Es ist jedem Bürger zuzumuten, einem solchen „Druck“ standzuhalten.
Quelle: Staatsanwaltschaft München I in einem 26-seitigen Einstellungsbescheid, zitiert nach der Augsburger Allgemeinen.
Es ist jedem Bürger zuzumuten, einem solchen „Druck“ standzuhalten.
Quelle: Staatsanwaltschaft München I in einem 26-seitigen Einstellungsbescheid, zitiert nach der Augsburger Allgemeinen.
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Die Staatsanwaltschaft wird natürlich einem Anwalt nur dann auf die Finger hauen, wenn sich jemand eines Kapitalverbrechens schuldig gemacht hat. Vorher gilt: Eine Krähe … ;-)
Bei Abmahnung gilt also: Nur wer Geld hat, braucht eine Auseinandersetzung nicht zu scheuen…
Im Klartext: Das erfolgreiche Geschäftsmodell kann problemlos zum unethischen Milliardenbusiness ausgebaut werden, solange der Gesetzgeber keinen Handlungsbedarf für neue Regelungen sieht.
Wer sich den Bescheid der StA im Original reintun möchte, bitteschön. Katja G Punkt hat den Link stolz auf ihre Homepage „strafrecht-guenther.de“ (hört, hört!) gestellt. ;-)
@RA JM: Na toller Link; die erste Seite ist zu erkennen….
und wen man das herunterlädt, hat man dann ein Abo fürirgendwas?
Bislang sind die Abzock… äh Abmahnanwälte ja gerne nach Hamburg vors Gericht gezogen.
Offenbar zieht nun die Karawane weiter, gen München.
Die Begründung ist unglaublich hochnäsig und arrogant.
Wer keine Erfahrung mit der Justiz hat, bekommt sofort Muffensausen und schlaflose Nächte.
@ Lord:
In der Tat: Offensichtlich hat Katja G Punkt erst jetzt gemerkt, dass der Inhalt des heute Morgen noch komplett abrufbaren 26-seitigen Dokuments – trotz des für sie erfreulichen Ergebnisses – inhaltlich nicht ganz so schmeichelhaft ist. Glücklicherweise habe ich die ganze Datei gespeichert. ;-)
Das Gericht hat augenscheinlich keine Vorstellungskraft, was eine solche Abmahnung bei einem Bundesbürger für Ängste und schlaflose Nächte auslösen kann, insbesondere da die Kosten für jemand am unteren Einkommensrand extrem bedrohlich sind.
Man kann gar nicht so viel essen, wie man speien möchte.
Leute Leute, Katja hat keine Abmahnungen verschickt, sondern Mahnungen i.S. von Inkasso.
Den Unterschied zwischen Abmahnung und Mahnung, seriösem und unseriösem Rechtsanwalt, zwischen Mahnbescheid, Strafbefehl und Gerichtsurteil, zwischen Begründetheit und Durchsetzbarkeit einer Forderung ist dem juristischen Laien genau so bekannt wie manch einem Juristen der Unterschied zwischen Webhoster, Admin-C usw.
Trotzdem dürfen Juristen über letzteres urteilen, wenn es darauf ankommt.
Aber bitte, lasst uns Rücksicht üben auf die, die in juristischen Dingen weniger Ahnung haben, so wie die, die von anderen Dingen mehr Ahnung haben, Rücksicht auf uns nehmen müssen.