Ich war einem Mandanten zum Pflichtverteidiger bestellt worden, habe ihn verteidigt und nach Rechtskraft des Urteils die Festsetzung des Hungerlohns der gesetzlichen Vergütung beantragt, während das Verfahren gegen den Mitangeklagten in die Berufung ging. Das war am 7. April 2009.
Auf diesen Kostenfestsetzungsantrag erfolgte gut sechs Wochen später diese Reaktion:
Man kündigte also an, daß es noch etwas dauern wird. Soweit, sogut.
Irgendwie ist dann das Verfahren aus unserem Blick verschwunden. Bis zum heutigen Tage. Der beantragte Lohn (s.o.) wurde auf unser Konto überwiesen.
Ich halte fest: Von der Antragstellung bis zum Eingang der Vergütung ist die Zeit einer gutgehenden Schwangerschaft vergangen.
Diejenigen, die an dem Kostenfestsetzungsverfahren gearbeitet haben oder sonstwie daran beteiligt waren, bekommen ihr Gehalt monatlich am Ersten im Voraus.
Es ist immer wieder eine helle Freude, für diese Justiz zu arbeiten. Ich kann gar nicht verstehen, warum manche Rechtsanwälte neben ihrem Job auch noch Taxifahrer sind.
In diesem Zusammenhang fällt mir gerade noch ein Klassiker ein:
The first thing we do, let’s kill all the Bezirksrevisoren.
Quelle: Henry the Sixt, William Shakespeare
Ich glaube, es würde schneller gehen, wenn auch die Pflichti-Vergütung ab Antragstellung verzinst werden würde. Dann hätten wir die Bezirksrevisoren auch mal auf unserer Seite.
naja, die dauer lag doch gut im schnitt würde ich sagen. immerhin wurden keine angeblich unnötigen kopien moniert…oder wie im saarland die pausen an der verhandlungsdauer abgezogen…
„Erstmal“ ist ein Wort, dass ich in einem „offiziellen“ Schrieb auch nicht erwartet hätte… Schon gar nicht mehrmals.
Sixt ist doch ein Autovermieter, und Henry heißt der auch nicht …
Da lebt der Mann im Wesentlichen von Staatsknete und weiß nicht mal zu würdigen, wie ruhig man schläft, wenn der Hauptabnehmer nicht pleite gehen kann und schlimmstenfalls im Einzelfall mal mit ein paar Monaten Verspätung bezahlt.
Ich finde es ein Unding, daß eine Akte an das Rechtsmittelgericht abgegeben wird, bevor alle Kostenfestsetzungsanträge erledigt sind. Das ist schlichtweg schlechte Organisation. Bei einigen Gerichten werden Kostensonderhefte geführt, so daß es nichts macht, wenn die Hauptakte weitergereicht wird.
Besonders unverständlich wird es, wenn sich der Akte entnehmen läßt, daß alle Entschädigungsanträge von Sachverständigen, Zeugen, usw. bearbeitet wurde, nur die Anträge der Verteidiger blieben unerledigt. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Ein Fehler im System, daß Kostenanträge immer beim Erstgericht eingereicht werden müssen, auch wenn sich die Akte beim Berufungs- oder Revisionsgericht befindet?
@ Tom Paris: Wer (wie hier offenbar geschehen) seinen Kostenfestsetzungsantrag erst geraume Zeit nach Berufungseinlegung stellt, ist selbst schuld, wenn die Akte dann nicht mehr da ist.
Woraus entnehmen Sie, daß der Antrag erst „geraume Zeit nach Berufungseinlegung“ gestellt worden ist? Im übrigen geschieht dies auch häufig, wenn Sie sofort am Tage der Urteilsverkündung den Kostenfestsetzungsantrag für den letzten Termin einreichen. Statt daß er bearbeitet wird, geht die Akte an das Rechtsmittelgericht, weil irgendein Verfahrensbeteiligter Rechtsmittel eingelegt hat. Mitunter wartet man deshalb über ein Jahr auf seine Vergütung. Leider hilft § 47 RVG oftmals auch nicht weiter.
Typisch fuer Berlin und umzu.
Ich kann das Gejammer der Anwälte echt nicht mehr hören. Das hängt mir zum Hals raus. Ständig wird geradezu polemisch über Mandantschaft und Justiz hergezogen, weil kein Vorschuss kommt oder nicht sofort abgerechnet wird.
Die Anwälte sollten sich mal mit einem normalen Unternehmer vergleichen. Unternehmer bekommen normalerweise gar keine Vorschüsse. Und es wird auch nicht nur eigene Arbeitszeit aufgebracht, sondern es müssen für viel Geld Güter oder Werkzeug vorweg angeschafft werden. Zudem ist die Ausfallquote (mangels Vorschuss) oft auch noch höher.
Juristen leben echt auf einem anderen Planeten. Wenn sie nicht das gesetzlich zugebilligte Recht auf Vorschuss hätten, dann erginge es Ihnen genauso wie allen Anderen auch. Nur daß die Anderen nicht so lautstark jammern.
@Der dumme Hadolf I.
Sie haben zum Teil Recht, aber Ihr Eindruck ist unvollständig. Auch Anwälte haben laufende Kosten und müssen ein Büro mit Angestellten unterhalten. „Güter und Werkzeug“ des Juristen sind die sehr teure Fachliteratur, Kosten für Urteils-Datenbanken und Fortbildungsveranstaltungen. Auslagen für Akteneinsicht, Kopien, Fahrtkosten, usw.
Richtig ist: Auch andere Unternehmer leiden unter nicht bezahlten Rechnungen. Auch gegenüber Handwerkern und Lieferanten ist die Staatskasse ein schlechter Schuldner.
Die Arbeit von Anwälten wird aber von vielen von vornherein nicht wertgeschätzt. Ein Handwerker hat eine sichtbare Leistung erbracht und ist nach getaner Arbeit sogar schmutzig. Der Anwalt, der stundenlang über einer Akte brütet, um für den Mandanten dessen rechtliche Probleme aus der Welt zu schaffen (ICH habe schließlich keine rechtlichen Probleme…) gönnen viele aber das Honorar nicht, weil er ja „gar nichts gemacht“ habe.
Zudem verstehen viele nicht, daß der Anwalt nicht wie ein Kaufmann oder Handwerker Ware bzw. ein Werk schuldet, sondern allein für seine Tätigkeit vergütet wird. Kommt der Anwalt zum Ergebnis, daß der Mandant leider im „Unrecht“ ist und nichts zu machen ist, muß auch für diese Auskunft bezahlt werden. Das sehen viele Mandanten nicht ein und zahlen gar nichts. Deshalb ist ein Vorschuß unverzichtbar.
Im übrigen können auch Kaufleute Vorkasse verlangen. Auch Handwerkerforderungen lassen sich weitgehend absichern. Wer davon keinen Gebrauch macht: selbst schuld.
Die blöde Nummer ist doch allethalben bekannt.
Ob zivil- oder strafrechtliche Verfahren, die Kostenbeamten reden sich darauf heraus, die Akte wäre weg. Dagegen hilft: Kollegen beauftragen.
Fristsetzung + Klageandrohung!
Sehr hilfreich ist es im Zivilverfahren auch, beiläufig mitzuteilen, man werde im Berufungsverfahren dem Land den Streit verkünden, da der Gegner insolvent werden könne.
Tja, aber dafür bekommen Sie noch Geld, wenn sie schon ein Dreivierteljahr im Ruhestand sind! ;)
Möchte nicht das Gejammere hören, wenn das Rechtsmittel nicht bearbeitet werden kann, weil die Akte noch bei der Kostenfestsetzung ist…sehe den entsprechenden Blogeintrag vor meinem inneren Auge…
Warum wird die Pflichtverteidigervergütung eigentlich nicht verzinst? Gibt es in der Richtung Versuche das durchzusetzen?
@ der dumme Hadolf I:
Es werden regelmäßig Zahlen veröffenlicht, wieviel der durchschnittliche Handwerker durchschnittlich an Außenständen hat. Ich kann ihnen sagen, über diese Beträge kann jeder Anwalt nur lachen. Wäre es so wenig, wäre jeder Anwalt froh.
Im übrigen treffen Sie wunderbar die falsche, aber trotzdem weit verbreitete Meinung, Anwälte hätten keine laufenden Kosten und keine Auslagen. Und auch die Angestellten von Anwälten hätten gern ein regelmäßiges Honorar.
@Ralph
Ist in der Regel sowohl dem Mandanten als auch dem Verteidiger egal, wenn das Rechtsmittel nicht bearbeitet werden kann. Von mir aus kann das Rechtsmittel jahrelang irgendwo unbearbeitet liegen. Geschieht auch gelegentlich. Folge: Verfahrenseinstellung oder kräftiger Strafabschlag (die Vollstreckungslösung des BGH hat sich irgendwie noch nicht ganz durchgesetzt).
@Kolja
Das frage ich mich auch. Wahrscheinlich kennt der Gesetzgeber einfach seine Pappenheimer und die Belastungen, die auf die Staatskasse zukämen, wenn die langen Bearbeitungszeiten der Beamten auch noch durch Zinsen „bestraft“ würden.
Also wirklich! Bitte richtig zitieren:
Dick sagt „The first thing we do, let’s kill all the lawyers.“
-Henry VI, p.2 Act 4 Sc.2
Dem werden sicher auch die Bezirksrevisoren zustimmen… ;-)
(p.s. – ich bin Nicht-Jurist)
@RA
Der Grund warum Handwerkeraußenstände soviel niedriger als Rechtsanwaltsaußenstände sind, liegt auf der Hand. Rechtsanwälte schreiben dramatisch höhere Rechnungen. Die Stunde bei Rechtsanwalt kostet soviel wie ein Handwerkertag. Und ich will gar nicht erst mit normalen Streitwerten anfangen.
Wer ein vielfaches an Vergütung möchte, hat – bei gleicher Fehlquote – natürlich auch ein vielfaches an Außenständen.
@ der dumme Hadolf I:
Klar, das leuchtet ein. Waru ist mir das nicht aufgefallen…
Schonmal dran gedacht, dass man als Anwalt eher selten nach Stunden bezahlt wird? Kennen sie einen handwerker, der 20 Stunden und mehr für 46,41 Euro brutto arbeitet? Als Anwalt muss man das bei kleinen Streitwerten oft genug machen.
@der dumme Hadolf I.
Wenn Sie an Ihren Anwalt einen Stundensatz zahlen, der dem eines Handwerkertages entspricht, haben Sie entweder einen sehr, sehr guten Anwalt (Denny Crane?) oder Sie haben sich über den Tisch ziehen lassen.
Stundensätze jenseits von 150,- Euro sind bei uns in der Provinz überhaupt nicht durchsetzbar, selbst (oder erst recht?) nicht bei wohlhabenden Mandanten, noch weniger bei Handwerkern, geschweige denn beim Durchschnittsverdiener.
@der dumme Hadolf I.
Meinen Sie nicht, Sie sollten sich auf Stellungnahmen zu Themen beschränken, von denen Sie wenigstens den Schimmer einer Ahnung haben?
Bislang haben Sie nämlich ausschließlich Argumente vorgetragen, die sich exakt auf dem Niveau bewegen, das Ihr Pseudonym „der dumme Hadolf I.“ bereits ankündigt.