Gerade an den aussichtslosen Fällen zeigt sich, wie viel Rechtsstaat wir uns leisten – und vor allem, wie viele Fragen an sich selbst dieser Rechtsstaat zulässt. Wer sonst sollte sie stellen, wenn nicht der Verteidiger?
Ernst genommene Strafverteidigung dient also nicht nur den Interessen des Angeklagten, sondern auch dem Rechtsstaat selbst. Sie will dafür nicht bewundert, aber in jedem Fall respektiert werden. Auch wenn es manchmal schwerfällt.
Der Münchener Strafverteidiger Werner Leitner nimmt den Fall vom S-Bahnhof München-Solln, bei dem ein „hilfsbereiter Mensch zu Tode gebracht“ wurde, zum Anlaß, in einem sehr lesenswerten Kommentar in der Süddeutschen über das Selbstverständnis der Strafverteidigung nachzudenken.
Ein Standard-Thema, mit dem jeder Strafverteidiger sich immer wieder auseinandersetzen muß. Bei seiner täglichen Arbeit. Und abends auf der Party, wenn es ihm nicht gelungen ist, seinen Beruf zu verheimlichen.
Warum den Beruf verheimlichen?