Auf freiwilliger Basis

Die Mandantin wurde auf frischer Tat erwischt. Beim versuchten Diebstahl von zwei Bierdosen und einer Packung Käse. Aus dem Schlußbericht der Polizei:

Frollein F. wurde der Polizei übergeben. Diese äußerte sich nicht und gab an, dass sie sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen will. Frollein F. gab auf freiwilliger Basis eine DNA-Probe ab.

Nota bene: Es geht hier nicht um den bandenmäßigen Handel von Heroin im Kilobereich. Auch nicht um ein Sexualverbrechen. Ein schlichter Ladendiebstahl, begangen von einer alkoholkranken Frau; Schaden: 0,00 Euro. Trotzdem wird eine erkennungsdienstliche Behandlung vorgenommen.

Die Daten aus der „freiwilligen“ DNA-Probe werden nun die nächsten 100 Jahre den Ermittlungsbehörden zur Verfügung stehen. Ich gratuliere zu diesem Fahndungserfolg und zu der Verwirklichung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes.

Ich weiß nicht, warum mit das in diesem Zusammenhang gerade einfällt: Die Behörden der ehemaligen DDR haben Geruchsproben von Verdächtigen in Einmachgläsern konserviert. Genützt hat es nichts.

Dieser Beitrag wurde unter Polizei veröffentlicht.

10 Antworten auf Auf freiwilliger Basis

  1. 1
    Jon Wetzlar says:

    und die Einmachgläser nebst Deckel und Gummi wurden sehr knapp. keiner wußte, warum.

  2. 2
    JLloyd says:

    „Die Behörden der ehemaligen DDR haben Geruchsproben von Verdächtigen in Einmachgläsern konserviert.“

    Das geschah auf Anweisung der Staatsanwaltschaft Hamburg noch im Jahre 2007.

  3. 3
    FrankR says:

    „Ich weiß nicht…. Genützt hat es nichts.“

    Eben deshalb ist man auf DNA umgestiegen. Auch die Staatsorgane sind lernfähig.

    (Das gibt bestimmt gleich verbale Prügel weil ich die Polizei mit einem Staatsorgan der DDR verglichen habe……Jep, mea culpa)

  4. 4
    Joerg says:

    Jetzt hat Ihre Mandanten die „Goldene Regel“ eingehalten, nichts gesagt und auf ihren Anwalt verwiesen. Weshalb hat sie denn bloß in eine DNA-Probe eingewilligt? Stimmt den „freiwillig“?

  5. 5
    Donnerkatze says:

    Vielleicht fehlt auch im Bericht nur das Anführungszeichen …
    „gab auf freiwilliger Basis….“
    kann ja auch durchaus bedeuten, daß sie diese ungefragt, als Unmutsäußerung abgegeben hat ;-)

  6. 6
    XY says:

    Wieso äußert sich denn die Polizei nicht und will sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen?

      Mir wurde von einem Kommentator irgendwann einmal verboten, das sprachliche Niveau (vulgo: die grammatikalische Intelligenz) der Polizeibeamten in den Beiträgen zu erwähnen; kritisieren gingen schon ‚mal gar nicht. Und jetzt fangen *Sie* hier damit an!! crh
  7. 7
    Aus Trier says:

    @XY: Auch die Polizei hat Recht… ;-)

  8. 8
    Lexus says:

    Kann man diese „freiwillige Basis“ nicht wieder rückgängig machen?

      Na klar. Wer bereit ist, die Kosten dafür zu tragen, dem könnte (und wird es wohl) es gelingen. Den anderen nicht. Und das ist auf der „Gegenseite“ eben auch bekannt. crh
  9. 9
    RA JM says:

    Fehlt nur noch die ach so beliebte Hausdurchsuchung. Vielleicht hätte man ja noch eine Bierdose gefunden.

  10. 10