Wie alles begann:
Der Radfahrer hatte zuvor den Außenspiegel ihres Autos leicht beschädigt und die Frau mit dem Zeigen eines „Stinkefingers“ beleidigt.
Der Klassiker, passiert hier in Kreuzberg hundert Mal am Tag. Und kaum einer regt sich auf. Am idyllischen Ammersee in Bayern ist man, oder besser: frau anders drauf:
Die Angeklagte hatte das Fahrrad ihres Opfers nach einer minutenlangen Verfolgungsfahrt mit aufheulendem Motor schließlich auf einem Radweg von hinten gerammt. Der Mountainbiker stürzte vor das Auto und wurde überrollt. Dabei erlitt der Radfahrer Brüche am Becken und Brustkorb, eine Lungenquetschung, Rippenbrüche und erhebliche Kopfverletzungen. Nur mit Glück überlebte der 40-Jährige den Unfall. Die Angeklagte soll nach dem Unfall aus dem Auto ausgestiegen sein und zu dem am Boden liegenden Bewusstlosen gesagt haben: „Das macht der nie wieder.“
Dafür hat es fünf Jahre und drei Monate gegeben, vom Landgericht Augsburg, berichtet der Stern.
Der Moutainbiker scheint das Potential seines Fahrrades aber auch nicht wirklich ausgenutzt zu haben. Radwege sind eigentlich die Reservate der bunt behelmten Sonntagsfahrer mit Kindersitzen. Und eben auch mit einem Auto befahrbar.
Danke an Rechtsanwalt Jürgen Melchior für den Hinweis.
http://www.merkur-online.de/nachrichten/bayern/amokfahrt-ammersee-urteil-fuenf-jahre-angeklagte-823149.html
„Entsetzt sind Zeugen auch, als sie sehen, dass mit der Frau ihre beiden Kinder, ein Bub (8) und ein Mädel (15), im Wagen sitzen. „Mama, warum hast Du das getan?““
Ob das Urteil wohl rechtskräftig wird?
Genau! Alle Macht den Rädern!
Rote Ampeln? Kenn ich nicht.
Licht im Dunkeln? Wozu?
Reflektoren? Stören nur
Fahrradwege? Nur für Warmduscher
Auto beschädigt? Selber Schuld die Blechkiste
Hintereinander anstellen Nebeneinander? Ich doch nicht.
Ich wundere mich, dass Autofahrer (speziell in Berlin und besonders in Kreuzberg) nicht öfters „austicken“.
Wobei ich das oben beschriebene Verhalten natürlich nicht gutheißen kann.
Die Annahme der Frau, dass der Radfahrer das nie wieder macht, wird wohl zutreffen. Ob das nun 5 Jahre wert ist, wage ich aber zu bezweifeln.
Da hätte es wohl gereicht, wenn sie ihn mit einem wohldosierten Schubser vom Drahtesel geholt und nicht gleich noch überrollt hätte. Das wäre wohl auch nicht straffrei gewesen, aber wenigstens mit einer Geldstrafe bedeutend milder ausgefallen.
> Fragen wirft auch die Arbeit der Polizei auf. Warum wurde die Kripo nicht eingeschaltet, warum kein Gutachter?
Kopfschüttel..
Ich finde die Reaktion irgendwie verständlich. Auch wenn sie vielleicht etwas derbe ausgefallen ist.
Aber das macht der Typ sicher kein zweites mal.
Eigentlich wäre ich dafür das so etwas viel häufiger passiert. Das würde mit sicherheit zu einem deutlichen mehr an Respekt beim Umgang miteinander führen.
@Helga: Dann fandest du die Schüsse auf Autokorsos neulich auch ein Gebot der Höflichkeit?
Stinkefinger rechtfertigt, vom Auto überfahren zu werden?
Was ist denn los mit Euch?
Im dazugehörigen dpa-Artikel auf stern.de steht oben:
„Das Gericht sah die Anklagepunkte des versuchten Totschlags […] als erwiesen an.“
und weiter unten:
„Der Richter sagte in der Urteilsbegründung, [e]ine Tötungsabsicht könne ihr nicht unterstellt werden.“
Wer kennt den Fall tatsächlich. Beide Sätzen passen ja offensichtlich nicht zusammen..
Der macht das wohl wirklich nicht wieder.
…und was hat der Fahradfahrer für den Stinkefinger gekriegt?
Is doch jetzt aber kein Canondale gewesen, oder? Ich kanns net lesen. Das wäre doppelter Frevel !!!
Ein Centurion. crh
In Köln wäre sie damit durchgekommen…wenn sie einen Imigrationshintergrund und eine „positive Entwicklungsprognose“ gehabt hätte.
Also immer schön merken…In Köln machst du sowas nicht nochmal!!!
A weia, wenn der Fahrradfahrer getötet worden wäre hätte sicher niemand Erfahren warum sie auf ihn draufgehalten hat und sie wäre mit 2 Jahren auf Bewährung wegen fahrlässiger Tötung weggekommen.
Wer weiß wie oft es so rum läuft.
@Konstantin:
Für versuchten Totschlag ist keine Tötungsabsicht notwendig, es genügt Vorsatz, auch in der From des bedingten Vorsatzes, des sog. dolus eventualis. Dieser liegt vor, wenn man mit dem Tod rechnet und ihn billigend in Kauf nimmt.
Sie muss also nicht gedacht haben: „Den bring ich jetzt um“ (Tötungsabsicht), sondern es ist auch dann versuchter Totschlag, wenn sie gedacht hat: „Der kriegt jetzt einen Denkzettel, dass er sowas nie mehr macht. Und wenn er dabei drauf geht, soll’s mir auch recht sein…“ (dolus eventualis)
Fünf Jahre finde ich angesichts der Umstände eher wenig.
– Tötungsvorsatz.
– Nichtiger Anlass.
– Opfer überlebt nur durch Glück.
– Opfer erleidet schwere Verletzungen (Dauerschäden?).
Dass die gute Dame persönlich gestresst gewesen sein will, entschuldigt dieses Verhalten m. E. nicht im Mindesten.
Ich schließe mich dem letzten Kommentar an.
Unglaublich so etwas. Da muss man als Radfahrer ja schon froh sein, wenn man nur von hinten angehupt und nicht gleich über den Haufen gefahren wird, weil man mit dem Rennrad die Landstraße und nicht den Radweg benutzt.
Lebenslanger Entzug der Fahrerlaubnis sollte aber noch hinzukommen. Die Frau wird das wohl auch nie wieder machen.
Heftig… Sachen gibts.
Die Approbation wird ihr hoffentlich auch entzogen. Zur Ausübung der Heilkunde am Menschen ist so jemand charakterlich nicht geeignet.
Schade um die teure Ausbildung auf Kosten der Steuerzahler …
Nachdem ich alles im WWW zu findende gelesen habe, kann ich mich dem „Wer weiß wie oft es so rum läuft.“ nur anschließen.
Als einziges bleibt festzustellen, nicht nur aufgrund dieses Falles: Gewalt von Autofahrern gegen Radfahrer ist verbreitet, gesellschaftlich akzeptiert und wird in jeder Instanz geschützt.