger. Leider fehlt mir im Moment auch mein Mopped, um zumindest hier mit Ihnen mithalten zu können.

  25. 25
    Consigliere says:

    Als ich (damals…) noch mit meiner 80er auf Landstraßen unterwegs war und ebenso ein Verkehrshindernis wie ein Radfahrer in der Stadt, habe ich es nicht anders gemacht. Es ist m.E. wesentlich suizidaler, sich insb. mit Pkw einen Fahrstreifen zu teilen. Denn wenn Gegenverkehr kommt und es knapper wird als vom Fahrer zunächst erwartet, zucken die stets nach rechts. Egal, ob da noch ein Einspurfahrzeug war oder nicht.

  26. 26
    NoName says:

    Ich halte es genau so. Ich lasse mir rechts eine „Sicherheitsraum“ in den ich im Notfall ausweichen kann (oder es zu midest versuchen). Wer hart rechts fährt wird oft ganz kanpp überholt. Dann lieber eine Farstreifen blockieren. Ist nur einer vorhanden, mach ich, wo möglich, Platz. An Engstellen „blockiere“ ich aber bewusst die Fahrbahn – leider qutschen sich genug rücksichtslose Autofahrer an eine vorbei wenn mans nicht tut.
    Ich habs so in D gehalten und fahre auch hier in Chciago ganz gut damit – und die USA sind nicht grad als Fahrradland bekannt. Hier enden Fahrradspuren gern mitt auf Kreuzungen mit zwei Linksabbieger-, zwe Geradeaus- und einer rechtsabbiergerspur. Und wer auf der biklane färt landet mittendrin. Spannende Sache ;) Da muss man sich schon mal breiter machen als man ist…

  27. 27
    Bernhard says:

    rechts zu fahren hat so seine tücken im alltag:
    – gullideckel sind nicht nur abgesenkt oder ähnliches, sondern haben mitunter auch solche spalten, dass man da ähnlich wie in straßenbahnschienen rein fädelt und auf der nase landet. ist mir gestern passiert. zum glück nix passiert, ich war sehr langsam.
    – autofahrer neigen mitunter nicht unbedingt zum schulterblick beim rechtsabbiegen. die überholen einen also und überfahren einen direkt danach beim rechtsabbiegen. überholen muss man den radfahrer ja, denn er ist ein hindernis. passiert mir durchschnittlich einmal in der woche.
    – an ampeln sollte man sich am besten ganz nach vorne drängeln, dann stört es nicht, dass ca. 1/3 der autofahrer beim rechtsabbiegen auf den blinker und den seitenblick verzichten. ist blöd wenn man rechts fährt, die halb abbiegen und dann stehen bleiben. passiert nahezu täglich.

    ja, das ist teilweise rücksichtslos von fahrradfahrern gegenüber autofahrern. nur sollten die autofahrer dran denken, dass ein fehler von ihnen den radfahrer in lebensgefahr bringt. und die radfahrer können nicht sehen, ob sie es mit einem fehlernden oder fehlerfreien autofahrer zu tun haben (erst wenns zu spät ist…). ein fehler eines radfahrers verursacht vielleicht einen kratzer am auto…

    auch schön sind die autofahrer, die sich über radfahrer aufregen, die nicht auf dem (angeblichen) radweg fahren. angeblich deshalb, weil die allermeisten rotgestrichenen bürgersteige in berlin eben nur rotgestrichene bürgersteige aber eben keine radwege sind. und wo gehören radfahrer nicht hin? genau da.

    zu mir: ich fahre zur zeit täglich mit dem rad durch berlin, habe auch ein auto und fahre auch mit dem sehr gern. und auch da stören mich manche gewohnheiten mancher radfahrer (nebeneinander auf engen straßen…). ich kenne also beide seiten mehr als gut.
    und wenn ich auf dem rad merke, dass von hinten ein auto kommt, weiche ich auch so weit wie möglich nach rechts aus, wenn überholen sonst nicht geht.
    GEGENSEITIGE rücksichtnahme ist eben notwendig, dann gehts auch mit dem anderen.

  28. 28
    Nachgefragt says:

    An die „lieben“ Radfahrer.

    Auto und Fahrrad sind also gleichberechtigte Partner im Vekehr? Das würde mich sehr freuen!

    Wenn ich mit dem Auto eine rote Ampel überfahre dann bin ich 4 Wochen meinen Schein los, zahle 200 Euro und erhalte 4 Punkte. Bei Radfahren kostet das 40 Euro und 1 Punkt, sofern Sie erwischt werden (was sehr sehr selten ist).

    Schön wäre auch eine Kennzeichenpflicht inkl. Haftpflichtversicherung, genau wie beim Auto. Wenn schon Gleichberechtigung dann richtig!

  29. 29
    whocares says:

    @nachgefragt: Wenn schon, dann bitte korrekt: Ein qualifizierter RL-Verstoß (BKatV 132.3) kostet den Radfahrer 100€, nicht 40. Der niedrigste Tarif ist der 132 mit 45€, der kostet mit einem Pkw 90. Man sollte aber dazu sagen, daß der übliche Typ des RL-Verstoßes von Pkw-Fahrern das „drüberhuschen“ ist (=BKatV 132), wohingegen Radfahrer in aller Regel den 132.3 begehen, da sie normalerweise schon aus Eigenschutz an der Kreuzung trotzdem kurz anhalten oder zumindest stark herunterbremsen, um dann anschließend bei fehlendem Querverkehr trotz Rot weiterzufahren. Bei dunkelgelb drüberhuschen ist auf dem Rad mangels Räumzeit/Geschwindigkeit potentieller Selbstmord.

    Und die Kennzeichen, von denen sie sich offensichtlich erhoffen, den einen oder anderen anzeigen zu können: Sie wissen schon über die Erfolgsaussichten von Kennzeichenanzeigen Bescheid?

  30. 30
    Bernhard says:

    @ nachgefragt
    es gibt einen winzigen unterschied zwischen autofahrern und radfahrern: als radfahrer habe ich eine wesentlich bessere übersicht, was um mich herum geschieht. und ich kann andere kaum andere gefährden, geschweige denn schwerwiegend.
    wenn ich also über eine rote ampel fahre, gefährde ich allerhöchstens mich selbst. es gibt keinen grund, dafür horrende bußgelder und nicht überprüfbare fahrverbote zu verhängen.

    und wenn ich doch mal etwas übersehe ist die wahrscheinlichkeit, dass ich jemanden schädige, recht gering. als radfahrer kann ich zum beispiel keine auffahrunfälle mit mehreren hundert beteiligten verursachen. die schäden kann der fahrer in der regel selbst regulieren, da vergleichsweise gering. wozu braucht es da eine zwangshaftpflichtversicherung?

  31. 31
    Nachgefragt says:

    @whocares: Stimmt! Mea culpa. Bei Gefährdung/Unfall wird es teuer.

    „da sie normalerweise schon aus Eigenschutz an der Kreuzung trotzdem kurz anhalten oder zumindest stark herunterbremsen, um dann anschließend bei fehlendem Querverkehr trotz Rot weiterzufahren.“
    Teilweise! Aus eigenem erleben scheint bei einigen ein latenter Hang zur Ansicht „ich lasse mich doch nicht durch eine Glühbirne bestimmen“ vorhanden zu sein. Es herscht eine whocares Haltung vor *SCNR*

    Zu den Kennzeichen. Ich persönlich möchte niemand einfach so anzeigen. Aber im Falle eines Unfalls/einer Sachbeschädigung hätten man wenigsten den Halter. Siehe auch den Blogbeitrag „Das macht die auch nie wieder“.

    @Bernhard: Es scheint, dass Sie als Radfahrer „komplexe“ Straßen hervoragend einsehen können. Leider können das viele Ihrer Mitradfahrer (mich eingeschlossen) nicht. Schlimme Beispiele dafür durfte ich schon selbst erleben und nur durch scharfes Bremsen meinerseits konnte ich einen Unfall verhindern.
    „wenn ich also über eine rote ampel fahre, gefährde ich allerhöchstens mich selbst.“ Aua! Fußgänger kommen bei Ihnen nicht vor. Oder das Autofahrer zum Bremsen genötigt werden (schonmal § 1 der STVO gelesen?). Durch das Bremsen der Autos wegen eines Fahrrads können übrigens auch Unfälle verursacht werden, die sehr teuer werden können.
    Damit widerspreche ich auch Ihrer These „die schäden kann der fahrer in der regel selbst regulieren“.

  32. 32
    whocares says:

    Nun, auch wenn man sich selber nicht „durch eine Glühbirne“ regieren lassen will – man sollte aber doch im Auge behalten, daß es Querverkehr gibt, die sich auf die ihnen zugedachten Glühbirnen verlassen. Man ist ja nicht alleine, insofern gibt es da halt schon jemand „whocares“. ;) Meine persönliche Schwelle zum Regelverstoß ist gerade zu Fuß und auf dem Rad eher niedrig, ich lege aber großen Wert darauf, dadurch niemanden zu behindern oder gar zu gefährden.
    Beim Pkw sind die Art der Regelverstöße halt andere – da beachte ich schon die roten Lichter, aber nehme es z.B. mit den Schildern nicht so genau, die einen roten Rand und Zahlen drin haben…

    Und ehrlich: diesen „Räder können keine großen Schäden verursachen“-Honks wünsche ich ja fast schon so ein Ding, das ich mal vor ein paar Jahren hatte: ein Moment nicht aufgepasst, aufgefahren (oder genauer: fies an der rechten Seite vorbeigeschrammt), und bei der Gelegenheit am Unfallgegner-Auto für über 2000€ Schäden hinterlassen. Kann man sicher selber regulieren, aber ich hab dann doch lieber der PHV den Vortritt gelassen. Ich kenne aber auch durchaus Radfahrer, die Schäden im deutlich fünfstelligen Bereich geschafft haben – da braucht man im einfachsten Fall nur einen Fußgänger in falscher Aufstellung.

    Ach, nochmal Kennzeichen: Sorry, da hatte ich Deine Motive misverstanden. Allerdings: eine Halterhaftung für Räder scheint mir rechtlich schon gewagt zu sein – das ist ja bei den Kfz eine Folge der Betriebsgefahr, und die ist bei einem Rad so nicht gegeben.

  33. 33
    Bernhard says:

    @ whocares, nachgefragt
    ich bin auch autofahrer und habe das auch schon beschrieben.
    und ich hatte auch schon einen zusammenstoß als radfahrer mit einem fussgänger (nicht an einer roten ampel, sondern auf einem tatsächlichen radweg), dem ist absolut nix passiert (ausser vielleicht ein paar blauen flecken), mir hingegen einiges.
    mag sein, dass radler durchaus mit „geschick“ fünfstellige schäden verursachen können, millionenbeträge dürften kaum erreichbar sein. ist mit nem auto aber recht einfach zu erreichen. und das kann man wirklich nicht mehr selbst regulieren. das aber ist der grund für die pflichthaftpflicht. soviel zum vergleich.
    ja ich habe § 1 stvo gelesen und er erscheint jedesmal vor meinem inneren auge, wenn ich als radfahrer auf der straße fahre. autofahrern gegenüber radfahrern scheint das eher selten der fall zu sein. das ist jedenfalls meine beobachtung, s.o.

  34. 34
    Jens says:

    Statt „Mitte der Fahrbahn“ muss es „Mitte des Fahrstreifens“ heißen, dann ist der Tipp natürlich richtig und sinnvoll. Es ist möglichst weit rechts zu fahren. Es ist also verboten, weiter rechts zu fahren.

  35. 35
    Jens says:

    „Ich glaube, es ist besser, wenn ich dieses Zitat nicht kommentiere.“

    Ich wäre eigentlich sehr interessiert daran. Als Verkehrsrechtler sollten Sie ja insoweit kompetent sein. Ansonsten sollten Sie vielleicht mal den Kollegen Kettler fragen.

  36. 36
    Carsten S says:

    Der Rat ist völlig richtig und krankt nur daran, dass man nie davor sicher sein kann, dass Autofahrer aggressiv reagieren und einen absichtlich anfahren oder auch nur schneiden.

    An die, die das anders sehen: Soweit ich weiß, muss ein Autofahrer beim vorschriftsmäßigen Überholen 1,5m Abstand halten. Wenn die Verkehrssituation auch dann, wenn ich weit rechts fahre, nicht erlaubt, dass ein Autofahrer mich vorschriftsmäßig überholt, welchen Nachteil hat er dann, wenn ich so fahre, dass er mich gar nicht überholen kann? Hinzu kommt, dass am rechten Straßenrand häufig parkende Autos stehen. Halte ich dort nicht mindestens eine Autotür Abstand, gefährde ich mich, weil ich leider nicht damit rechnen kann, dass Autofahrer genügend Vorsicht beim Öffnen der Tür walten lassen.