Anwaltsschelte durch das Bundesarbeitsgericht

Dagegen konnte das Prozessverhalten der Klägerin nicht zu ihren Lasten gehen. […] Es erschöpfte sich in einer möglicherweise ungeschickten und widersprüchlichen Verteidigung.

Quelle: Pressemitteilung Nr. 42/10 des Bundesarbeitsgerichts

Ob das Volk das versteht, was mit diesem Satz übermittelt werden soll?

Dieser Beitrag wurde unter Allgemeines (Kanzlei) veröffentlicht.

4 Antworten auf Anwaltsschelte durch das Bundesarbeitsgericht

  1. 1
    egal says:

    Solange der Anwalt der Buhmann und die Mandantin die Siegerin ist, läuft doch alles prima ;)

  2. 2
    zf.8 says:

    Bezieht sich das auf die früheren Einlassungen, andere Personen hätten die fraglichen Bons wohl in die klägerische Tasche gesteckt? Diese Einlassung wurde nämlich nach einigen Medienberichten als Hilfsindiz für eine Unzuverlässigkeit der Klägerin angeführt.

  3. 3

    Ehrlichgesagt versteh ich den Satz auch nicht (auch wenn ich weiss was das BAG sagen will). Denn inwieweit ist ein Verhalten in der Anhörung beim Filialleiter Prozessverhalten? Sachverhaltsquetsche?

  4. 4
    Rolf says:

    Ich sehe nicht, daß mit dem ungeschickten Verteidigungsverhalten der Anwalt gemeint ist. Wer weiß, was Frau E. bereits außergerichtlich ohne Anwalt sowie in den mündlichen Verhandlungen vom Stapel gelassen hat.

    Wenn der Anwalt nicht so viel Wind produziert und die Sache nicht so penetrant in die Öffentlichkeit getragen hätte, wäre die Revision mit Sicherheit nicht zugelassen, geschweige denn die Kündigung für rechtswidrig befunden worden. Wie in zahllosen Fällen vor „Emmely“ hätte das BAG an seiner bisherigen Rechtsprechung festgehalten und die Revision leise abgebügelt. Sicher wird hier auch eine Rolle gespielt haben, daß sich die Presse anderenfalls auf den „kaltherzigen“ Senat gestürzt, schlimmstenfalls die Portraits der Senatsmitglieder auf Seite 1 der BILD geprangt hätten.