Das Portemonnaie des Spammers

Wer spammt, muß damit rechnen, daß es teuer wird.

Gern und stets schicke ich vorher eine kurze eMail, eine kostenlose Abmahnung sozusagen. Wer dann darauf mit weiterer Werbung reagiert, statt eine halbwegs gut gemachte Unterlassungserklärung abzugeben, muß mit den Konsequenzen leben. Manche Leute lernen eben nur auf dem Umweg über’s Portemonnaie.

Dieser Beitrag wurde unter Unerwünschte Werbung veröffentlicht.

15 Antworten auf Das Portemonnaie des Spammers

  1. 1
    Paoblo Alto says:

    So ein Ding will auch.
    Einmal für die ganzen Nervensägen die mich mit Kommentarspam auf den Zeiger gehen und für die ICQ-Nutten die mich gerne als Freund adden wollen.

    Ich bin mir sicher mit dieser Masche werde ich in kürzester Zeit zum Millionär…

  2. 2
    morphium says:

    Haha, jetzt hat sie ja deine Postanschrift, und im Beschluss steht nur eMail :P

  3. 3
    RA GK says:

    Wieso eigentlich beim Amtsgericht ? Wenn man über § 7 UWG iVm § 13 Abs 1 UWG geht, ist man eigentlich zwingend beim LG.
    Wurde hier noch der gute alte §§ 823, 1004 BGB bemüht ? Das macht die Sache für den Gegner noch „erschwinglich“…..

  4. 4
    fernetpunker says:

    Das scheinen selbst Anwälte zu sein. Wie blöd kann man sein?

  5. 5
    Stefan says:

    @RA GK:

    Offensichtlich wurde hier nicht das Lauterkeitsrecht bemüht, denn der Unterlassungstenor lautet auf den Antragsteller persönlich.

  6. 6
    Micha says:

    Kann man 1. einfach abschreiben und als Unterlassungserklärung verschicken? Oder sieht die UE anders aus?

  7. 7
    Marcus says:

    Das UWG ist nur einschlägig, sofern Mitbewerber, Verbrauchverbände, Wettbewerbszentralen oder Industrie- und Handelskammern gegen de jeweilige Handlung vorgehen (§8 III UWG).

    Geht dagegen ein sonstiger Markteilnehmer gegen die Handlung vor, so ergibt sich der Unterlassungsanspruch aus §§823 iVm 1004 BGB analog.

  8. 8
    fernetpunker says:

    @Marcus, ist Herr RA Hoenig kein Mitbewerber? Google hat bei der Beklagten eine Wirtschaftskanzlei ausgespuckt.

  9. 9
    Tilman says:

    Ich mag Spammer ja auch nicht, aber mir fällt auf:
    1) Amtsgericht, nicht Landgericht, also bescheidener Streitwert
    2) RA ****macher, nicht mehr RA Richter, der früher für Sie tätig war in solchen Sachen. Gabs Streit?

  10. 10
    RA GK says:

    @Marcus: Ich hatte auchgesehen, dass die Antragsgegner einen Kanzlei sind, also ist § 8 III UWG unproblematisch. Daher hätte man hier dem Kollegen Handschuhmacher ein ordentliches Weihnachtsgeschenk machen können da in der Sache die Angelegenheit unproblematisch ist…..

  11. 11
  12. 12
    Kollege says:

    Bei dem Auftreten haben die möglicherweise noch ganz andere rechtliche Probleme…

  13. 13
    RA GK says:

    @Hoenig
    Aber zumindest Wettbewerber im Sinne des § 8 III UWG der ja – insbesondere hier im Bereich des hamburger Landrechts – eher weit auszulegen ist (ganz abgesehen von den Problemen gemäß § 4 Nr 11 iVm RDG)


      Sie scheinen zu übersehen, daß ich Straftäter nur verteidige, aber nicht mit ihnen im Wettbewerb stehe. 8-) crh
  14. 14
    BV says:

    Sie scheinen zu übersehen, daß ich Straftäter nur verteidige, aber nicht mit ihnen im Wettbewerb stehe. 8-) crh

    YMMD!

  15. 15
    Ford says:

    …Straftäter nur verteidige, aber nicht mit ihnen im Wettbewerb stehe…

    ROFL! Platz 1 der mir derzeit bekannten Bonmots!